Tatbestandsvoraussetzung für Stalking?

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Wir sind in Deutschland mit deutschen Gesetzen. Es heißt daher Nachstellung, nicht stalking. Ob es sich daraus ableitet, spielt keine Rolle.

Nachstellung nach § 238 StGB ist ein Antragsdelikt. Man muss den Sachverhalt von sich aus anzeigen, und vor allem glaubhaft belegen oder sonstwie darlegen.

Zudem muss die Nachstellung erheblich sein. 20 Anrufe am Tag über eine Woche lang - das tangiert keinen Staatsanwalt. Vielleicht in Bayern.

Die Belästigung muss also über einen längeren Zeitraum erheblich sein ( 50 Anrufe am Tag, über einen Zeitraum von 7 Tagen ) oder kurz, aber absolut erheblich sein ( 250 Anrufe am Tag und/oder 6 Stunden lang Gesang des Nachstellers vor dem Wohnungsfenster usw. ) .

Ja, man sollte sehr deutlich und nachweisbar sagen, dass man keinen Kontakt wünscht, in keiner Form.

Leider interessiert das den gestörten Stalker nicht, wie willst du einem Verrückten klar machen, dass er verrückt ist?

Das ist das Problem, wie ich auch erfahren musste. Stalker finden ihr Verhalten normal und gerechtfertigt, in ihrem wirren Hirn macht alles einen Sinn...

Also, grenze dich deutlich vom Stalker ab, sammle fleissig Beweise und lass dir von der Polizei helfen. Viel Erfolg dabei.

PhilippMainz 
Beitragsersteller
 25.12.2019, 20:36

Das kenne ich, aber die praktische Anwendung geht daraus nicht hervor.

Bitterkraut  25.12.2019, 20:38
@PhilippMainz

Na ja, es macht schon Sinn, jemandem zu sagen, dass man keinen Kontakt wünscht, wenn man keinen wünscht, der Person aber irgendwann mal seine Kontaktdaten gegeben hat.

Ja, man sollte es ausdrücklich und nachweislich mitteilen.