Was kann man tun, wenn man einen Schlüssel weitergegeben hat, und...?
die Person, die den Schlüssel hat, um eine leerstehende Wohnung regelmäßig zu konrollieren, diesen nicht mehr herausrücken will?
Erstmal die Geschichte: Ein Freund hat von seinem Vater eine Wohnung geerbt, die jahrelang leer stand, und vom Opa nur sporadisch als Übernachtungsgelegenheit genutzt wurde.
Eine im Haus wohnende Dame hat sich dann die restliche Zeit immer um die Wohnung gekümmert, mal lüften, mal bisschen staubsaugen, mal ihre eigenen Übernachtungsgäste unterbringen ;-))
Nachdem der Senior verstarb habe ich mich dann darum gekümmert, dass die Wohnung vermietet wird. In der Wohnung eine schicke Einbauküche, mit passender Eckbank und Sitzmöbeln, und in den anderen Räumen noch anderes Mobliar, dass der Senior beim Wohnungskauf mit abgelöst hat, und das sehr großzügig.
Nun wollten wir von der alten Dame die Wohnungsschlüssel zurück haben, die sie aber mit der Begründung, sie bekäme vom Senior noch Geld, nicht herausgibt.
Angeblich habe sie für 300 Euro den Balkon reinigen lassen, nachdem dort eine Silvesterrakete alles verdreckt hatte. Eine Rechnung will sie aber nicht vorlegen, weil sie das schwarz hat machen lassen (Häh???). Sowas ist ein Versicherungsschaden, und die Rechnung würde dann eingereicht...(Der Balkon ist nicht viel größer als ein Badetuch)
Fürs Kümmern und Lüften kann sie ihr Geld gerne bekommen.
Wir fingen dann an, die Möbel, die eindeutig Schrott waren auszuräumen und sie sukzessive zu entsorgen. Dann kommen wir in die Wohnung, und alles was an Möbeln noch gut war...WEG! Die Tür NICHT aufgebrochen!
Kann also nur besagte Dame gewesen sein, die die Dinge entfernt hat.
Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, Recht zu bekommen, wenn wir sie wegen Diebstahls anzeigen und den Rechtsweg beschreiten?
Sie hat den Wohnungsschlüssel (unseres Wissens sogar zwei von drei vorhandenen, und das Haus hat eine Schließanlage),
ist das dann trotzdem Diebstahl?
Oder einfach nur unsere Dummheit?
Kann sie die Schlüssel so einfach einbehalten um angebliche Auslagen auszugleichen?
Hat das Eine überhaupt mit dem Anderen zu tun? Kann man das verbinden?
Wir mussten auf unsere Kosten einen Schlüssel nachmachen lassen und das Schloss der Wohnungstür austauschen, bis die fehlenden Schlüssel wieder in unserem Besitz sind. Die Dame war bekannt dafür gewesen, auch bei ihren eigenen Mietern plötzlich in der Wohnung zu stehen um zu schauen, ob auch alles sauber ist...
Auf unseren Brief, indem wir um Herausgabe der Schlüssel gebeten haben (höflich! aber mit Einschreiben) hat sie nicht reagiert.
Was sollen wir jetzt tun und wo stehen wir rechtlich?
Sorry fü den langen Text
Und schonmal Danke für Antworten
4 Antworten
Du musst sicherstellen, das die Diebin deine Forderung erhält. Gerichtsfest ist eine Zustellung über den Gerichtvollzieher oder finanziell günstiger ein Einwurfeinschreiben über die gute alte Post.
Wenn du eine Frist zur die Erfüllung deiner Forderung setzt, und diese Frist verstreicht fruchtlos, dann befindet sich die Dame im VERZUG. Das trifft für gegenständliche und finanzielle Forderungen zu. Danach kannst du noch einmal mahnen, >> keine Reaktion>> Klage auf Herausgabe und Zahlung oder den ganze Kram über einen Schiedsmann regeln.
