Theoretisch dürfte man während Klausuren doch beim Partner abgucken?
Ich erkläre euch mal kurz, was ich damit meine:
Eigentlich ist es doch das Pech der Lehrer, das ein Mensch mit Augen „erschaffen“ worden ist. Zudem mit Muskeln welche den Hals, Kopf,... drehen können geboren ist. Und ein Lehrer kann einem Schüler doch wohl kaum verbieten, beispielsweise während Klausuren, dass ein Schüler seinen Kopf um 90 Grad drehen kann und somit beim Nachbarn die Prüfung abzuschreiben. Natürlich dann mit der Hoffnung, dass der Nachbar das meiste richtig hat.
Joa, dass wäre so meine Frage.
Wobei, eine Frage hätte ich noch... Wenn ich mir eine Geiheimsprache überlege und auswendig lerne. Könnte ich mir so einen Spicker machen und problemlos in Arbeiten verwenden? Schließlich kann der Lehrer nicht nachweisen dass es sich hier tatsächlich um einen Spicker handelt und somit meine Arbeit auch nicht schlechter bewerten oder den Zettel irgendwie wegwerfen oder so...
5 Antworten
Bei Klausuren gilt: Nur Stift/Taschenrechner, Klausur, Wasserflasche und eventuelle ewas zu Essen. Sobald du eine Sache davon präperierst, kannst du theoretisch dafür mit einer 6 benotet werden.
Bevor du dir eine Geheimsprache, die niemand sonst versteht, und so unauffällig platziert ist, dass niemand es bemerkt, ausdenkst, ist es einfacher einfach ein wenig zu lernen (da hast du auch kein Risiko)
Ich selbst habe mir damals einige Buchstaben als Eselsbrücken auf die Hand gemalt, viel gebracht hat das nichts. Beschrifte lieber deine Beine und gehe während der Klausur aufs Klo.
Lehrer sagen vor der Arbeit alle Zettel weg, damkt sind Spicker und andere Zettel die z.B. im Mäppchen liegen gemeint. Wenn der Lehrer einen Zettel findet, ganz egal was draidlf steht, gilt das als Abschreibungsversuch. Auch herübergucken wird dazu gezählt.
Eigentlich ist es doch das Pech der Lehrer, das ein Mensch mit Augen „erschaffen“ worden ist.
Dann könnte man auch argumentieren, es sei Pech für den Beraubten, dass der Dieb von Natur aus mit den feinfühligen Fingern ausgestattet ist, mit denen er das Portmonee aus der Handtasche fischte. Oder es sei Pech des zu Tode Geprügelten, dass sein Peiniger eben sehr viel Muskelmasse hatte.
Nutze deine Augen dazu, die Schulbücher zu lesen, und deine Halsmuskeln, um vorm Straßenübergang links und rechts nach Autos zu gucken, so setzt du deine natürlichen Gegebenheiten sinnvoll ein.
Du hast hier recht gute Ausreden aber alles was Du dir da ausdenkst, ist prüfungsrechtlich unzulässig. Wenn Du genau so viel Energie und Kreativität in die Prüfungsvorbereitung steckst, dann sollte bei der Prüfung nichts schief gehen.
Nö der Lehrer hat da nicht Pech, Pech hat der Schüler der nicht gelernt hat seine Fähigkeiten so einzusetzen das es auch moralisch richtig ist. Nicht alles was man kann sollte man auch tun. Ich kann dir auch ein Messer in den Bauch rammen, körperlich bin ich dazu in der Lage. Ist es deshalb richtig?
Wieso - kann dir doch keiner verbieten...
ups. Ja doch! Und genauso kann und tut der Lehrer das Anschreiben verbieten
vielen Dank an jemanden der keine eigene Antwort präsentiert!
Die Antwort ist nicht bescheuert. Nur weil etwas möglich ist, heißt es nicht, dass etwas auch getan werden darf oder moralisch in Ordnung geht. Das ist das grundlegende Prinzip/bzw Problem.
Keine Antwort ist besser, als diese.
dann sag mir doch was an der Antwort so bescheuert ist! Einfach ein Statement in den Raum zu werfen ist einfach, dann bezieh doch bitte nachvollziehbar Stellung.
Ich glaube nicht, dass ich einem gesunden Menschen erklären muss, dass eine brutale Straftat zu begehen nicht vergleichbar mit dem abspicken einer Klausur ist.
es ist ein Vergleich der Beschreibung. Nur weil man körperlich dazu in der Lage ist ist es noch nicht richtig. Nach der Theorie des Fragestellers darf man etwas tun einfach weil man es kann. Dann würde eben auch mein Beispiel in Ordnung gehen. Wenn man aber die Kategorie Moral oder Recht mit einbringt, dann sehen beide Beispiele ganz anders aus. Man darf eben nicht einfach alles tun nur weil man es kann.
Ich finde der Umstand, dass es sich um einen völlig friedlichen und unproblematischen Akt handelt spielt eine große Rolle, denn andernfalls würde die Frage nicht gestellt worden sein, da jeder Menschenverstand da eingreifen würde.
Außerdem finde ich, gibt es keinen Anlass auf die Frage:" Ist das spicken während einer Klausur unmoralisch", Ja zu antworten.
Oh Mann, du verstehst den Vergleich einfach nicht, es macht auch keinen Sinn das jetzt zum 100. mal zu erklären, lassen wir es einfach.
Ich verstehe den Vergleich, aber es ändert nichts an der Tatsache, dass es ein extrem schlechter war.
Es geht um das grundlegende Prinzip, weshalb es eben nicht geht, das ist hier perfekt dargestellt (so, dass es jeder versteht).
Abstraktes Denken ist nicht so deins.
Es geht mir doch nicht um den Inhalt.
Sondern um den Vergleich:
Ein Messer in den Bauch eines Fremden Menschen zu rammen - möglich, aber nicht moralisch
Bei einer Klausur abspicken - möglich, aber nicht moralisch
Versteht ihr nicht, dass es ein bescheuerter Vergleich ist, weil er völlig unverhältnismäßig ist ?
Dann lies die Ausgangsfrage, dort wird quasi gefragt: Wenn etwas möglich ist, müsste es doch auch erlaubt sein?
Und die Antwort hier lautet eben: Nein, nur weil etwas möglich ist, ist es nicht automatisch erlaubt.
Manikia, du musst das nicht weiter verteidigen. Jarviz will es nicht verstehen, dann lassen wir es einfach.
Ein Vergleich ist gut, denn er ist realitätsnahe und veranschaulicht gut eine problematische Situation.
oder:
Ein Vergleich ist sehr schlecht, denn er ist realitätsfern und ist einzig darauf abgerichtet den Fragestellenden lächerlich zu machen
Ihr steigt noch dahinter, bin ich mir sicher ;D
Es handelt sich nicht um einen Vergleich, sondern um ein Beispiel, welches das grundlegende Prinzip, weshalb "es ist möglich" nicht gleich bedeutet "es ist erlaubt", schnell veranschaulicht. Allgemeingültiger und schneller geht es kaum.
Es geht hier NICHT um Moral. Das ist ein anderer Punkt.
Wow, das ist eine sehr bescheuerte Antwort.