Tierarztrechnung deutlich höher als Kostenvoranschlag
Hallo, Ich brauche dringend einmal einen Rat bezüglich einer Tierarztrechnung. Unser Hund hatte eine Verletzung am Schwanz. Da dieser sehr lang ist, wollte es nicht wirklich heilen und ist ständig wieder aufgeplatzt. Wir beschlossen daraufhin zum Tierarzt zu gehen. Dieser sah sich die Verletzung an, behandelte diese, verband sie und verabreichte noch 2 Spritzen. Kosten hierfür waren 75 Euro. Gleichzeitig riet er uns zu einer Amputation des Schwanzes, da damit zu Rechnen war, dass derartige Verletzung immer wieder auftreten werden, da die Rute wirklich sehr lang ist und er überall mit enormer Kraft gegen schlägt. Ich fragte daraufhin nach den gesamten Kosten, die dann auf uns zu kommen würden. Die Ärztin holte ihre Gebührenverordnung und nannte uns eine Preisspanne zwischen 160 und 200 Euro. Allerdings sagte sie man müsse so mit knapp unter 200 Euro rechnen, höchstens also 200. Eine Woche später, nach Verbandabnahme platzte die Wunde sofort wieder auf und ich vereinbarte einen Termin zur OP. Ich brachte ihn hin und musste eine Einverständniserklärung unterschreiben, in der auch ein Preis von circa 160-200 Euro vermerkt war- eventuelle Mehrkosten. Als Ich ihn nun abholte und die Rechnung bezahlen wollte nannte mir die Dame am Empfang einen Preis von 350 (!!!!!!) Euro. Demnach 150 Euro mehr als der Höchstpreis der mir im voraus genannt wurde. Die Auflistung einzelner Positionen habe ich mir geben lassen. Leider wollte ich in dem Moment nur nach Hause und habe nur an den Hund gedacht, im Nachhinein bin ich mir aber sicher, dass das jawohl nicht sein kann?!? Sie hätten doch dann zumindest anrufen MÜSSEN. Heute muss ich zur Nachuntersuchung. Ich möchte mir allerdings die hohe Rechnung nicht so gefallen lassen und werde das heute ansprechen! Ich bin Studentin und ein plötzlich so hoher Betrag ist für mich einfach heftig. Was sind meine Möglichkeiten, wie kann ich das ansprechen und wie sieht das ganze rechtlich aus? Ich wäre euch so dankbar über antworten, wie gesagt der Termin ist in 2 Stunden. Ganz liebe Grüße!!
8 Antworten
Ich würde bei der Zuständigen Tierarztkammer anrufen und sich erkundigen, ob das rechten ist. Zahlen musst du zwar, aber nur unter Vorbehalt. Im Nachhinein ist es immer schwer abzuwägen, aber du kannst dein recht noch vor Gericht einklagen.
Bin gespannt, wie die Tierärtekammer das sieht. Vielleicht geht du in die Schlichtung? Wenn dir das Schlichtungsurteil nicht gefällt, kannst du immer noch vors Gericht. Tierarzt ist jedoch an den Schlichtungsspruch gebunden.
Ich vermute, dass die Ärztin dir den Preis alleine für die Amputation genannt hat, aber es wurden wohl zusätzliche Leistungen erbracht. Dann war aber die Auskunft im Vorhinein nicht ganz richtig.
Kann sein. Ich weiß es nicht, war doch nicht dabei. Allerdings sollte eine erahrene Medizinerin stets die Gesamtkosten nennen. Eine aussage diesbezüglich verstünde ich als ein eindeutiges "Angebot" oder vielleicht ein Scnäppchen.
"eventuelle Mehrkosten"..., das steht in dem Kostenvoranschlag.
Ich weiß ja nicht, was der Veterinär noch während der OP für Probleme hatte, bzw. das Tier.
Infusionen, Blutübertragung oder Medikamente können auch gegeben worden sein. Du hast doch die Auflistung der einzelnen Posten. Darin steht doch, was alles gemacht worden ist.
Da du ja noch einen Termin hast, dann sprich doch in Ruhe mit dem TA und kläre mit diesem die Rechnung ab. Vielleicht einigt ihr euch auf Ratenzahlung.
Dem Hund wünsche ich gute Besserung!
Lena, es werden zwei Arten von Kostenvoranschlägen unterschieden.
Kostenvoranschlag
Überschlägige fachmännische Berechnung der voraussichtlichen Kosten für die Herstellung eines Werkes.
Der Kostenvoranschlag im Gesetz als "Kostenanschlag" bezeichnet. Er hat gesetzliche Regelungen in den Paragrafen 632 Absatz 3 und 650 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gefunden.
Der Besteller eines Werkvertrages (Kunde) kann von dem Hersteller des Werkes (Werkunternehmer) einen Kostenvoranschlag fordern. Dadurch können unerwartet hohe Rechnungen vermieden werden.
Unterschieden werden:
** der einfache oder unverbindliche Kostenvoranschlag der garantierte oder verbindliche Kostenvoranschlag**
Beim einfachen Kostenvoranschlag erstellt der Handwerker vor Beginn der Reparaturarbeiten einen (schriftlichen) Kostenvoranschlag, in dem er die voraussichtlich anfallenden Reparaturarbeiten auflistet und die Kosten beziffert. Der einfache Kostenvoranschlag wird nicht Vertragsbestandteil, sondern nur Geschäftsgrundlage.
