TfP shooting, Model verweigert den Vertrag?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich würde es als "Lessons learned" verbuchen.

Ohne vorher unterschriebenen Vertrag solltest du künftig gar nicht anreisen.

Jetzt kannst du tun und lassen was du möchtest, es gibt keinerlei Vereinbarung. Du hast aber nichts in der Hand (DSGVo), was dich berechtigt, die Bilder irgendwie zu nutzen oder überhaupt zu besitzen. Ich würde die Bilder, genau aus diesem Grund, löschen.

blackbirdsr71  25.05.2018, 07:35

+1. Ohne Vertrag solltest du gar nicht wegfahren genau deswegen. Bei TFP gibt es immer dieses Risiko, weil viele die Arbeit vom Fotografen gar nicht ernst nehmen.

In deinem Fall hätte ich auch keine Fotos von der Person gemacht, sondern einfach ein bisschen spazieren gehen und eventuell Street oder Landschaften fotografieren. Die Zeit muss nicht unbedingt verloren werden :)

GuterFraggel 
Beitragsersteller
 26.05.2018, 01:17
@blackbirdsr71

Beim nächsten mal weiß ich besser bescheid.
Normalerweise schicke ich den Vertrag vorab per Mail und lasse mir den dann vor Ort unterschreiben.
Dass es hieß das Model hätte angeblich keinen Vertrag per Mail erhalten kann ich komplett ausschließen, da ich bevor ich überhaupt ins Detail gehe immer als aller erstes den Vertrag als PDF verschicke.

habakuk63  26.05.2018, 08:39

Danke, für die Auszeichnung und dir Erfolg mit und bei deinen Shootings.

Hallo

nun ja das Problem ist doch ganz einfach lösbar. TFP sind Shootings wo nix "rauskommen" muss und beide die Kosten ausgleichen. Ein Modell will meistens Bilder für Seedcards oder sonstiges. Das wird ja meist im TFP im Tausch gegen "Modelhonorar" festgelegt. Wenn das Model denn TFP nicht unterzeichnet und sich trotzdem fotografiert haben lassen will entsteht automatisch ein Werkvertrag der dann mit dem üblichen Honorarsatz abgerechnet wird.

Um das Rechtssicher zu machen reicht es dass man AGB und Preisliste in einem öffentlich zugänglichen Raum/Büro aushängt oder an ein Schaufenster hängt. Noch besser ist das man AGB und Preisliste mit dem TFP zusendet am besten kleingedruckt auf der Vertragsrückseite welches beim Model bleibt (Bei Trennsatz oberes Blatt).

Dann schickst du jetzt erst mal per Mail die Auswahl-Bilder in VGA Thumpnailqualität mit Wasserzeichen, deine AGB und Preisliste und fragst nach welche Bilder sie denn gern in welcher Qualität/Grösse bestellen will. Wenn eine Bestellung gemacht wird siehst du dir mal denn Umfang an und ob du damit Kostendeckend rauskommst. 

Wenn keine Bestellung ankommt schickst du Ihr erst mal deine Kostenabrechnung vom Termin als Handwerkerrechnung (Zahlbar ohne Abzüge/Skonto in 5 Werktagen) und wartest einfach 14 Tage ab ob das Geld eingeht, ein Widerspruch eintrudelt oder sich ein Anwalt meldet und schickst die erste Mahnung mit "Bearbeitungsaufschlag" dessen Höhe sich nach deinem Aufwand richtet. Es gibt Richtlinien für Inkassobetriebe oder Banken bei denen Abmahnungen quasi das Handwerk sind. Als Handwerker kann man denn Stundensatz und die Materialkosten ansetzen. Freiberufler haben keinen Stundensatz da macht man eine Pauschale. Freiberuflerrechnungen sind Honorare und die werden etwas anderst behandelt. Google hilft weiter (Handelsrecht) oder man sieht bei Dejuris nach. Falls du einen Anwalt in deinem Kundenkreis hast wird es Zeit sich zu vernetzen. Dann gibst du die "Sache" einfach an deinen Anwalt weiter.

wäre es da nicht besser gewesen, komplett auf das Shooting zu verzichten? Sonst hat sie hinterher die Fotos (auch wenn die Quali nicht so hochwertig ist) und du hast gar nix davon.

GuterFraggel 
Beitragsersteller
 25.05.2018, 01:00

Ja, das stimmt. Ich wollte den Tag aber nicht so ungenutzt verbraten und war dumm genug dennoch Fotos zu machen.
Danke für deine Antwort.

Was ist jetzt die Frage ?

Sie hat nicht gegen den Vertrag verstoßen, da zwischen euch kein Vertrag zustande kam. Sie hat ihn weder unterschrieben noch die Bestimmung mit der Veröffentlichung eingewilligt. Daher musst du auch die Klausel im Vertrag nicht einhalten, da wie gesagt, es keine rechtliche Verpflichtung zwischen euch besteht.

Ausser du spielst Ihr die Bilder zu in guter Qualität und weil Sie dich sicher nicht nennen wird. Kommt eine kostenpflichtige Mahnung an Sie wegen Urheberrechtsverletzung ect.

GuterFraggel 
Beitragsersteller
 26.05.2018, 01:11

Da die Fotos ja nur privat genutzt werden sollten wäre das mit der Abmahnung eh nichts.