Ärger im Unterricht wegen "Klo-Pause"
Hallo ihr lieben,
Wir hatten heute Unterricht (Wirtschaft-Arbeit-Technik) und dort musste ich dringend auf Toilette. Da wir 90 Minuten Unterricht am Stück haben musste ich etwa in der 60. Minute auf Toilette und sagte der Lehrerin Bescheid, diese wiederum verweigerte es mir. Es war so schlimm und nicht auszuhalten, dass ich fast eingepinkelt hätte. Deshalb bin ich schnell rausgerannt und zur Toilette. Als ich wiederkam schickte sie mich raus und sie wurde wütend und meinte was ich mir erlaube einfach rauszugehen. Sie drohte mit einem SCHULVERWEIß. Als Argument meinte sie auch, dass ich kein 1. Klässler bin der das nicht aushält 90 Minuten nicht pinkeln zu müssen
Nun die Frage, darf ein Lehrer den Toilettengang verbieten und vorallem kann ich dafür einen Verweis bekommen wenn ich rausgehe ohne die Erlaubnis zu bekommen?
13 Antworten
Hallo Der Freak99,
das nächste Mal fragst du nicht, sondern teilst lediglich mit, dass du zur Toilette gehst - und dann raus!
Wenn du es genauer wissen willst:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/toilettenverbot-fuer-schueler-und-studenten_000191.html
Da wird alles genau erklärt. Die wichtigsten Sätze daraus:
Zum einen liegt ein Verstoß gegen Art. 3 EMRK (Verbot der Folter und unangemessenen Behandlung gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention) sowie Art. 1 und 2 Grundgesetz vor und können folgende Straftatbestände verwirklicht werden: • Körperverletzung im Amt gemäß § 340 StGB (Schüler und Studenten) • Misshandlung Schutzbefohlener gemäß § 225 I StGB (Schüler) • Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht gemäß § 171 StGB (Schüler) • Nötigung gemäß § 240 I StGB (Schüler und Studenten) • Beleidigung gemäß § 185 StGB (Schüler und Studenten)
Jedermann hat das Recht, nicht, insbesondere nicht durch staatliche Gewalt am Besuch einer Toilette zur Verrichtung der Notdurft gehindert zu werden. Dieses Recht steht jedermann uneingeschränkt zu und ist z.B. durch Art. 3 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) und Art. 1 und 2 GG (Grundgesetz) abgesichert. Es ist elementares Grundrecht, seine Notdurft ungehindert auf Toiletten verrichten zu können.
Wenn ein Schüler/Student nach der Bitte um Erlaubnis eines Toilettenganges ein ausdrückliches Verbot erhält, handelt der Lehrer/Professor/Assistent vorsätzlich, da er zumindest billigend in Kauf nimmt, dass der Schüler/Student in die Hosen macht. Somit nimmt der Professor/Assistent/Lehrer die damit einhergehenden und hier geschilderten Demütigungen und psychischen Verletzungsfolgen zumindest mit Eventualvorsatz in Kauf.
Wenn der Lehrer mit deinem Toilettengang immer noch nicht einverstanden ist, drohst du über deine Eltern mit einer Anzeige bzw. deine Eltern ersatten tatsächlich Anzeige.
Das konnte ich mir auch nicht anders vorstellen. :)
..... danke für den Stern!
Hallo Hexe121967,
was glaubst du übrigens, was Lehrer tun, wenn sie während der Konferenz mal müssen?
Hallo, nein, er darf dir den Toilettengang nicht verbieten! Deswegen kann er dir auch keinen Verweis geben - falls doch, sollten deine Eltern sich sofort mit der Schuldirektion in Verbindung setzen. Liebe Grüße
So ein Quatsch! Manche Lehrer meinen auch, sich durch sowas wichtig machen zu können. Wenn man in der Pause nicht aufs Klo muss aber dafür ne Stunde später, ist das eben einmal so! Klar, wenn 5 Minuten vor Unterrichtsende noch 10 Leute raus rennen, ist das nervig, aber das war ja nicht der Fall.
Ich würd mal beim Direktor nachfragen (ohne die Lehrerin zu nennen), obs zu dem Thema feste Regeln gibt und was dir passieren kann, wenn du trotzdem mal auf die Toilette musst...
Wenn sie dir verweigert auf Toilette zu gehen ist es eine Nötigung
Nein, das darf Dir kein Lehrer verbieten. Wenn Du auf die Toilette musst, dann muss der Lehrer das akzeptieren. Das ist ein menschliches Grundbedürfnis, dafür hat ein normaler und vernünftiger Lehrer auch Verständnis. In meiner gesamten Schulzeit habe ich es noch nie erlebt, dass ein Lehrer es einem Schüler verboten hätte zur Toilette zu gehen.
Sprich mit Deinen Eltern darüber. Sie sollen den Lehrer mal darauf ansprechen und ihn fragen was er sich dabei denn denkt. Wenn der Lehrer daraufhin nicht einlenkt und einsichtig ist, dann sollten sich Deine Eltern an den Schulleiter wenden.
wow - jetzt wundert mich nichts mehr.... und morgen tanzen alle schüler ihren namen...