Anzeige wegen Unterschlagung der Schlüssel und Diebstahl der Möbel wäre hilfreich für die Führung eines Zivilverfahrens vor dem Amtsgericht.
Die postalische Zustellung eines Einschreibens kann die Diebin abstreiten. Ein Einwurfeinschreiben ist durch Sendungsverfolgung beweisbar zugestellt. Der Gerichtsvollzieher ist aber ein deutlicher Hinweis auf deine feste Absicht, ihr am Zeug zu flicken und natürlich auch beweiskräftig. Nicht mit der 'Anzeige drohen sondern sofort eine aufgeben bei der Polizei. Aber mit Zivilklage drohen, denn da geht ans Geld. Zu Unterschlagung und und Diebstahl käme noch Untreue und Nötigung.
Ihre Argumente wie, der Opa schulde ihr 300€ für Reinigung und andere Ausflüchte, sind vermutlich leicht zu entkräften. Aber da müsst man die ganze Geschichte noch genauer kennen. Ihre Beweislage ist wohl äußerst dürftig.
Übergabeeinschreiben? Den Beleg habe ich natürlich noch. Oder Einschreiben mit Rückschein?
Egal, was du als Einschreiben auf gegeben hast, wenn du den Zugang beweisen kannst, sie die Fristen nichtn einhält, ist sie mit der Erfüllung deiner Forderungen im VERZUG. Beim Einwurfeinschreiben bestätigt der Zusteller, dass der Brief in den Briefkasten des Adressaten gelangt ist und somit " in den Machtbereich" des Empfängers.
Hinterher ist man immer klüger. Wahrscheinlich hättet ihr die Dame schriftlich in Verzug setzen sollen, bevor es mit dem einrichten losgeht.
Dann hättet ihr den Diebstahl der Möbel Anzeigen sollen in dem Moment, in dem ihr es bemerkt habt.
Jetzt könnt ihr wenigstens versuchen die Kosten für die doppelten Schlüssel wiederzubekommen.
Versucht erstmal einen Termin beim schiedsmann zu bekommen.
Schwierig in Coronazeiten
Was bedeutet "in Verzug setzen"?
Wir haben ihr ein Einschreiben mit Fristsetzung geschickt, und sie hat keine Reaktion gezeigt. Außerdem ist sie stur wie ein Maulesel- und WIRKLICH ein richtiger Drache. Mittlerweile lebt sie in einer Altenwohnanlage und nicht mehr in dem Haus mit besagter Wohnung.
Ein Versuch ein Gespräch am Telefon zu führen hat sie abgeblockt- aufgelegt, und dann den Hörer daneben gelegt.
Wegen eines Schiedsmannes werde ich mich kümmern. Danke für den Tip.
Nicht schlecht, die Dame. Irgendwie mag ich sie. 🌼
Die Lady wohnt jetzt im Altenheim? Was erwartest du von einer Klage?
Na dann kann ich ja ein Date vermitteln...
Vielleicht kommt sie dich dann besuchen. Das erste was sie tun würde wäre, jede geschlossene Tür bei dir zuhause aufzureissen um zu schauen, was dahinter und ob es sauber ist, indiskrete Fragen inklusive.
:) aber mal im ernst: wer im Altenheim lebt, der wird kaum noch Geld auf der Tasche haben. Man könnte auch davon ausgehen, dass eine gewisse Demenz schon da ist. Eventuell werft ihr gutes Geld dem schlechten hinterher
Die Dame ist geistig voll fit und wohlhabend- dazu aber geizig und geldgierig. Bauernschlau ist sie ebenso.
Die hat in dem Haus gemacht was sie wollte- nicht genehmigte bauliche Veränderungen- hat einfach den Dachboden ausgebaut, weil ihre Wohnung ganz oben lag. Das war auch der Grund warum sie ins Heim gegangen ist: Die Treppen, kaputtes Knie...
