Tfp Shooting Bildveröffentlichung wie geregelt?

4 Antworten

Hallo

§ 2 Veröffentlichungsrecht > Fotograf

§ 5 Zusätzliche Vereinbarungen > Fotomodel

TFP ist ein Modelvertrag der genauso asymterisch ist wie alle Modelverträge oder generel alle Arbeitsverträge. Weil bei Modeljobs geht es um Arbeit/Produktion. Sprich der Fotograf hat alle Rechte zur Bildauswertung, das Modell hat keine Rechte abseits der eigenen TFP/Sedcard Auswertung. Deswegen ist §5 oft ein Leerfeld zu ausfüllen oder hat eine Ankreuzsektion

Keiner muss auf TFP arbeiten, ein Model kann auch denn Fotografen regulär buchen/bezahlen und dann als Auftraggeber die "exklusiven" Vertragsbedingungen durchsetzen.

KleinerAnton09 
Beitragsersteller
 28.07.2021, 13:03

Danke,hilft mir schon weiter.

IXXIac  28.07.2021, 13:27
@KleinerAnton09

Hallo

du wirst doch noch Wissen was bei dem TFP fotografiert wurde und was davon verkaufbare Bilder sein könnten. Und bei TFP im Erotikbereich hat man mehr Paragraphen im Vertrag und wird auch mehr besprochen.

Seit "Nacktbilder" auf Playboy Niveau auf Billboards "Normalzustand" sind ist Erotik fast schon normal (Sex Sells)

www.fotorecht-aktuell.de/anfechtung-und-widerruf-eines-model-release

KleinerAnton09 
Beitragsersteller
 28.07.2021, 12:35

D.h. eine Änderung wäre also möglich, wenn der Vertrag auf exklusive bzw. bezahlte Fotos geändert wird?

IXXIac  28.07.2021, 13:00
@KleinerAnton09

Hallo

das musst du mit dem Fotografen besprechen aber wenn der schon eine Auswertung der TFP Bilder "organisiert" hat dann ist das vermutlich zu spät.

Die meisten Fotografen machen TFP nur um nicht ein Model für einen Auftrag buchen zu müssen. Oder weil man regelmässig andere Gesichter im Schaufenster/Portfolio haben will/muss oder weil man Studiozeit auslasten will/muss und dann mit TFP "expermentiert". Die meisten TFP Sachen landen in der Schublade/Archiv wenn das erste TFP gut lief kommt das "Model" in die Auswahl für weitere aber dann gebuchte Jobs. Jeder Fotograf hat gerne lokal kurfristig verfügbare Models in unterschiedlichen Typlagen und baut sich mit TFP langfristig ein Netzwerk auf.

Ich sag mal jeder Fotograf versucht sich die lokalen Frisuere und Kosmetiker ins Studio zu holen weil einen Visage Profi kann man immer brauchen und die Damen und Herren sind immer gepflegt/"fotografierbar" und Multplikatoren bzw bringen regelmässig Aufträge (Frisuerwettbewerbe, Meisterpüfungen, Hochzeiten)

Und im Prinzip kostet jedes Motiv einer Sedcard um 500-1000€ aufwärts in der Herstellung, ausser man ist auf Sedcardherstellung spazialisiert und macht das am Fliessband und hat einen grossen Fundus.

KleinerAnton09 
Beitragsersteller
 28.07.2021, 13:03
@IXXIac

Danke,hilft mir schon weiter.

Also offenbar wurde da zwischen dem Fotografen und dem Model ein Vertrag geschlossen. So ein Vertrag ist erstmal, wenn er nicht gegen irgendein Gesetz verstößt zulässig und beide Seiten müssen sich an das halten was in dem Vertrag geregelt ist.

Schwierig wird es, wenn wie hier in dem Vertrag eigentlich gar nichts drin steht. Denn Die beiden Paragraphen Die Du in Deiner Frage zitierst geben ja mehr Rätsel auf, als dass sie irgendwas klar regeln, das was man hineininterpretieren kann widerspricht sich. Zwar gilt immer noch das, was beide seiten wollten, aber um genau diese Frage im nachhinein zu vermeiden schließt man ja eigentlich einen Vertrag.

