telecom vertrag - wie kommt man raus bei todesfall?
ich bekomme immer noch rechnungen und nun auch drohbriefe der telelcom für meine anfang märz verstorbene mutter. sie bestehen auf ihrem vertrag bis jahresende, obwohl bereits im januar gekündigt wurde und die wohnung ab märz gar nicht mehr existiert.
kennt jemand einen paragraphen oder irgendwas damit das endlich aufhört.
sie haben die sterbeurkunde usw. und am telefon erzählen sie irgendwas von jaja, ab sofort hört es auf... und dann kommt wieder eine rechnung. auf briefe usw kommt keine reaktion. jetzt wollen sie kostenpflichtig abschalten und den anschluß sperren... haha. aber bezahlen soll ich s weiter. bitte konstruktive anworten die mir weiterlhelfen. danke . e.r.
11 Antworten
Ich stimme Steffi zu - wenn die Briefe, Mahnungen etc. nicht an dich addressiert sind, Empfänger verstorben drauf, zurücksenden und gut ist. Sollte es trotzdem nicht aufhören, wende dich an die Verbraucherzentrale in deiner Nähe.
hallo, heute, 4 jahre nach meiner frage kam nochmal eine antwort. danke :-)) für alle, denen es ähnlich geht: die telecom war hartnäckig und unverschämt. die briefe dann an mich adressiert - nachlassempfänger- stand drauf und es war ein inkasso büro tätig geworden. ich habe dann den vorgang an escher (fernsehen) gemeldet und dort auch interesse gefunden. das hab ich auch der telecom (telelfonisch) mitgeteilt und plötzlich konnten sie sich erinnern, daß es da ein sonderkündigungsrecht bei tod gibt, welches besagt, dass dann sofort schluß ist. und dass dies NICHT in den AGB s ERWÄHNT wird. also - mir scheint ,daß das mit Absicht so gehandhabt zu wird, um menschen die gerade emotional nicht gut drauf und somit nicht sehr wehrhaft sind, auszunehmen.
Noch ein kleiner knüller hintendran: ich bekam im januar 2012 von einer immobilienfirma, die sich staatsbetrieb nennt, die mitteilung, daß für meine mutter keine erben existent sind und somit der freistaat sachsen alleiniger erbe, per gerichtsbeschluß, ist. weiterhin - dass ich nun deshalb bitte mal alles rauszurücken habe. sie kannten die damaligen kontostände. auf meinen anruf hin erfuhr ich, dass meine geburtsurkunde da nicht auffindbar ist und somit ich nicht existent. andererseits wußten sie , dass ich die tochter bin. ich habe dann alles vorgelegt (man hat ja sonst nichts zu tun) und der gerichtsbeschluß wurde aufgehoben. UND - jetzt bekam ich die rechnung für die recherche. über 400 € hätten sie gern. hätten!!! so, ich bin gespannt wie das spielchen weitergeht. ich hoffe irgendwem kann mit diesen infos geholfen werden, denn es ist sicher kein einzelfall. bürger dieses landes vereinigt euch !!
Ich nehme an, dass die Rechnungen an Deine Mutter adressiert sind. Einfach jegliche Rechnung mit dem Vermerk "Empfänger verstorben" zurücksenden.
Solange die Rechnungen af die Daten der Mutter laufen, würde ich mir keine Gedanken machen. Allerdings haften die Erben auch für Schulden des Erblassers. Was steht denn im Vertrag bzw. in den AGBs, auf welche Weise der Vertrag beendet werden kann? Vielleicht auch durch Tod? Einfach mal nachschauen. Ausserdem würde ich mich beschwerdeführend an den Vorstand o.ä. des Unternehmens wenden und den Sachverhalt dort vortragen. Ich könnte mir vorstellen, dass man dort den Vertrag auflöst, weil die Ermittlung der Erben (es kann ja mehrere geben) bis hin zum Erwirken eines Titels gegen sie ein zu hoher Aufwand für das Unternehmen ist. Schliesslich können die Erben ja auch ausschlagen - und dann geht jede Vollstreckung ins Leere. Ich würde auch keinerlei Angaben zu den Personaldaten möglicher Erben machen. Und im Falle eines Testaments wird die Sache noch komplizierter...
Dieses Kündigungsrecht kann aber nur der Vertragspartner (Erbe der Mutter) wahrnehmen. Wer nicht Vertragspartner ist, kann auch nicht kündigen. Sollen die von der telecom doch selber herausfinden, wer das wirklich ist. Ich denke, die werden schnell aufgeben.
Auszug aus Legal Tribune Online:Im Todesfalle darf ein Telefonanschluss trotz der noch laufenden Vertragszeit gekündigt werden. Dies entschied das AG Rüsselsheim im Rahmen einer Klage eines Testamentsvollstreckers gegen einen Telefonanbieter, der trotz der todesbedingten Vertragskündigung weiterhin die monatlichen Pauschalgebühren einzog.In der Sache befand das Amtsgericht (AG) Rüsselsheim zugunsten des Klägers, denn eine Kündigung sei vor allen Dingen dann gerechtfertigt, wenn der Anschluss für Erben schlichtweg nicht nutzbar sei (Urteil vom 8.01.2010, Az. 3 C 1097/09).
Komplett zu lesen auf:
Tod des Vertragspartners ist ein außerordentlicher Kündigungsgrund.