Sind Ton-/Audio-Aufnahmen von Nachbarschaftslärm erlaubt?
Ich hatte eine ähnliche Frage schon einmal gestellt, konnte aber mit den Antworten nicht viel anfangen. Diese Fragestellung ist darum (glaube ich) etwas präziser.
Unsere Nachbarn sitzen bei gutem Wetter nahezu täglich vom Spätnachmittag bis in die Nacht hinein auf ihrer Terrasse (unter unserem Balkon, vor unserem Wohnzimmer) und palavern ununterbrochen, gern auch mit Gästen. Es ist uns oft mehrere Tage hintereinander nahezu unmöglich, sich dabei ungestört einen Film anzuschauen oder ein Buch zu lesen, trotz vollständig geschlossener Außentüren und Fenster. Insbesondere das immer wieder im Abstand von durchschnittlich vielleicht zwei Minuten auftretende kollektive Gelächter liegt deutlich über der Zimmerlautstärke (bei uns).
Ist es erlaubt, dass aufzuzeichnen?
Mir ist bewusst, dass man heimlich keine Video- oder Tonaufnahmen von anderen Menschen anfertigen und diese natürlich auch nicht abhören darf. An dem was die Nachbarn reden, bin ich aber überhaupt nicht interessiert. Ich wäre ja froh, wenn ich nichts davon hören würde. Zudem kann es ja nicht grundsätzlich verboten sein, in der eigenen Wohnung Audioaufnahmen anzufertigen. Sonst dürfte sich ja sogar im privaten Bereich niemand z.B. an ein Klavier setzen (sofern er eines hat) und aufnehmen, was er da spielt, weil das Risiko besteht, dass auf einer solchen Aufnahme auch die lauten Nachbarn von draußen zu hören sind.
Meine Absicht ist, bei geschlossenen Außentüren und Fenstern das Aufnahmegerät auf den Couchtisch im Wohnzimmer zu stellen, das Radio oder den Fernseher einzuschalten (Zimmerlautstärke) und dann das, was im Raum zu hören ist (wir selbst verziehen uns ins Schlafzimmer, etc.) über 2 oder 3 Stunden (bis nach 22 Uhr) aufzuzeichnen.
Damit das überhaupt einen Sinn macht, besteht natürlich auch die Absicht, die Aufnahme(n) dann dem Vermieter zugänglich zu machen.
4 Antworten
Im Rahmen eines Lärmprotokolls dürfte es gestattet sein.
Innerhalb eurer Wohnung ist das problemlos möglich. Aber mit der Geräuschemission tagsüber werdet ihr wohl leben müssen (auch Gelächter soll in Deutschland erlaubt sein...).. Zur Nachtzeit ist das was anderes. Aber das ist durch normale Tonaufnahmen schwer zu beweisen. Genügt nicht einfach ein entsprechender Hinweis an den Vermieter?
och mäuseken... leben und leben lassen... ich hasse meine landsleute mittlerweile dafür, dass sie sich nurnoch dafür interessieren, wie sie anderen den spaß nehmen können.
du warst sicher auch nicht immer artig ;-)
wie stand schon im ältesten mächenbuch der welt?
"wer ohne sünde ist, werfe den ersten stein!"
in deiner wohnung kannst du audio-aufnahmen machen soviel du willst... wenn die nachbarn so laut sind, dass man sie darauf hört, ist das wohl eher ihr problem...
Besser den Schallpegel messen/loggen (nachvollziehbare Größe) statt Tonaufnahmen vom Gesprächsinhalt machen. http://www.conrad.de/ce/de/product/105054/Schallpegel-Datenlogger-VOLTCRAFT-DL-161S-Messgroesse-Schallpegel-30-bis-130-dB?ref=searchDetail Wenn euch das Gerät nicht gefällt könnt ihr es ja wieder zurück schicken. Dann seid ihr rechtlich auf der sicheren Seite.
Lärm ist leider nicht gleich Lautstärke, sondern Lautstärke nur eine (unangenehme) Eigenschaft von Lärm. Gesprochene Sprache, mit der man nichts zu tun hat, ist besonders schlimm. Kennt jeder: Man will z.B. die Nachrichten in der Glotze verfolgen und daneben quaselt jemand in der gleiche Lautstärke. Da geht schon nach wenigen Minuten nichts mehr. Das menschliche Kurzzeitgedächtnis, das Sprache erkennen und bewerten muss, ist damit völlig überfordert. Das Problem kennt man auch aus Großraumbüros und Call-Centern.
Natürlich ist Gelächter in Deutschland erlaubt. Aber es gibt auch so etwas wie ein nachbarschaftliches Rücksichtnahmegebot. Und wenn das beschriebene Verhalten nahezu tagtäglich über Stunden stattfindet, dann ist das auf Dauer kaum zu ertragen und aus meiner Sicht auch nicht mehr sozialverträglich. Der Vermieter ist schon mehrfach darauf aufmerksam gemacht worden, schreitet aber nicht ernsthaft ein. Als Zeugen ins Haus holen kann man ihn kaum (wohnt nicht vor Ort). Und natürlich wurden zunächst die Nachbarn selbst angesprochen (übrigens deutlich nach 22 Uhr). Die reagieren aber eher nach dem Motto: "Wenn ihr Ruhe wollt, dann geht doch auf den Friedhof".