Teilweise betrieblich genutzten Privat-Computer als Privateinlage buchen?
Hallo, ich habe letztes Jahr eine Firma gegründet und bin damit nebenberuflich Selbstständig. Mittlerweile habe ich auch steuerlich alles eigentlich ganz gut im Griff. Jedoch habe ich heute darüber nachgedacht, ob ich meinen Privat-PC als Privateinlage buchen kann. Ich nutze ich 50% für die Uni und 50% für den Betrieb. Der Vorteil einer Privateinlage liegt natürlich klar auf der Hand: Ich kann Reparaturen etc. komplett als Betriebsausgabe buchen, sodass mein Gewinn reduziert wird. Die Komponenten in meinem Computer sind zur Zeit ca. 750€ wert, da ich ihn erst Ende 2015 modernisiert habe.
Ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir ein paar Tipps geben würdet. Wenn die Buchung gerechtfertigt wäre, würde ich eine Privateinlage (Konto 1890 im SKR03) in meinem Steuerprogramm (Steuer:Sparbuch von ZDF WISO) buchen.
Liebe Grüße LouBen3010
3 Antworten
Hallo, du musst den PC voll als Privateinlage buchen. Wenn du den PC wirklich nur zur Hälfte geschäftlich nutzt, kannst du uch nur die Hälfte als Geschäftsausgaben geltend machen. Zur Vereinfachung würde ich alles als Betribsausgaben buchen und 50% als Privatentnahmen buchen. Der Rat ist: Sieh zu, das er PC zu 100% geschäftlich genutzt wird.Dann ist alles einfacher.
Daran habe ich auch schon gedacht. Jedoch ist eigentlich geplant, mir bei Vorstellung des neuen MacBooks eben dieses als Betriebsrechner anzuschaffen.
Meine Sorge ist jetzt, dass das Finanzamt dann sagt: Was willst du mit einem potenten Rechner daheim und einem teuren Laptop unterwegs?
Wenn solche Fragen nicht kommen, mache ich das natürlich.
Wenn der PC nur zur Hälfte betrieblich genutzt wird, können natürlich auch nur die Hälfte der Abschreibung und die Hälfte der laufenden Kosten einschließlich Reparaturen als Betriebsausgabe berücksichtigt werden.
Die andere Hälfte sind dann Privatentnahmen.
Nein.
Du buchst in zu 100 % ein und buchst auch alle Kosten zu 100 % als
Betriebsausgabe.
Und am Jahresende buchst Du die Hälfte der AfA und der laufenden kosten als Privatentnahme
Denk mal darüber nach, ob Du Deinen als Einlage gebrachten PC nicht zu 100% geschäftlich nutzt. Die meisten denken darüber nach und kommen zu dem Schluss.
Das heißt ich Buche eine Privateinlage und trage den PC zu 50% des Wertes in mein Anlagevermögen (glaube so heißt es) ein und nach 3 Jahren ist der Rechner dann zu 1€ abgeschrieben?
Oder gilt hier die 3 Jahres Dauer nicht, da er ja schon ein paar Jahre besteht?