Alleine mit 18 und Prüfbescheinigung fahren?
Ich habe am 02.02. Geburtstag und wollte da gleich meinen führerschein beim Landratsamt abholen. Darf ich alleine mit meiner "Prüfbescheinigung für das begleitende Fahren ab 17 Jahren" fahren um meinen Führerschein abzuholen? Oder muss trotzdem eine Begleitperson mit fahren da ich nur diese Bescheinigung habe.
7 Antworten
Du darfst alleine fahrne, Du bist bereits jetzt schon im Besitzt einer Fahrerlaubnis der Klasse B, nur dass Du bis zum 18. Geburtstag eine Begleitperson mitnehmen musst. Die Auflage entfällt an Deinem Geburtstag um 0:00 Uhr, ab da darfst Du alleine fahren.
Deine Prüfbescheinigung gilt noch drei Monate für Fahrten im Inland, solange hast Du Zeit, Deinen Führerschein abzuholen, damit darfst Du dann auch im Ausland fahren.
Schau mal genau auf die Prüfbescheinigung - da steht sogar drauf, dass sie noch drei Monate nach dem 18. Geburtstag gültig ist ;-)
Und ab deinem 18. Geburtstag darfst du auch alleine fahren. Ob das auch draufsteht, weiß ich nicht.
Das gilt aber nur in Deutschland. Im Ausland darfst du erst fahren, wenn du den Kartenführerschein in den Händen hältst.
Viele Grüße
Michael
Du darfst ab dem Tag am dem du 18 wirst alleine fahren
Musst nur auf das Datum achten bis wann du spätestens gegen den Karten Führerschein getauscht haben musst
Ja du darfst alleine fahren, solange die Prüfbescheinigung noch gültig ist
Nein darfst ohne Begleitperson fahren bist ja 18