Dem Zoll falsche Rechnung mit geringerem Wert vorlegen - Folgen?
Hallo, meine 18-jährige Schwester hat sich aus den USA einen Cardigan über ebay bestellt. Sie hat $200 gezahlt, nach dem Kurs zum Zeitpunkt des Kaufs umgerechnet 155 Euro. Das heißt es wären sowohl die Einfuhrumsatzsteuer von 19% als auch Zollgebühren (die man ja ab 150 euro zahlen muss) angefallen. Jetzt verändert sie die PayPal Rechnung vom Preis her und gibt einen Wert von $30 anstatt von $200 an..die beim Zoll werden misstrauisch und glauben nicht, dass das so stimmt. Sie gibt dann von selbst zu, dass sie die Rechnung verändert hat und legt am nächsten Tag die originale Rechnung vor, bevor die Zollbeamten weiter nachforschen und sie anzeigen. Was würde dann auf sie zukommen? Kann es sein, dass es keine Strafe gibt, weil sie es noch von selbst zugegeben hat, oder wird sie jetzt deswegen angezeigt, weil es ja immer noch Betrug ist? Was genau würde passieren, muss sie Strafe zahlen oder schlimmeres? (Sinnvolle) Antworten wären wirklich hilfreich! Bin für jede Hilfe dankbar, mache mir nämlich echt Sorgen! Viele Grüße und danke
5 Antworten
Wie zistoll schon festgestellt hat, handelt es sich um ein Steuerstraftat. Wenn sie sich selber "anzeigt", wird eine Strafe immer milder ausfallen. Es ist natürlich Ermessenssache des Zolls, wie hoch sie die Strafe ansetzen. Da der Abgabenbetrag nicht sonderlich hoch ist, vermute ich mal, dass man eine Pauschale festsetzt, die sich an einem mehrfachen der zu zahlenden Abgaben orientiert. In einer Höhe, die "spürbar" ist; ich gehe im Moment vom 3-4 fachen der Abgabensumme aus, Natürlich braucht sie dem nicht zuzustimmen, aber dann wird ein förmliches Verfahren eröffnet. Stimmt sie zu und zahlt, ist der Fall erledigt (wenn nicht andere Umstände, wie Markenpiraterie, dazukommen).
Übrigens wird nicht der Umrechnungkurs zum Zeitpunkt de Kaufes, sondern zum Zeitpunkt der Einfuhr angesetzt. Der Zoll veröffentlicht eigene Umrechnungskurse, die i.d.R 1 Monat Bestand haben. Aus zoll.de kann sich die Kurse ansehen.
Betrug, Urkundenfälschung, versuchte Steuerhinterziehung....
Da kann schon was kommen, auch wenn sie es zugegeben hat!!
Der (dt.) Zoll ist halt nicht so dumm, wie manche Leute ihn dafür halten
es ist immer noch betrug. auch wenn sie es selbst zugegeben hat.vielleicht wird die strafe etwas milder aber betrug ist betrug
Wenn die "sauer" sind, dann könnten die die Ware einbehalten und die $200 sind weg. Und danach der berühmte Rechtsweg.
Bei Produktpiraterie: Gefälschte Markenware. Wenn ein eigentlich teures Produkt auf einmal billig wird...
...könnte es ja "gefälscht" sein. Schön blöd. Und weg is usw.
Siehe z.B. da: "KleinAnDy" und "Wolfram Kirsch":
Guck Dir den Paragrafen 370 der Abgabenordnung an: Wer einen Finanzbehörde falsche Angaben macht, begeht eine Steuerstraftat.
Die Abgaben müssen werden in der richtigen Höhe festgesetzt und Deine Schwester bezahlt eine Strafe nach Paragraf 153 Strafprozessordnung.
Viel Stress für die "Ersparnis".
und für den Irrglauben, daß zu viele glauben, daß der Zoll "dumm" ist bzw. sich nicht auskennt bzw. das man dne Zoll ein X für ein U vor machen kann.
Anne
Auf welcher Basis kann die Ware denn einbehalten werden? Wenn die Ware einbehalten wird dann würden ja auch keine Abgaben anfallen.