Transportverweigerung durch Zeugen unterschreiben?

12 Antworten

Hi,

also so ganz eindeutig ist die Geschichte nicht...

der Notarzt wollte eine Angehörige nicht mitnehmen ins Krankenhaus, obwohl sie unter einer Psychose leidet.

Demnach Arzt hat untersucht und festgestellt, dass eine stationäre Behandlung nicht notwendig ist. Das ist kein unübliches Vorgehen, zumal die meisten Krankenhäuser derzeit vollkommen überlastet sind. Also alles okay.

Die Angehörige hat immer wieder geäußert, sie will nicht ins Krankenhaus.

Patient will auch nicht ins KH, auch nix außergewöhnliches - inwiefern die Angehörige dann tatsächlich einwilligungsfähig war, steht auf einem anderen Blatt.

Welche rechtliche Wirkung hat jetzt die Unterschrift des Zeugen auf der Transportverweigerung?

Die Unterschrift des Zeugen bestätigt lediglich dessen Anwesenheit bei der Aufklärung. That's all. Wenn allerdings der Transport aus medizinischer Sicht nicht notwendig ist, muss i.d.R. keine Transportverweigerung unterschrieben werden.

LG

dass der arzt nicht belangt werden kann, wegen unterlassener hilfeleistung, schadensersatz etc

adrian1980 
Beitragsersteller
 23.03.2018, 11:37

und wenn man nicht unterschreibt?

TrolltheMaster  23.03.2018, 11:38
@adrian1980

dann holt er sich einen anderen zeugen

oder ruft die polizei als zeugen zur not

Der Zeuge bezeugt nur, dass die Patientin den Transport ins KH gegen ätztlichen Rat verweigert hat. Eben das, was auf dem Formular steht^^

Dieses Formular ist nur dann nötig, wenn der Arzt der Meinung ist, die Patientin müsse wirklich ins Krankenhaus (ansonsten könnte er einfach ne ambulante Behandlung abrechnen und fertig). Es ist für den Fall da, dass der Patientin hinterher was passiert, was im Krankenhaus eben nicht passiert wäre, und dann jemand nachfragt "du Notarzt wusstest doch, dass sie ins KH gehört, warum hast du sie nicht mitgenommen?".

Die Meinung des Zeugen ist irrelevant, es geht darum die Entscheidung der Patientin zu bezeugen.

Die Entscheidung,mit ins Krankenhaus zu gehen, leigt bei der Patientin, solange keine erhebliche eigen/fremdgefährdung vorliegt.Die beschriebenen Symptome sind nicht zwingend lebensbedrohlich, somit hat der Notarzt gegen den Patientenwillen keine handhabe.

Die Unterschrift setzt dich in den Zeugenstand. Es hat nichts mit der Befürwortung oder Ablehnung der Entscheidung zu tun, sondern besagt lediglich, dass du gehört hast, dass die Angehörige de Transport verweigert hat.

Die zusätzliche Unterschrift dient der Absicherung des Rettungsdienstpersonals. Die dritte unterschreibende Person ist sozusagen Zeuge dafür, dass der Patient tatsächlich auf eigenen Wunsch nicht ins KH befördert werden möchte. Du hast nichts zu befürchten, deine Unterschrift bestätigt nur, dass die Transportverweigerung tatsächlich vom Patienten so gewollt ist.