Termin beim Anwalt wieder absagen können?
Hallo , es geht um Folgendes :
Ich hatte letzten Monat einen Termin beim Anwalt . Es ging darum , eine Vorsorgevollmacht zu erstellen .
Knapp eine Woche später wurde mir dieser von ihm zugesandt mit der Bitte , alles nochmal durchzuschauen und wenn noch etwas zu besprechen wäre solle ich mich melden .
Es waren dann 2 Sachen zu besprechen und ich habe dafür nochmals einen Termin bei ihm ausgemacht . Nun ist es aber so , dass sich die 2 Sachen auch so geklärt haben , ich brauche also den Termin nicht mehr .
Bis wann muss ich diesen absagen , damit mir keine Kosten entstehen ?
Vielen Dank für Eure Hilfe .
Gruss Gladiator
3 Antworten
Es sind bereits Kosten mit der Beauftragung (im ersten Termin) sowie dem Entwurf der Vollmacht entstanden!
Der RA kann dir jetzt bereits die Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV RVG und seine Auslagen (Post- und Telekommunikation) in Rechnung stellen, da er dich bereits im Termin beraten hat und für dich tätig war (Entwurf und Übersendung der Vollmacht).
Aber ja, um weitere Kosten zu sparen, sage den Termin ab. Denn die Geschäftsgebühr ist eine sog. Rahmengebühr (0,5 - 2,5) und erhöht sich je nach Aufwand und Zeit, die der RA für die Tätigkeit investiert.
Die bereits entstandenen Kosten kannst du jedoch leider nicht anfechten.
Sofort absagen, aber ob der RA damit zufrieden musst du sehen.
Evt. Rechnet er doch etwas.
Warum sagst Du nicht einfach jetzt sofort ab?