Gestohlener Mantel?

4 Antworten

Wer haftet nun für diesen Vorfall...?

Der Eigentümer des Mantels selbst, denn er hat den Mantel selbst aufgehängt.  Der Mantel wurde weder einem Mitarbeiter der Veranstalters ausgehändigt noch wurde ein Betrag für die Aufbewahrung bezahlt.

paezu8 
Beitragsersteller
 02.11.2015, 19:46

Ok ich sehe da gibts verschiedene Meinungen. Danke auch für deinen Beitrag

Apolon  03.11.2015, 01:04
@paezu8

Richtig es gibt auch noch andere Meinungen, nur ob diese dann richtig sind bezweifele ich.

Schau dir mal diesen Link an und beachte das Stichwort "Verwahrung"

Hier sind alle Möglichkeiten aufgeführt.

http://www.jurarat.de/garderobenhaftung

 Lehnt der Veranstalter die Haftung ab, kommt die Hausratversicherung zum Zug,  wenn die Deckung «Einfacher Diebstahl auswärts» eingeschlossen ist. 

paezu8 
Beitragsersteller
 02.11.2015, 18:40

Ich werde das gleich mal überprüfen von wegen Hausratsversicherung. Vielen Dank schon einmal...

Muellermaus  02.11.2015, 18:40
@paezu8

Gerne.... viel Glück.

Das ist eine Grauzone. Hab vor längerem ein Bericht gesehen das der Club oder was auch immer auch für gestohlene Jacken haften muss auch wenn das Schild,, keiner ist haftbar bei gestohlenen Sachen,,. Gibt ja kostenlose Beratung von Anwälten. Ruf mal da an wenns so wichtig ist

wolfenstein  02.11.2015, 20:01

Dann ruf einen Anwalt an und lass dich mal beraten. Ich denke schon das du eine Chance hast

paezu8 
Beitragsersteller
 02.11.2015, 19:48

Ja mir ist es schon wichtig, da es sich nicht einfach um einen "normalen" Mantel handelte und ich dafür auch entsprechend gut gezahlt habe.

Die Organisatoren. Die ordnungsgemäße Verwahrung der Garderobe ist eine vertragliche Nebenpflicht des Veranstalters.

paezu8 
Beitragsersteller
 03.11.2015, 05:44

Ja ich verstehe Sie. Jeder muss au seine Sachen selber aufpassen. Aber ich glaube nicht das Sie alle 30 Minuten aus dem Club - in die Garderobe gehen und kontrolieren ob noch alles da ist. Und den Mantel in einem beheizten Raum an zu behalten wäre ja auch unnötig.

Apolon  02.11.2015, 19:10

Die ordnungsgemäße Verwahrung der Garderobe ist eine vertragliche Nebenpflicht des Veranstalters

Aber nur dann, wenn der Mantel einem Mitarbeiter des Veranstalters übergeben wird, was hier ja nicht der Fall ist.

Außerdem wie will er denn beweisen, dass er einen Mantel an die Garderobe gehängt hat.

paezu8 
Beitragsersteller
 02.11.2015, 19:56
@Apolon

Ja nun zu ihrer Frage:"Beweisen...", man sah mich ja beim Eingang/Kasse mit einem Mantel. Erst danach begab ich mich in die Garderobe.

Apolon  03.11.2015, 00:51
@paezu8

Erst danach begab ich mich in die Garderobe.

und welches Verschulden kann man dem Veranstalter zur Last legen ? Hat er den Mantel entwendet ? oder jemand anderes damit beauftragt ?

Jeder muss auf seine Sachen selbst aufpassen.

LeonardNeun  03.11.2015, 09:53
@Apolon

Wenn der Veranstalter keinen Mitarbeiter für die Garderobe abstellt, ist das sein Problem. Die Haftung besteht trotzdem. Und ein Beweis wird regelmäßig z.B. durch Zeugen erbracht.

Apolon  03.11.2015, 14:10
@LeonardNeun

Wenn der Veranstalter keinen Mitarbeiter für die Garderobe abstellt, ist das sein Problem. Die Haftung besteht trotzdem.

Wenn man so penetrant auf seiner Meinung beharrt, sollte man aber auch eine Rechtsquelle liefern.

paezu8 
Beitragsersteller
 02.11.2015, 18:38

Ok super. Ich danke Ihnen!