Tauschgeschäft wegen fake Uhr rückgängig machen?
Hallo zusammen,
ich habe vor einiger Zeit (ca. 2 Monate) eine Uhr über kleinanzeigen mit einem anderen Nutzer getauscht.
Seine Uhr hatte sich als Replica herausgestellt. Tausch erfolgte persönlich (ich hatte einen Zeugen dabei). Laut ihm war die Uhr zu 100% original. Ist sie jedoch nicht. Chats etc. vorhanden.
Nun zu meiner Frage. Welche Möglichkeiten habe ich nun? Eine außergerichtliche Einigung möchte er nicht akzeptieren. Die Uhr möchte er auch nicht zurücknehmen da die andere laut seinen Aussagen schon weg ist. Ist er verpflichtet eine Schadensersatzzahlung zu leisten? Wenn ja, in welcher Höhe? Der tatsächliche Wert der Uhr die ich bekommen habe? (Angenommen original) oder der Wert der Uhr die ich ihm gegeben habe.
Umtausch war ausgeschlossen, jedoch hatte er die Uhr als Original getauscht.
Zur Not erst zum Anwalt oder erst zur Polizei und Zivilrechtlich Anzeige erstatten? (Er wusste nicht, dass die Uhr Fake ist. Spielt aber nur die Rolle, dass es kein Vorsatz war)
1 Antwort
Zivilklage, da wohl kein Betrug. Hier wirst Du nicht nur nachweisen müssen, dass es ein Fake ist, sondern auch, dass es die Uhr ist, die er Dir gegeben hat.
Bekommen kannst Du nur den Wert der Uhr, die Du ihm gegeben hast.
Dass Deine schon "weg" ist, heißt wohl, dass er sie verkauft hat. Das legt die Annahme nahe, dass er eine Fake loswerden wollte, um eine echte zu Geld zu machen.
Das ist schon mal gut. Wollte der Hersteller die Uhr nicht einbehalten? Das machen die nämlich normalerweise.
Gottseidank nicht. Hätte ich auch anders erwartet! Aber scheint wohl auch noch gute Menschen zu geben.
Ich würde zu einer Verbraucherberatung erst mal gehen und mich dort über die Möglichkeiten, die Du hast, informieren. Wenn so etwas zum Gericht geht, das wird teuer.
Gibt es sowas kosten los? Wo finde ich das?
Ich weiß nicht, ob Verbraucherberatung kostenlos ist. Meine, mal gehört zu haben, daß man Mitglied sein muß. Ich würde erst mal dort fragen.
Kannst Du vergessen mit der Verbraucherzentrale. Du bist in dem Fall kein Verbraucher, sondern privater Händler. Zudem sind die Wartezeiten so lange, dass das bis dahin wohl verjährt wäre.
Ich würde ihm, wenn ich die Ausgaben für den Anwalt erst mal sparen wollte, einen Brief schreiben (Papier, Einwurfeinschreiben!), dass ich ihm 10 Tage Zeit gebe, die Sache zu bereinigen, sonst geht eine Anzeige raus. Und dann die Anzeige selbst beim Gericht einreichen. Das ist kein Hexenwerk.
sehr schade. Gibt es nicht auch kostenlose Rechtsberatung im Internet? Habe mal etwas gefunden. Bin mir nur unsicher, ob es da nicht auch noch versteckte Kosten gibt…
Rechtssichere Rechtsberatung ist tatsächlich verboten. Anwälte dürfen nicht kostenlos tätig werden, höchstens für ein Erstgespräch. Das immer so sein wird, dass Du nicht wirklich was damit anfangen kannst.
Erzählen die einem ist Erstgespräch bereits die rechtliche Lage? Also könnte man damit selber tätig werden und demjenigen alles schildern? Das Schreiben vom Anwalt bewirkt ja nur, dass die Person merkt, dass die Lage ernst ist oder?
Hatte das mit der Anzeige vorhin überlesen… Was für eine Art Anzeige ist das dann? Strafrechtlich geht es ja nicht. Geht es Zivilrechtlich eine Anzeige ohne weitere Konsequenzen in diesem Fall zu erstatten? Hatte ja keine Lust auf eine gegenanzeige. Kommt es automatisch zu einem Gerichtsverfahren, wenn man eine Anzeige erstattet?
