Thema Bildrechte...darf man uns ungefragt veröffentlichen?

5 Antworten

Kopiere das nächste mal nicht nur, sondern schreibe die Quelle dazu und vielleicht noch ein Danke! Da du nicht kommerziell handelst und selber darauf zu sehen bist ist es eine Grauzone, da dir kein Mehrwert entsteht! Wichtig ist jedoch immer die erkennbare Quelle! Wenn du ein Bild hochlädt, in dem eindeutig zu erkennen ist, wer dieses gemacht hat, verletzt du auch kein Urheberrecht.

Aber am besten ist es immer, beim Urheber anzufragen! Der ist und bleibt die Dame! (Wenn sie im Auftrag Fotos macht ist es der Auftraggeber)

Oder du bist ganz schlau und bindest die Bilder über externe Links mit ein. Ersichtlich, dass es eine andere Seite ist, aber für eure Fans kaum ein Unterschied! Somit haben die sogar noch Traffic!

Ist leider so. Sie hat die Bildrechte und von dir darf sie Bilder machen da du nicht privat was gemacht hast sondern als Verein tätig warst.

Grds. darf jeder alles fotografieren, solange er dies von öffentlichen Grund aus ohne Überwindung von erkennbaren Grenzen aus macht. Neben Bauwerken (§ 59 UrhG Panoramafreiheit) gilt dies eben auch für sog. Personen der Zeitgeschichte und damit selbstverständlich auch für Personen auf Sportveranstaltungen, Schulfeiern, Dorffesten usw.

§ 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG bestimmt: "Ohne (...) Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden: Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben".

Und nach § 1 UrhG sind "Lichtbildwerke persönlicher geistige Schöpfungen" selbstverstänblich geschützt und die Fotografin bestimmt, wer sie verbreiten oder veröffentlichen darf - in dem Fall der Betreiber von fupa.net, dem sie die Fotos überlassen hat.

Fragt die Fotografin einfach beim nächsten Spiel, ob sie euch ein paar Bilder für eure hp mailen kann oder fragt fupa.net um Erlaubnis, die dort eingestellten Bilder übernehmen zu können.

Denn Bilderklau im Netz ist nicht nur unsportliches Verhalten, sondern strafbar.

G imager761

der verein ist dafür da die rechte zu "verkaufen" .-.. hat der verein der frau keine rechte verkauft, kann er sie verklagen. 

RobertLiebling  07.11.2015, 13:37

Welche Rechte hätten hier verkauft werden sollen/müssen?

Rein rechtlich gesehen nicht