sv-rechtliche abzüge

6 Antworten

Da sind doch die Krankenkassen-Beiträge dabei. Lohnsteuer, Kirchensteuer, Rentenvers. Krankenvers. Arbeitslosenvers. Pflegevers. Soli-Zuschlag. Hoffe, habe alle aufgezählt.

Sturmwolke  21.06.2010, 16:55

Lohn- und Kirchensteuer hat nichts mit dem SV-Recht zu tun

ahuahuahu  21.06.2010, 16:53

Uuuups - zählt die Einkommenssteuer jetzt auch zur Sozialversicherung...?? Armes Deutschland....

> sv-rechtliche abzüge
.
Das sind Deine Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung


> ob ich kein monatlicher Beitrag mehr für Krakenkasse zahlen soll??
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Das könnte man vermuten, wenn Dir Arbeitnehmer-Beiträge abgezogen werden.
Aber um das genau zu beantworten, bräuchten wir schon ein paar Angaben mehr.

germany80 
Beitragsersteller
 21.06.2010, 16:58

also es wird bei mir ubd zwar bei 1000 euro etwa 100 euro als sv-rechtliche abzüge abgezogen!? möchte gern wissen was ist dann genau...und noch zahle ich mein Krankenversicherung noch 127 euro!!danke

Sturmwolke  21.06.2010, 17:10
@germany80

> und noch zahle ich mein Krankenversicherung noch 127 euro!
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Warum? Warst/bist Du selbständig und/oder freiwillig versichert?
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> es wird bei mir ubd zwar bei 1000 euro etwa 100 euro als sv-rechtliche abzüge abgezogen!
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Wovon genau wird das abgezogen?
Wenn das eine Gehaltsabrechnung ist, schau mal in die Fußzeilen, da werden die SV-Beiträge oft nochmal aufgeschlüsselt.
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Du kannst auch diese Abrechnung mal an Deine Krankenversicherung faxen und fragen, ob Du da doppelt Beiträge bezahlst.

Hallo, meine Vermutung ist: du bist Student und jobbst nebenbei (weniger als 20 Stunden pro Woche). Dann sind nur Rentenversicherungsbeiträge zu entrichten, nämlich genau 9,95% vom Bruttoverdienst (SV-Brutto). Am besten den Taschenrechner nehmen und nachrechnen.

Daneben sind dann noch Kranken- und Pflegeversicherung von dir selber zu zahlen.

Eine Arbeitslosenversicherung besteht nicht!!

Gruß

RHWWW

sv steht für "sozialversicherung", und die sollte jeder zahlen, das wäre "sozial"!!!

Also, Renten- Arbeitslosen- und Krankenversicherung....

Wenn Du nicht mehr krankenversichert sein willst, meldest Du dich ab - und die erste selbst zu zahlende Arztrechnung bringt dich dann um!

Sturmwolke  21.06.2010, 16:54

> Wenn Du nicht mehr krankenversichert sein willst, meldest Du dich ab
.
ein Pflichtversicherter kann sich nicht einfach abmelden

Das sind Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung, Altersversicherung. Wird alles an die Krankenkasse gezahlt und die leitet es weiter.