Wenn das aber nunmal so ist gibt es nur 2 Möglichkeiten

  1. Sich zusammensetzen und sich einigen. Das ist das was ich in jedem Fall empfehle, denn davon haben in der Regel beide Seiten am meisten.
  2. Wenn das nicht geht, sich einen Anwalt nehmen der versucht möglichst viel von dem durchzusetzen, was man selbst will. Meist kommt dabei weniger heraus als man sich erhofft. Zwischen 500,- € und 1.000,- € an Anwaltskosten sollte einem das wert sein, darauf läuft es nämlich meist hinaus, wenn die Sache nicht vor Gericht geht.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
KleinerAnton09 
Beitragsersteller
 28.07.2021, 17:39

Danke!Gut,dann wird eine Einigung das Beste sein. Sollte dann auch ein neuer Vertrag beschlossen werden? Was wäre noch ganz wichtig?

mloeffler  29.07.2021, 11:17
@KleinerAnton09

Ich persönlich würde eine Anlage zu dem vorhandenen Vertrag anfertigen. Darin benennst Ihr die Beiden Parteien, bezieht euch auf den Vertrag mit Datum und regelt die klärenden Ergänzungen zu §2 und §5 und allem was Ihr sonst noch so für klärenswert haltet und natürlich worüber Ihr Euch dann einig seid.

Das Unterschreibt Ihr beide. Un jeder bekommt ein von beiden unterschriebenes Original, was er zu seinen Unterlagen nimmt.

Das hat den Vorteil, dass nicht wenn irgendwann erneut Uneinigkeit besteht und ihr doch noch vor Gericht landet plötzlich einer einen Vertrag aus der Tasche zieht, von dem der andere meint er wäre gar nicht mehr gültig, sondern eine anderer Vertrag wäre der maßgebliche. Bei einer Ergänzung kann man sagen ja, wir haben diesen Vertrag geschlossen, aber dazu ergänzend folgende Regelungen getroffen.

Ansonsten solltet Ihr nicht versuchen so zu schreiben wie Ihr meint dass ein "Vertrag" klingen muss, sondern in einfachen klaren Worten regeln, was Ihr beide wollt.

also so wie das da geschrieben steht hat das keine vernünftige Aussagekraft und beides widerspricht sich auch vollkommen...

erstens: was soll "uneingeweihte Aufnahmen" bedeuten??? oder ist das hier nur ein Schreibfehler deinerseits? normalerweise müsste das "uneingeschränkt" heissen und sich nicht auf die Aufnahme sondern auf die Veröffentlichung beziehen.

Also wenn das alles ist, was da drin steht in dem Vertrag dann ist das ein riesiges Problem, denn da wird im Grunde nichts so richtig geregelt und es widerspricht sich wie gesagt auch.

Wie ist denn der genaue (!) Text des gesamten (!) Vertrags?

KleinerAnton09 
Beitragsersteller
 28.07.2021, 17:25

Uneingeschränkt,entschuldige! Also wäre der Nichtig oder was meinst du, weil er sich widerspricht?

GammaFoto  28.07.2021, 19:15
@KleinerAnton09

naja, es ist halt ein Problem.

"nichtig" ist es jetzt nicht direkt

ohne den ganzen Vertrag im Detail zu kennen kann man nicht sagen was wirklich Sache ist

Im Grunde steht hier vor allem Dass Das Model uneingeschränkt einer Veröffentlichung zustimmt. Das ist also eine gültige Vereinbarung.
Den Teil mit dem "nach Veerinbarung" könnte also die Veröffentlichung von Bildern durch das Model betreffen. Das ist leider nicht klar formuliert

KleinerAnton09 
Beitragsersteller
 28.07.2021, 19:24
@GammaFoto

Danke!m und wenn man theoretisch einen neuen Vertrag aufsetzt mit anderen Vereinbarungen, ist der alte Vertrag aber hinfällig?

GammaFoto  28.07.2021, 19:32
@KleinerAnton09

sollte dann natürlich am besten auch als möglichst gleich erster Punkt so im Vertrag stehen...

Wie in etwa "durch diese Neuvereinbarung erlischt das Vertragsverhältnis vom xx.xx.20xx und wird durch diese Neufassung ersetzt"

Also der Fotograf kann sich aus dem Shooting jedes Foto raussuchen und nutzen, das ihm gefällt. Sofern es ethisch und ästätsch dem Model nicht zum Nachteil ist.

Eine Absprache oder Erlaubnis des Models bedarf es nicht.

Beste Grüße

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
KleinerAnton09 
Beitragsersteller
 28.07.2021, 10:09

Auch nicht mit Absprache in Paragraph 5?