Nachhilfe bezahlen, trotz Krankheitsfall?
Ich bin heute über Nacht erkrankt und habe Fieber bekommen. Eigentlich haben meine Eltern für mich 2 Wochen - Ferienkurs (Nachhilfe) spendiert und auch schon dafür bezahlt. Sind so 200€ pro Woche.Jetzt kann ich ja nun aber halt nicht gehen und weiss auch nicht, wann es mir wieder besser geht.Meine Eltern meinten das Geld wäre weg, so oder so.Aber kann das überhaupt sein? Die erste Woche des Unter. ist jetzt in 2 Tagen vorbei. Aber das Geld für die andere Woche müsste man doch noch wiederkriegen können!?
6 Antworten
Das kommt darauf an, wie es vertraglich geregelt ist. Deine Eltern werden mit dem Anbieter einen entsprechenden Vertrag geschlossen haben.
Ab zum Arzt und dir einen Krankenschein holen, häufig wird dieser Akzeptiert. Sie müssen dir zwar das Geld nicht erstatten können aber aus Kulanz den Termin auf später verschieben.
Ich hoffe zudem, das du dich da schon Krank gemeldet hast und nicht einfach den Unterricht ohne Meldung hast ausfallen lassen.
Schau dazu auch in die AGB der Nachhilfe.
Kommt auf den Vertrag an, der geschlossen wurde.
Wenn bei Nichterscheinen oder Krankheitsfall vereinbart wurde, dass das Geld zurückbezahlt wird, dann ist das so. Wenn nicht, dann nicht.
Man könnte ja auch fragen, ob man die Termine verschieben kann....
Frag die Nachhilfe, ob sie dir zumindest einen Teil auf Kulanz zurück gibt. Aber an und für sich kann die Nachhilfe ja nichts dafür, dass du krank bist. Und er/sie hat sich für dich Zeit genommen und so die nächsten Tage geplant. Also normalerweise kann sie das Geld dann auch behalten.
Deine Eltern haben einen Vertrag abgeschlossen, und aus einem solchen ist auch erkennbar unter welchen Voraussetzungen ( evtl. ) Rückforderungen bzw. Rückzahlungen erfolgen ( können ).
Doch, das kann durchaus sein.
Der Anbieter braucht ja auch eine finanzielle Sicherheit. Er hat den Platz für dich reserviert und wird ihn nun nicht mehr anderweitig vergeben können. Ob du jetzt kommst oder nicht ist dabei zweitrangig.
Möglicherweise ergibt sich aber ein Anspruch auf Rückzahlungen für Kosten, die dem Anbieter nur entstehen, wenn du an dem Kurs teilnimmst.
Wenn man beispielsweise einen Ausflug plant und die Eintrittskosten für einen Ferienpark erst vor Ort zahlt, dann könnten deine Eltern dieses Geld möglicherweises zurückfordern.
Normalerweise kann man aber nur darauf hoffen, dass kulanterweise ein Teil des Betrages zurückerstattet wird.
Kann ja sein, dass sowas grundsätzlich nicht geht. Egal obs im Vertrag steht oder nicht.