Tankkarte gesperrt
Habe dazu nochmal eine Frage : Aus reiner Willkür hat mein Chef mir die Tankkarte gesperrt. Man liest hier in den Foren, ein Firmenwagen ist bis zum Tag der Kündigung genauso ein Bestandteil des Vertrages, weil ich ihn ja mit 1,5 % versteuere und bezahle, und man darf ihn auch in der Kündigszeit fahren. Und zwar, genau wie vorher, man dürfe keinen Nachteil haben dadurch. Den hat man doch automatisch, wenn einem die Tankkarte gesperrt wird.
5 Antworten
der dienstwagen ist eine art gehaltszulage. dass dadurch eine art "zusatz"steuer von 1,5% wie du schreibst (ich meine 1% auf listennneupreis zzgl entfernung zw wohn- und arbeitsort) fällig wird, hat nix mit deiner arbeitsvertraglichen regelung zu tun. lies da nach, ich hatte da verschiedene modelle der geschäftswagennutzung - von: urlaubsfahrten zahle ich selber kraftstoff über alles zahlt chef bis hin zu einer kilometerzuzahlung bei urlaubsfahrten. es ist eben eine gehaltszulage, die geregelt gehört und sicher auch geregelt ist.
Vielleicht möchte der Chef verhindern, daß er Nachteile dadurch hat, daß Du noch den Firmenwagen fährst (klingt ganz so, als ob die Trennung nicht so harmonisch ablaufen würde). Überdenke mal Dein Verhalten und dann erst das vom Chef. Vielleicht wird es dann verständlicher.
wenn man dir aufgrund der ja ach so schrecklichen lage, das gehalt um ca 600 Euro kürzen möchte, und du dann als alternative ne änderungskündigung bekommst, dann ist doch wohl alles klar, oder? das hier ist reine willkür...getreu dem motto : wie tue ich dem einen rein.....
Den Firmenwagen musst Du aber auch dann als geldwerten Vorteil versteuern, wenn die Firma Dir nur den Wagen (ohne Tankkarte) zur Verfügung stellt.
Du darfst den Wagen ja bis zum Ende des Vertrages benutzen, aber ich würde mir überlegen, ob ich wegen der vielleicht 50 Euro Sprit ein Gerichtsverfahren riskieren würde.
Ich würde die Kiste aber von denen abholen lassen (und nicht auf eigene Kosten hinbringen), natürlich mit höchstens 1 Liter Sprit im Tank!
Soweit ich weiß ist die Zahlung des Kraftstoffs den du Privat verbrauchst eine freiwillige Leistung deines Arbeitgebers. Insofern denke ich schon, dass das in Ordnung ist wie dein Arbeitgeber handelt. Er nimmt dir ja nicht das Fahrzeug weg sondern ist lediglich nicht mehr bereit den Sprit zu bezahlen den du Privat verbrauchst.
Dann eben bar bezahlen und als Dienstreise abrechnen.
?? wo denn als dienstreise abrechnen?