Sie will für ihre Wohnung das doppelte an Kaltmiete, wie wir für die gleiche Wohnung nehmen, wird sie aber natürlich nicht los, weil noch möbliert (Prinzessinenstil 70er Jahre, mit schweinchenrosa gefliestem Badezimmer)
Ich hatte schon das zweifelhafte "Vergnügen" sie kennenlernen zu dürfen, sie hat mir sogar das Du angeboten- Allerdings duze ich nur Menschen die ich mag, blieb also beim Sie :-))
Die Frau ist eine durch und durch unangenehme und grenzverletzende Person. Im Haus gibt es mittlerweile keinen mehr, der sie mag- und die die sie kennen, sprechen nicht sehr wohlwollend von ihr...
Dieser Bauernschläue ist ganz sicher beizukommen. Anzeige bei der polizei bringt kein Geld zurück. Der Staatsanwalt macht da nur Du, du!
Dann werden wir wohl die Geschichte aussitzen und uns die Schlüssel von ihren Erben holen. (Rat des Schwagers)
Irgendwelche Vorschläge zum Vorgehen?
Was man tun kann? Man tauscht erst das Schloß aus und sucht sich dann einen Rechtsanwalt. Man hört nicht auf Geschwätz der Nachbarn, sondern hält sich an Tatsachen.
Schlüssel darf sie nicht verweigern.
Wenn sie noch Geld bekommt, wendet sie sich an die Erben.
Die Möbel hat sie gestohlen, würde ich bei der Polizei anzeigen. Klar ist das Diebstahl, auch wenn sie einen Schlüssel hat. Dann ist es halt einfacher Diebstahl und nicht Einbruch/Diebstahl. (Die Versicherung würde nicht zahlen) Braucht sie auch nicht, ihr wißt ja wer die Möbel abgeholt hat.
Schloßaustausch soll sie bezahlen, wende dich an einen Anwalt und schreibe diese Kosten mit in deine Anzeige bei der Polizei.
Das Schloss war das erste was wir ausgetauscht hatten, nachdem sie bei dem Telefonat so ausfallend geworden ist. Damit sie nicht plötzlich bei unseren Mietern in der Bude steht, um zu kontrollieren. Außerdem wäre ihr zuzutrauen, dass sie die Einbauküche von "ihren Polen" ausbauen lassen würde.
Geschwätz von den Nachbarn? Wie kommst du jetzt darauf?
Wir kennen den "Drachen" persönlich, und die ist weder dement noch sonst irgendwie beschränkt- bis halt auf alterbedingte Einschränkungen.
Sie wendet sich nicht an die Erben, sie erwartet, dass wir uns an sie wenden und blockt dann ab, verweigert die Herausgabe auch der Belege, dass sie eine Firma zur Balkonreinigung beauftragt hatte.
Sie ist- und war schon immer- eine Meisterin der "Spielchen".
Der Senior und sie waren ebenbürtige "Gegner", die Familien jahrzehntelang befreundet, aber der Sohn (Erbe) will nichts mit ihr zu tun haben.
Ein einfaches Zylinderschloß mit 3 Schlüsseln in für kleines Geld im Baumarkt zu haben.......
Das war nicht die Frage
Das Haus hat eine Schließanlage und Hauseingangsschlüssel und Wohnungsschlüssel waren in eins.
Der Wohnungstür haben wir ein anderes Schloss verpasst, aber es gab dann nur einen Hauseingangsschlüssel für zwei Mieter. Deswegen mussten wir einen nachmachen lassen, für über 100 Euro!
Die Forderung ging postalisch Mitte Januar, per Einschreiben, mit Fristsetzung zum 4.2. raus. Sie hat es ignoriert.
Also noch ein Schreiben aufsetzen, von wegen des Verzugs, und dann auch noch mit reinschreiben, dass ihr eine Anzeige droht wegen Unterschlagung und Diebstahl- wieder mit Fristsetzung.
Und wenn das alles nicht fruchtet Klage. Hab ich das richtig verstanden?