Wenn die Reparaturkosten die im Kostenvoranschlag genannte Summe allerdings wesentlich zu überschreiten drohen, ist der Handwerker verpflichtet, den Kunden unverzüglich zu informieren (§ 650 Absatz 2 BGB). Daraufhin kann der Kunde entscheiden, ob er die Kostenüberschreitung genehmigt oder den Vertrag kündigt und dem Handwerker die bis dahin geleistete Arbeit vergütet (§§ 650 Absatz 1, 645 Absatz 1 BGB). Die Summe des Kostenvoranschlages ist dann wesentlich überschritten, wenn die tatsächlichen Reparaturkosten zumindest 10 bis 20 Prozent über der Summe des Kostenvoranschlages liegen.
Zeigt der Handwerker die Kostenüberschreitung zu spät an, liegt eine Pflichtverletzung vor, die zu Schadensersatzansprüchen des Bestellers führen kann (§ 280 Absatz 1 BGB)
Beim garantierten Kostenvoranschlag übernimmt der Handwerker eine Garantie für die Höhe der berechneten Kosten. Er ist an die Summe - wie bei Vereinbarung eines Festpreises - gebunden. Er kann den Kostenvoranschlag aber wegen eines Fehlers seiner Kalkulation anfechten.
Meines Erachtens sieht das allenfalls nach einem einfachen Kostenvoranschlag aus. Aber wenn Du den Betrag bezahlen willst, möglichweise aber nicht auf einmal zahklen kannst, frag sie nach einer Ratenzahlungsmöglichkeit.
Ohne den genauen Wortlait der Einverständiserklärung, lässt sich nicht beurteilen, wie das Ganze zu bewerten ist.
Unterschied: 1. einfache Kostenvoranschlag, nur eine grobe Mitteliung der zu erwartenden Kosten 2. garantierter Kostenvorschlag: Garantiezusage hinsichtlich der entstehenden Kosten=Festzusage
Vielen dank für die schnelle Und aufschlussreiche Nachricht. Ich werde mir die Einverständniserklärung heute einmalig geben lassen- Leider habe ich keine Kopie davon hier. Die Auflistung der Kosten auf der Rechnung die ich hier habe zeigt, dass keine Komplikationen aufgetreten sind, sie hatten davon Auch nichts gesagt. Alles sei Super verlaufen etc. Dann ist es doch eindeutig, dass mir ein falscher Preis Genannt wurde oder nicht? Bezahlt habe ich das Geld bereits. Ich sehe es aber wirklich nicht ein für die heutige Nachbehandlung noch viel Geld zu Zahlen...ich bin einfach was die kosten anbelangt völlig falsch informiert worden
Ein direkten, verbindlichen Kostenvoranschlag gibt es beim Tiarzt leider nicht. Und im vornhinein kann man auch nicht sagen was wärend der Behandlung alles geschieht. Wenn unvorhersehbare Tätigkeiten nötig sind, werden diese dann zusätzlich in Rechnung gestellt.
Sie dir mal die Auflistung mit den einzelnen Positionen an und wenn du was nicht verstehst frag die Tierärztin und lass es dir erklären, vergleiche sie mit der Gebührenordnung, ob sie korrekt abgerechnet sind.
Wenn sie nach der Gebührenordnung abrechnet, hat man leider wenig Chancen gegen eine Tierartzrechnung was zu unternehmen.
auf der Rechnung sind alle Posten aufgelistet.. stell Dir vor der Hund ist im OP und die hörten mittendrin auf.. weil GELD ALLE ist.....
Alles medizinisch notwendige wurde gemacht und Dein Hund ist gesund..... ist das nicht die HAuptsache ???
Bei der Vorgeschichte ist es normal, dass "mehr gemacht" werden musste als bei einem Hund der keine Probleme vorher hatte.. Kostenvoranschläge sind RICHTLINIEN !!! wenn es normal verläuft
Du hast einen Behandlungsvertrag geschlossen, und der ist unanfechtbar.. aber Ratenzahlung ist eigentlich immer drin
Das sehe ich etwas anders. Der Hund hatte eine kleine Verletzung am Schwanz, ich weiß also nicht genau was du mit "vorgeschichte" meinst, denn das hat ja mit der Amputation nichts zu tun. Alle Positionen sind aufgelistet, das ist richtig. Und daraus ergibt sich, das dein gar keine Komplikationen aufgetreten sind und daraus schließe ich, dass bei dem Kostenvoranschlag eine falsche Summe genannt wurde. Ich meine übrigens nicht, dass sie mitten in der OP anrufen sollen, das ist schon klar aber ich stand danach 2 mal Im telefonischen Kontakt mit der Dame und da hätte sie mich ja mal darauf hinweisen können dass sich die einsumme fast verdoppelt hat!!!
Vielen dank für die hilfreiche Antwort. Ich denke auch dass sie einige kosten Vergessen hat zu erwähnen, eventuell hat sie mir den Preis auch ohne Mehrwertsteuer genannt?! Meines Wissens ist dies jedoch gar nicht zulässig, da ich Endverbraucher bin und mich ein Preis ohne Mehrwertsteuer ja gar nicht interessiert...ich bin mal Gespannt was ich heute für die nachbehandlung zahlen soll...