Bekommt Beifahrer ärger, wenn Fahrer keinen Führerschein hat?
Hey Leute, bin heute mit nem Kumpel nach der Schule nach Hause gefahren. Habe dann unterwegs erfahren, das er noch gar nicht alleine fahren darf. Er ist 17 und macht das begleitende fahren.
Hätte ich Ärger bekommen, wenn wir kontrolliert wären worden? Ich wusste ja nicht, dass er noch nicht 18 ist.
Mfg Andre
7 Antworten
Ein eindeutiges JA! Du hättest Ärger bekommen, weil Du Dich wissentlich in das Auto gesetzt hast und auch Dir das bekannt hätte sein müssen! Da wird nicht danach gefragt, ob Du es weißt, dass Dein Kumpel noch nicht 18 ist, sondern, dass Du es gemacht hast und das kannst Du nicht beweisen!
Er hat auch eine MPU gemacht, dass er mit 17 schon alleine OHNE eine Begleitperson zu seiner Arbeitsstelle fahren darf. Allerdings darf er nur diese eine vorgeschriebe Strecke alleine fahren.
Wenn er auf dieser Strecke war dann ist alles OK, dort darf er auch jemanden mitnehmen. Hat er aber die genehmigte Strecke verlassen dann bleibt es bei meiner Antwort - Verstoß gegen die Auflagen, Widerruf der FE
Nein, er hat die Strecke verlassen. Und Beihilfe bei einer Straftat ist das ja auch nicht, oder?
Ich hätte der Polizei einfach gesagt, ich wusste nicht, dass er diese Strecke nicht fahren darf. ich bin davon ausgegangen, das er diese Strecke fahren darf, weil er mich gefragt hat ob ich mitfahren will
Damit wäre ich dann ja durchgekommen, oder?
Es war ja keine Straftat sondern ein Verstoß gegen die Auflagen zum begleiteten Fahren.
Nochmal: Es gibt kein Gesetz das es einem Beifahrer verbietet hier mitzufahren, selbst dann nicht wenn er davon weiß. Den Fehler macht allein der Fahrer - kein Anderer.
Er braucht keinen Paragrafen genannt zu werden, denn es ist schlicht eine Tatsache: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Das gilt hier auch!
Quark mit Soße, lieber Stuggitown. ;)
Denn ohne rechtlichen Beleg ist deine Antwort nur heiße Luft. ;) Außerdem: weshalb sollte der Beifahrer bestraft werden? Denn der hat gar keine Straftat begangen - ja nicht mal der Fahrer hat dies.
Lese mal den Anfang meines Beitrages, dann geht VIELLEICHT auch Dir ein Licht auf, denn das wird so gehandhabt, wie wenn man sich zu einem alkohlisiertem Autofahrer ins Auto setzt, denn das ist genau so ein Vergehen, wie dieses hier. Alles weitere habe ich bereits geklärt.
Du verwechselst da wohl was:
Die Mithaftung des Beifahrers sieht so aus, wenn der den Alkoholgenuss des Fahrers hätte erkennen können, dass er im Falle eines Unfalls auf einem Teil seines Schadens sitzenbleibt.
Wenn der Beifahrer selbst alkoholisiert und unter Drogeneinfluss steht, riskiert er seine FE - dann sogar, wenn der Fahrer nüchtern ist. ;) Verwaltungsgericht Stuttgart, Az 10 K 3224/05.
Ansonsten gibts diesbezüglich kein Gesetz - die Gericht können ergo (noch) eigene Einzelfallentscheidungen treffen.
Aber bei Fahren unter Alkoholeinfluss steht eine Straftat im Raum und DAS ist eine ganz andere Baustelle!
Denn das Fahren ohne eingetragene Begleitperson ist nur ein Auflagenverstoß und keine Straftat. Geht dir jetzt ein Lichtlein auf?^^
Welche Strafe also soll da der Beifahrer bekommen? Also bitte Butter bei die Fische - sprich Nachweis dafür oder aber aufhören, Gerüchte zu verbreiten.
Lese mal den Anfang meines Beitrages, dann geht VIELLEICHT auch Dir ein Licht auf
Das hat Eichbaum1963 sicher auch getan, und er kommt genau wie ich zu dem Schluss das Dein Beitrag falsch ist.
denn das wird so gehandhabt, wie wenn man sich zu einem alkohlisiertem Autofahrer ins Auto setzt
Und wie wird das gehandhabt?
Seit wann kann denn ein Beifahrer für eine Straftat zur Verantwortung gezogen werden die ein Anderer begeht?
Auch hier wieder die Aufforderung an Dich: Nenne doch bitte das Gesetz nachdem das möglich sein soll! Einfach eine Behauptung aufzustellen und dann zu sagen das "kein Paragraf genannt werden muss" ist eine Argumentation die auf sehr wackligen Beinen steht, findest Du nicht auch?
Dein "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht." mag in vielen Fällen stimmen, nur dann muss es auch eine gesetzliche Grundlage geben die eine Strafe für eine Tat androht - und das ist hier nicht der Fall.
Alles weitere habe ich bereits geklärt.
Erklärt hast Du allenfalls Deine Meinung.
Ich sage aber das Deine Meinung falsch ist.
Wenn Du jetzt also bitte einen Paragrafen nennen würdest der Deine Meinung untermauert dann würde ich auch die Meine überdenken...
Ich habe das Gefühl, eine Wand hört mir eher zu, als Ihr es macht!
Natürlich kann ein Mitfahrer zur Verantwortung gezogen werden. Darüber gibt es nicht nur Gerichtsurteile, sondern auch verbindliche Rechte und Pflichten!
Meine Meinung ist definitiv richtig!
