Teilzeit Job und eigene Wohnung?

3 Antworten

Solange du noch keine 25 bist,sind dir deine Eltern zum Unterhalt verpflichtet,solange du noch bei ihnen wohnst und sie leistungsfähig sind,da würde auch eine abgeschlossene Berufsausbildung nichts daran ändern !

Um Wohngeld berechtigt zu sein,brauchst du ein Mindesteinkommen von 80 % deines Bedarfes nach dem SGB - ll.

Dieses beträgt zur Zeit 391 € Regelsatz + deine angemessenen KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) bei dir würden das dann diese 400 € sein. Dann läge dein Bedarf bei 791 € pro Monat,davon min.80 %,würden dann ca.630 € pro Monat sein.

Das hast du ja gerade mal als Bruttoeinkommen,du wirst ca.500 € Netto bekommen,da fehlen dir über 100 € pro Monat.

Beim ALG - 2,bräuchtest du min.diese ca.790 € pro Monat,denn nur dann könntest du deinen vollen Anspruch geltend machen,da du unter 25 bist und deinen Bedarf aus eigenem Einkommen decken könntest.

Kannst du das nicht und hast keinen wichtigen Grund für deinen Auszug,dann wirst du vom Jobcenter nichts bzw.nicht viel bekommen. Denn dann stünde dir nur dein gekürzter Regelsatz von derzeit 313 € zu,wenn du schon 18 bist.

Von deinen 650 € Brutto,könntest du dann insgesamt 210 € an Freibeträgen nach § 11 b SGB - ll,geltend machen,die dir dann vom Netto abgezogen würden und dein anrechenbares Nettoeinkommen ergeben.

Dieses würde dir dann auf deinen Bedarf angerechnet,da du dann aber nur Anspruch auf deinen Regelsatz hättest,würden dir von deinen ca.500 € Netto,diese 210 € Freibetrag abgezogen.

Somit bliebe ein anrechenbares Netto von ca.290 € übrig,dir stünde dann max.die Differenz bis zu deinen 313 € Regelsatz zu,also ca.23 € ALG - 2 Aufstockung.

Also entweder liegt bei dir ein wichtiger Grund vor,der einen Auszug rechtfertigen würde oder du suchst dir eine günstigere Unterkunft,so das du Anspruch auf Wohngeld hast oder dein Einkommen muss erhöht werden.

Alter? Schulabschluss? Gründe daheim außer "nicht gut" verstehen?

wieviel hast du denn Netto raus? ist in Miete schon Nebenkosten enthalten?

wie wäre es erstmal mit einer WG für weniger Miete, dann würdest du auch genug Geld für essen etc haben.

mehmetu61 
Beitragsersteller
 13.10.2014, 15:01

Ich bin 23 Jahr alt hab leider kein Abschluss aber eine Abgeschlossene Ausbildung als Verkäufer

Naja das wäre der einzige Grund. Jeden Tag Stressig zu Arbeit zu fahren und der Cheff immer mich Negativ zusehen kommt auch nicht gut an

comedyla  13.10.2014, 15:02
@mehmetu61

Okay, aber man darf nie seine persönlichen Probleme mit zur Arbeit nehmen. Generell NIE!

Du könntest noch versuchen Wohngeld zu beantragen, ist aber nur ein kleiner Zuschuss zur Miete.

wieviel hast du denn netto raus?

mehmetu61 
Beitragsersteller
 13.10.2014, 15:04
@comedyla

Ich werde wohl ca 500€ Netto raus bekommen. Ich will ja nicht das man die Gesamte miete Zahlt. mir reicht es ja wenn ich ca 300€ Hilfe bekomme

comedyla  13.10.2014, 15:05
@mehmetu61

Oh 300€ ist hochgegriffen,. Wohngeld wäre so ca. 70- 100€.

Naja also mit 500€ netto kannst du dir einfach keine wohnung mit Miete iHv 400€ (mit/ohne NK) zahlen. so einfach ist die Rechnung.

such dir was billiges, ein WG-Zimmer für 250-300€. dann könntest du mit Wohngeld überleben.

Ich hab auch nicht mehr Geld als du und wohne für 250€ (alles drin)

Wie alt bist du denn ? Bis 25 Jahre sind deine Eltern für dich zuständig. Und wenn das Jugendamt nicht bestätigt das es schlimm genug ist um auszuziehen wirst du keine Unterstützung bekommen.

aggie0012  13.10.2014, 15:06

Dann Frage ich mich warum ich keinerlei Unterstützung bekomme und mich mit Jobs um die Runden kämpfen muss. Ich hatte schon so einige nette Gespräche mit den Mitarbeitern der arge und vielen weiteren.

comedyla  13.10.2014, 15:08
@aggie0012

was machst du denn? dann kann man vllt sagen warum bei dir nicht klappt ;)

comedyla  13.10.2014, 15:04

er hat ja bereits eine abgeschlossene Ausbildung und geht arbeiten. Da sind die Eltern nicht zuständig und er kann auch unter 25 ausziehen.

isomatte  13.10.2014, 16:48
@comedyla

Solange sie / er,noch unter 25 ist und bei den Eltern wohnt,spielt eine abgeschlossene Berufsausbildung keine Rolle,im Bezug auf die Unterhaltspflicht der Eltern !

Kann also kein wichtiger Grund nachgewiesen werden,warum ein Auszug unter 25 notwendig ist,dann ist das nur möglich,wenn das Kind seinen Bedarf nach dem SGB - ll selber decken kann.

Sonst gibt es keinerlei Unterstützung,sollte es dann dennoch ausziehen.