Telefonabzocke oder ernstgemeinte Zahlungsaufforderung
Hi,
Ich habe folgendes Problem:
Seit mehreren Wochen ruft eine Frau bei uns zu Hause an. Meine Mutter meinte es wäre wohl abzocke und ich glaub das auch, aber wollte mir Gewissheit holen. Die Frau ruft an, wegen einem Gewinnspiel, an dem wir wohl teilgenommen hätten und fragt nach wann wir das bezahlen wollen. Wir haben nirgends teilgenommen, zumindest nicht das ich oder meine Eltern das wüssten. Heute hatte das Telefon wieder geklingelt und ich bin einfach mal rangegangen, um mal herrauszufinden, ob das nun wirklich abzocke ist oder evtl. doch ernst.
Die Frau meinte, meine Mutter wollte ein Gewinnspiel kündigen (ich hatte leider wenig Zeit, sonst hätte ich die Frau mal über ihr gewinnspiel ausgefragt), wenn sie das nicht bis 1.März machen würde, müsse meine Mutter wohl 69,- in 9 Monaten bezahlen. Auf die Frage, von welcher Firma die Frau anruft, wich sie mir nur aus meinte sie wäre die frau sowieso, hab mir den namen nich gemerkt. Als ich sie dazu gebracht hatte, dass sie mir ihre Firma nennen musste meinte sie nur: " Ich bin von der Staatlichen Lotteriegesellschaft, wir sind eine Behörde" Ich habe mal im Internet geguckt und es gibt da nicht 'die' staatliche Lotteriegesellschaft sonder 16 staatliche Lotteriegesellschaften. Das kommt mir alles ein bisschen spanisch vor.
Die Nummer habe ich leider nicht einsehen können (altes Festnetz-Telefon :/ ). Wenn ich morgen ein bisschen mehr Zeit habe und sie wieder anrufen sollte, werde ich sie zu der sache mal ein bisschen in die mangel nehmen und versuchen, ein paar stichhaltige fakten zu erfragen.
Was meint ihr? Ist das verarsche oder haben wir wirklich wo teilgenommen? :o Was würdet ihr mir raten, zu tun?
Vielen Dank im Voraus!!!!!! :)
13 Antworten
Seit dem 1.1.2008 gilt der neue Glücksspielstaatsvertrag. Gemäß der dort ganz klar verankerten Regelung gibt es ein ausdrückliches Telefonwerbeverbot für Lotterien.
Bei sogenannten Coldcalls handelt es sich zudem um einen unverlangten Werbeanruf gemäß § 7 UWG.
Die Dauerbelästigung am Telefon erfüllt den Tatbestand des § 238 StGB (Stalking).
Also ist der Anruf durch und durch illegal.
Beim nächsten Mal knall der Frau um die Ohren:
Wären Sie tatsächlich von der Lotteriegesellschaft, wüssten Sie, dass Sie einem ausdrücklichen Telefonwerbeverbot unterliegen. Nach § 7 UWG ist hier Handeln ebenfalls illegal. Und ich kann SIE PERSÖNLICH wegen fortgesetzten Stalkings, § 238 StGB (Strafgesetzbuch) anzeigen.
Unterlassen Sie ab sofort diese Anrufe oder SIE PERSÖNLICH sowie ihr illegal handelndes Callcenter lernen mal die deutsche Justiz von der unangenehmen Seite her kennen!
Das ist bei mir auch.
Wenn sie wieder angerufen werden drohen sie erstmal mit dem Anwalt.
Meistens rufen die trotzdem noch an.
Die rufen immer mit verschieden Nummern an und seit neustem ist schon noch ein Mann dabei.
Also die ganzen Nummern aufschreiben.
wenn jemand anrufz letzten drei Zahlen angucken und dann nicht rangehen.
Und wenn mit Anwalt drohen
Einfach auflegen und gut ist - wer keinen Vertrag mit einer Lotteriegesellschaft hat, braucht sich am Telefon auch keinen aufschwatzen lassen. Und wenn wirklich jemand Geld haben möchte, dann wird er wohl einen Brief schreiben.
Ihr wisst doch, ob ihr wo teilgenommen habt, oder?! Wenn Sie nochmal anruft, würde ich sagen, dass wenn sie nochmal anruft, vom Anwalt hört!
Dea2010 hat Recht! Der Anruf ist auf jeden Fall Abzocke und durch und durch illegal!