Gestohlener Mantel?
Ich war letztens an einer Party. Nachdem man am Eingang gezahlt hatte, gab es eine Garderobe die nicht von einem Angestellten betreut wurde und auch kein Schild "Für die Garderobe haftet jeder selbst" vorhanden war. Es war im Grunde genommen einfach ein zweiter Raum mit vielen Kleidungsstücken an Häcken angemacht.^^ Nun zu meiner Frage: Als ich den Club verliess und meinen Mantel abholen wollte, war dieser nicht mehr da. Ich war einer der letzten und somit hatte es nur noch wenige Jacken/Mäntel in dieser Garderobe. Nur meiner fehlte. Wer haftet nun für diesen Vorfall...? Die Organisatoren, Versicherung oder ich selber. Danke für eure Antwort
4 Antworten
Wer haftet nun für diesen Vorfall...?
Der Eigentümer des Mantels selbst, denn er hat den Mantel selbst aufgehängt. Der Mantel wurde weder einem Mitarbeiter der Veranstalters ausgehändigt noch wurde ein Betrag für die Aufbewahrung bezahlt.
Richtig es gibt auch noch andere Meinungen, nur ob diese dann richtig sind bezweifele ich.
Schau dir mal diesen Link an und beachte das Stichwort "Verwahrung"
Hier sind alle Möglichkeiten aufgeführt.
Lehnt der Veranstalter die Haftung ab, kommt die Hausratversicherung zum Zug, wenn die Deckung «Einfacher Diebstahl auswärts» eingeschlossen ist.
Ich werde das gleich mal überprüfen von wegen Hausratsversicherung. Vielen Dank schon einmal...
Gerne.... viel Glück.
Das ist eine Grauzone. Hab vor längerem ein Bericht gesehen das der Club oder was auch immer auch für gestohlene Jacken haften muss auch wenn das Schild,, keiner ist haftbar bei gestohlenen Sachen,,. Gibt ja kostenlose Beratung von Anwälten. Ruf mal da an wenns so wichtig ist
Dann ruf einen Anwalt an und lass dich mal beraten. Ich denke schon das du eine Chance hast
Ja mir ist es schon wichtig, da es sich nicht einfach um einen "normalen" Mantel handelte und ich dafür auch entsprechend gut gezahlt habe.
Die Organisatoren. Die ordnungsgemäße Verwahrung der Garderobe ist eine vertragliche Nebenpflicht des Veranstalters.
Ja ich verstehe Sie. Jeder muss au seine Sachen selber aufpassen. Aber ich glaube nicht das Sie alle 30 Minuten aus dem Club - in die Garderobe gehen und kontrolieren ob noch alles da ist. Und den Mantel in einem beheizten Raum an zu behalten wäre ja auch unnötig.
Die ordnungsgemäße Verwahrung der Garderobe ist eine vertragliche Nebenpflicht des Veranstalters
Aber nur dann, wenn der Mantel einem Mitarbeiter des Veranstalters übergeben wird, was hier ja nicht der Fall ist.
Außerdem wie will er denn beweisen, dass er einen Mantel an die Garderobe gehängt hat.
Ja nun zu ihrer Frage:"Beweisen...", man sah mich ja beim Eingang/Kasse mit einem Mantel. Erst danach begab ich mich in die Garderobe.
Erst danach begab ich mich in die Garderobe.
und welches Verschulden kann man dem Veranstalter zur Last legen ? Hat er den Mantel entwendet ? oder jemand anderes damit beauftragt ?
Jeder muss auf seine Sachen selbst aufpassen.
Wenn der Veranstalter keinen Mitarbeiter für die Garderobe abstellt, ist das sein Problem. Die Haftung besteht trotzdem. Und ein Beweis wird regelmäßig z.B. durch Zeugen erbracht.
Wenn der Veranstalter keinen Mitarbeiter für die Garderobe abstellt, ist das sein Problem. Die Haftung besteht trotzdem.
Wenn man so penetrant auf seiner Meinung beharrt, sollte man aber auch eine Rechtsquelle liefern.
Ok super. Ich danke Ihnen!
Ok ich sehe da gibts verschiedene Meinungen. Danke auch für deinen Beitrag