THC im Urin mit 17- Führerschein weg?

3 Antworten

Hallo

gesetzliche Bestimmungen:

§ 2 Abs. 12 StVG:

"Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten."

Ärztliches Gutachten:

Wird man polizeilich mit BTM "erwischt" (Konsum, Besitz, Handel... auch bei geringen Mengen), muss man damit rechnen, durch die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorlage eines ärztlichen Gutachtens aufgefordert zu werden.Wird durch äG festgestellt, dass der Cannabiskonsum mehr als gelegentlich ist oder man legt innerhalb der Frist kein Gutachten vor, dann ist Kraft Gesetzes der Betroffene nicht geeignet, Kfz zu führen = die Fahrerlaubnis ist auf unbestimmte Dauer weg (FEV, Anlage 4 Pkt. 9.2.1).

zuerst also das äG, wenn du das vergeigst kommt die MPU

Es könnte sein, dass dir mangelnde Fahreignung vorgeworfen wird. Auf jeden Fall dann, wenn noch zusätzlich Alkohol konsumiert wurde.

Auch wenn du gar nicht gefahren bist.

http://www.spiegel.de/auto/aktuell/kiffen-und-autofahren-bedeutung-des-cannabis-urteils-a-999091.html

Stellt sich mir die Frage: was bringt dir das Kiffen denn überhaupt??