Teilweise betrieblich genutzten Privat-Computer als Privateinlage buchen?

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Hallo, du musst den PC voll als Privateinlage buchen. Wenn du den PC wirklich nur zur Hälfte geschäftlich nutzt, kannst du uch nur die Hälfte als Geschäftsausgaben geltend machen. Zur Vereinfachung würde ich alles als Betribsausgaben buchen und 50% als Privatentnahmen buchen. Der Rat ist: Sieh zu, das er PC zu 100% geschäftlich genutzt wird.Dann ist alles einfacher.

LouBen3010 
Beitragsersteller
 15.02.2016, 17:03

Daran habe ich auch schon gedacht. Jedoch ist eigentlich geplant, mir bei Vorstellung des neuen MacBooks eben dieses als Betriebsrechner anzuschaffen.
Meine Sorge ist jetzt, dass das Finanzamt dann sagt: Was willst du mit einem potenten Rechner daheim und einem teuren Laptop unterwegs? 
Wenn solche Fragen nicht kommen, mache ich das natürlich.

Wenn der PC nur zur Hälfte betrieblich genutzt wird, können natürlich auch nur die Hälfte der Abschreibung und die Hälfte der laufenden Kosten einschließlich Reparaturen als Betriebsausgabe berücksichtigt werden.

Die andere Hälfte sind dann Privatentnahmen.

LouBen3010 
Beitragsersteller
 13.02.2016, 22:38

Das heißt ich Buche eine Privateinlage und trage den PC zu 50% des Wertes in mein Anlagevermögen (glaube so heißt es) ein und nach 3 Jahren ist der Rechner dann zu 1€ abgeschrieben?

Oder gilt hier die 3 Jahres Dauer nicht, da er ja schon ein paar Jahre besteht?

Helmuthk  14.02.2016, 08:59
@LouBen3010

Nein.

Du buchst in zu 100 % ein und buchst auch alle Kosten zu 100 % als

Betriebsausgabe.

Und am Jahresende buchst Du die Hälfte der AfA und der laufenden kosten als Privatentnahme

Denk mal darüber nach, ob Du Deinen als Einlage gebrachten PC nicht zu 100% geschäftlich nutzt. Die meisten denken darüber nach und kommen zu dem Schluss.