Therapieantrag vor der Gerichtsverhandlung / Straftaten / Kostenantrag
Wie habe ich Vorzugehen wenn ich noch ausstehende Gerichtsverhandlungen habe wegen Straftaten unter/ wegen Alkoholeinfluss/-Problem.
Sollte ich einen Therapie Antrag schon vor der Verhandlung beantragen oder eher danach. Hätte ihn am liebsten vorher gemacht da ich dann was vorzulegen hätte, aber wenn ich ihn beantrage und es nicht genehmigt wird, wie geht es dann weiter
MfG
3 Antworten
In der Gerichtsverhandlung einen erzählen, man wolle ja jetzt Therapie machen - das kann jeder und das macht auch jeder. Deshalb hat es vor Gericht eigentlich keinerlei Nutzwert.
Wenn Du Deine Chancen bei Gericht verbessern willst, wäre es am allertollsten, wenn Du bei der Verhandlung die Alkoholtherapie schon HINTER Dir hättest. Alles andere (Bescheinigungen über Beratungsgespräche, Therapieantrag etc.) ist immer noch viel besser als nix. Denn auch das Verhalten NACH der Straftat ist ein Kriterium bei der Strafzumessung.
Bekommst Du keine Kostenzusage, gibt es noch die Möglichkeiten, dagegen Widerspruch einzulegen, zu klagen, bei der Krankenkasse einen Therapieantrag zu stellen oder (wenigstens) eine Selbsthilfegruppe zu besuchen.
Du solltest das eine nicht mit dem anderen in Verbindung bringen !
Deine Entscheidungsfindung es VORHER zu machen ist die richtige und sollte auch so durchgezogen werden. Das solltest du aber aus eigenen Kräften bzgl deiner Sucht machen und nicht weil du meinst dass es dir in der Verhandlung Vorteile verschaffen kann.
Wenn es letztendlich dann auch in der Verhandlung positiv gesehen wird, ist es doch doppelt schön.
Ich wünsche dir viel Kraft und Erfolg bei deinem Vorhaben.. ZIEH DAS DURCH !!
das verrät dir alles dein anwalt....