Dem Zoll falsche Rechnung mit geringerem Wert vorlegen - Folgen?

5 Antworten

Wie zistoll schon festgestellt hat, handelt es sich um ein Steuerstraftat. Wenn sie sich selber "anzeigt", wird eine Strafe immer milder ausfallen. Es ist natürlich Ermessenssache des Zolls, wie hoch sie die Strafe ansetzen. Da der Abgabenbetrag nicht sonderlich hoch ist, vermute ich mal, dass man eine Pauschale festsetzt, die sich an einem mehrfachen der zu zahlenden Abgaben orientiert. In einer Höhe, die "spürbar" ist; ich gehe im Moment vom 3-4 fachen der Abgabensumme aus, Natürlich braucht sie dem nicht zuzustimmen, aber dann wird ein förmliches Verfahren eröffnet. Stimmt sie zu und zahlt, ist der Fall erledigt (wenn nicht andere Umstände, wie Markenpiraterie, dazukommen).

Übrigens wird nicht der Umrechnungkurs zum Zeitpunkt de Kaufes, sondern zum Zeitpunkt der Einfuhr angesetzt. Der Zoll veröffentlicht eigene Umrechnungskurse, die i.d.R 1 Monat Bestand haben. Aus zoll.de kann sich die Kurse ansehen.

Betrug, Urkundenfälschung, versuchte Steuerhinterziehung....

Da kann schon was kommen, auch wenn sie es zugegeben hat!!

AnneSommer  12.03.2013, 20:57

Der (dt.) Zoll ist halt nicht so dumm, wie manche Leute ihn dafür halten

es ist immer noch betrug. auch wenn sie es selbst zugegeben hat.vielleicht wird die strafe etwas milder aber betrug ist betrug

Wenn die "sauer" sind, dann könnten die die Ware einbehalten und die $200 sind weg. Und danach der berühmte Rechtsweg.

iq1000  13.03.2013, 02:33

Auf welcher Basis kann die Ware denn einbehalten werden? Wenn die Ware einbehalten wird dann würden ja auch keine Abgaben anfallen.

TheRexLuscus  13.03.2013, 22:32
@iq1000

Bei Produktpiraterie: Gefälschte Markenware. Wenn ein eigentlich teures Produkt auf einmal billig wird...

...könnte es ja "gefälscht" sein. Schön blöd. Und weg is usw.

Guck Dir den Paragrafen 370 der Abgabenordnung an: Wer einen Finanzbehörde falsche Angaben macht, begeht eine Steuerstraftat.

Die Abgaben müssen werden in der richtigen Höhe festgesetzt und Deine Schwester bezahlt eine Strafe nach Paragraf 153 Strafprozessordnung.

Viel Stress für die "Ersparnis".

AnneSommer  17.03.2013, 00:33

und für den Irrglauben, daß zu viele glauben, daß der Zoll "dumm" ist bzw. sich nicht auskennt bzw. das man dne Zoll ein X für ein U vor machen kann.

Anne