Naja, die Wand kann ja auch nicht flüchten.^^
Dann nenne uns doch mal Gerichtsurteile diesbezüglich, ebenso wie diese imaginären Rechte (was BF17 betrifft). Aber korrekte, seriöse, Quellen nennen.
Solange du das nicht kannst (oder auch nicht willst), ist und bleibt deine Meinung eben nur eine (falsche) Meinung oder eben auch nur ein Gerücht.
Im Übrigen: Meinungen (ohne Rechtsgrundlagen nennen zu können) sind in einer Antwort hier bei GF nicht erwünscht. In Kommentaren aber dürfen wir das ja. ;)
Meine Meinung ist definitiv richtig!
Deine Meinung kennen wir ja nun, wie wäre es wenn Du uns jetzt endlich mit Deinem unendlichen Wissen überschüttest und die in Frage kommenden Gesetze nennst?
Wenn Du die gerade nicht parat haben solltest [weil die Suche nach etwas das es nicht gibt ja nur erfolglos enden kann] dann fange doch wenigstens mit den Urteilen an die Du gerade erwähnt hast! Ein Einziges würde schon reichen!
Denn so langsam solltest Du Deine Behauptungen auch mal belegen können, denkst Du nicht? Sonst glauben am Ende alle anderen User hier auch noch @Eichbaum1963 und mir anstatt Deiner Meinung die Du hier so tapfer verteidigst. Und das willst Du doch nicht, oder?
Aber mal ehrlich: Genug Zeit zum Nachlesen hattest Du doch jetzt. Denkst Du immer noch das ein Beifahrer hier in irgendeiner Form belangt werden kann? Und wenn Du schon nichts finden konntest das Deine Meinung unterstützt dann doch sicher einige andere Beiträge die Dich zum Umdenken hätten bewegen sollen.
Oder bist Du einfach nur jemand von der Sorte der immer und überall Recht haben will, und das selbst entgegen jeder Vernunft und Logik?
Als Beifahrer kannst du nicht belangt werden! Dein Kumpel kann aber ganz schnell seinen Führerschein verlieren, wenn er erwischt wird.
Wenn es nicht dein Auto ist und du keinen Führerschein hast dann nein. Du bist auch nicht seine Aufsichtsperson. Also du bekommst so keinen Ärger.
Es ist nicht mein Auto. Ich habe meinen Führerschein mit 17 gemacht und werde nächste Woche 18 und kann ihn abholen. Also hätte ich keinen ärger bekommen?
Als Beifahrer hättest du keinen Ärger bekommen. Aber fahre zukünftig nicht mehr mit ihm mit! Falls du ihn mal alleine fahren siehst, dann informiere seine Eltern und/oder die Polizei. Er riskiert nicht nur seinen Führerschein.
Wessen Fahrerlaubnis riskiert er denn noch?
Es war also keine Begleitperson dabei?
Dann sag ihm das seine Fahrerlaubnis widerrufen wird und er sie erst nach Absolvierung eines Aufbauseminars neu erteilt bekommen kann wenn man ihn auf irgendeine Art ermittelt. Das Ganze nennt sich immer noch begleitetes Fahren...
Da es sich aber auch bei BF17 um eine vollwertige Fahrerlaubnis handelt droht hier außer dem Fahrer rechtlich gesehen keiner anderen Person etwas.
also hätte es nicht sein können, das ich meinen führerschein nicht mit 18 hätte abholen dürfen?
Nein, für Dich hätte es in keinem Fall irgendwelche Folgen haben können. Es gibt kein Gesetz, keine Verordnung oder ähnliches die es verbietet oder unter Strafe stellt bei jemandem mitzufahren der gegen Auflagen verstößt. Selbst wenn Dein Freund überhaupt keine Fahrerlaubnis hätte würde das Mitfahren für Dich rechtlich gesehen absolut folgenlos bleiben. Moralisch solltest Du ihn aber schon darauf hinweisen das es nicht in Ordnung ist und ihn an den Sinn von BF erinnern, das hat er ja in der Fahrschule mal gelernt...
nein, aber anders würde es aussehen, wenn ihr beide was getrunken hättet... wenn der Beifahrer nämlich nüchterner als der Fahrer ist, bekommt der Beifahrer Ärger! ;) Ist kein Scherz!
. wenn der Beifahrer nämlich nüchterner als der Fahrer ist, bekommt der Beifahrer Ärger!
achso, und wenn der Beifahrer gar keinen Führerschein hat muss er dann trotzdem fahren?
Ist kein Scherz!
aber Unsinn
natürlich davon ausgegangen, dass der Beifahrer einen Führerschein hat..
kann ich bestätigen. Mir ist persönlich ein Fall bekannt, bei dem sowohl Fahrer als auch Beifahrer Führerschein vorzeigen und einen Promilletest machen mussten... (Ich war der Beifahrer, und der Fahrer hatte 0,4 Promille)
von uns hatte keiner alkohl getrunken und ich habe meinen führerschein auch mit 17 gemacht, wie er. wir sind beide 17.
Hört bitte auf diesen Unsinn zu verbreiten...
@charles2520
wenn der Beifahrer nämlich nüchterner als der Fahrer ist, bekommt der Beifahrer Ärger!
Kannst Du auch sagen welches Gesetz das verbietet?
@rickm1988
kann ich bestätigen. Mir ist persönlich ein Fall bekannt, bei dem sowohl Fahrer als auch Beifahrer Führerschein vorzeigen und einen Promilletest machen mussten...
Welchen Sinn macht es denn einen Beifahrer nach dem Führerschein zu fragen? Perso nicht dabei gehabt?
Ein eindeutiges NEIN! zurück
Nenne doch bitte einen Paragrafen nach dem ein Mitfahrer hier belangt werden könnte!