Telefonabzocke oder ernstgemeinte Zahlungsaufforderung

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Seit dem 1.1.2008 gilt der neue Glücksspielstaatsvertrag. Gemäß der dort ganz klar verankerten Regelung gibt es ein ausdrückliches Telefonwerbeverbot für Lotterien.

Bei sogenannten Coldcalls handelt es sich zudem um einen unverlangten Werbeanruf gemäß § 7 UWG.

Die Dauerbelästigung am Telefon erfüllt den Tatbestand des § 238 StGB (Stalking).

Also ist der Anruf durch und durch illegal.

Beim nächsten Mal knall der Frau um die Ohren:

Wären Sie tatsächlich von der Lotteriegesellschaft, wüssten Sie, dass Sie einem ausdrücklichen Telefonwerbeverbot unterliegen. Nach § 7 UWG ist hier Handeln ebenfalls illegal. Und ich kann SIE PERSÖNLICH wegen fortgesetzten Stalkings, § 238 StGB (Strafgesetzbuch) anzeigen.

Unterlassen Sie ab sofort diese Anrufe oder SIE PERSÖNLICH sowie ihr illegal handelndes Callcenter lernen mal die deutsche Justiz von der unangenehmen Seite her kennen!

Das ist bei mir auch.

Wenn sie wieder angerufen werden drohen sie erstmal mit dem Anwalt.

Meistens rufen die trotzdem noch an.

Die rufen immer mit verschieden Nummern an und seit neustem ist schon noch ein Mann dabei.

Also die ganzen Nummern aufschreiben.

wenn jemand anrufz letzten drei Zahlen angucken und dann nicht rangehen.

Und wenn mit Anwalt drohen

Einfach auflegen und gut ist - wer keinen Vertrag mit einer Lotteriegesellschaft hat, braucht sich am Telefon auch keinen aufschwatzen lassen. Und wenn wirklich jemand Geld haben möchte, dann wird er wohl einen Brief schreiben.

Ihr wisst doch, ob ihr wo teilgenommen habt, oder?! Wenn Sie nochmal anruft, würde ich sagen, dass wenn sie nochmal anruft, vom Anwalt hört!

Dea2010 hat Recht! Der Anruf ist auf jeden Fall Abzocke und durch und durch illegal!