Erzählen die einem ist Erstgespräch bereits die rechtliche Lage?
Wie gesagt, das kommt auf den Anwalt an, und die meisten werden clever genug sein, nicht zu viel zu erzählen
Also könnte man damit selber tätig werden und demjenigen alles schildern?
Ja, aber das könntest Du auch so.
Das Schreiben vom Anwalt bewirkt ja nur, dass die Person merkt, dass die Lage ernst ist oder?
Ja, das ist richtig. Aber es kostet halt auch Geld. Das musst Du dann evtl. zusätzlich einklagen.
Geht es Zivilrechtlich eine Anzeige ohne weitere Konsequenzen in diesem Fall zu erstatten?
Was heißt, ohne weitere Konsequenzen? Wenn der andere nicht zahlt, dann gibt es einen Prozess und dann entscheidet ein Richter über die Geschichte.
Hatte ja keine Lust auf eine gegenanzeige.
Verstehe Deine Angst mit der Gegenanzeige nicht. Weshalb sollte er Dich anzeigen (können)? Einen Grund muss er schon liefern. Nur zu sagen, ich zeig den an, weil der mich angezeigt hat, reicht nicht.
Kommt es automatisch zu einem Gerichtsverfahren, wenn man eine Anzeige erstattet?
Im Grund ja, wenn es vorher keine Einigung gibt.
Ich habe Chats, die es beweisen, dass ich die Uhr von ihm bekommen habe. Reicht das aus?
Na ja, Du hast einen Nachweis, dass Du "eine" Uhr von ihm bekommen hast. Aber war es denn genau "diese" Uhr? Du verstehst, was ich meine.
Die Uhr findet man so nicht, da es ein zusammengewürfeltes irgendwas ist, dass eben den Namen des Herstellers trägt. Ich sage es mal ganz blöd: ein ,,Unikat“ (dennoch Fake).
Ok, verstehe. Auf jeden Fall alles aufbewahren, Chat, Screens ... alles. Und toi toi toi mit dem Fake-Verkäufer.
Herzlichen danke! Sollte ich ersteinmal zur Polizei gehen und Anzeige erstatten oder erst zum Anwalt? Auf eine Anzeige folgt ja oft eine Gegenanzeige.
Polizei ist da kein Ansprechpartner, da Zivilklage. Es sei denn, Du willst Betrug auch anzeigen. Aber du schreibst ja, dass er es selbst nicht wusste, dass es eine Fake ist. Damit wäre Betrug raus.
Klage kannst Du über Anwalt machen oder selbst. Anwalt kostet halt, und wenn der Typ kein Geld hat, bleibst Du evtl. auf den Kosten sitzen.
Gegenklage? Wegen was soll er denn klagen? Das wäre in so einem Fall schon verwegen.
vielen dank für all die nützlichen Informationen! Gibt es eine Art Schreiben vom Anwalt, bei dem noch nicht direkt eine Klage entsteht? Sondern noch der ,,letzte Warnschuss“? Dann würde er vielleicht mal auf das ganze reagieren und sich nicht über das Gesetz stellen wollen.
Ja klar, das kann man machen. Der Anwalt weiß da schon, was er schreiben muss. Einen Versuch ist das wert.
Herzlichen Dank nochmal für die nützlichen Tipps!
Du mußt jeden Punkt beweisen können.wue Tinalisatina schreibt.Der wichtigste Beweis, m.E. ist der, daß der Tauschpartner garantiert hat, daß sie original bzw. kein Fake ist. Das m u s s bewiesen werden können, sowie alle dementsprechenden Absprachen.
Der tauschpartner hat in seiner Anzeige nicht erwähnt, dass es sich um ein Fake handelt. Allein der angegebene verlangte Preis zeigte dies ja schon. Und selbst im Privatchat hatte er mir versichert, dass es ein original sei. Screenshots und E-Mail Verkehr vorhanden.
Nachweis, dass die Uhr Fake ist habe ich vom Hersteller, von dem die Uhr stammt.