Ist es rechtlich erlaubt, zusätzliche Kosten für eine monatliche Abbuchung zu verlangen?
Hab nen Vertrag im Fitnessstudio abgeschlossen - die legen jedoch zusätzlich zu dem monatlichen Beitrag von 13,99 Euro eine Gebühr von 3,00 Euro pro Abbuchung fest.
Hab das noch nie vorher gehabt, dass ich dafür auch noch extra zahlen muss weil die mir den Monatsbeitrag abbuchen.
Würde gerne wissen ob das überhaupt rechtlich erlaubt ist. Ich hoffe es gibt jemand der mir da weiterhelfen kann.
5 Antworten
Dich dürfte §312a BGB, insbesondere Absatz 4 interessieren.
Warum sollte das interessant sein?
Bei Einzugsermächtigung geht das sowas von garnicht
Und warum nicht? Das ist doch Quatsch.
Ja ich hatte das eben auch noch nie ! Und kommt mir spanisch vor !
Ich vermute mal, dass eine jährliche Zahlung kostenlos gewesen wäre.
Nun, du konntest es dir vorher durchlesen, ich sehe hier keine Sittenwidrigkeit o.ä., von daher ist das für mich okay. Ich hätte in diesem Fall aber schon aus Prinzip nicht unterschrieben, aber irgendwo holen die sich halt ihr Geld her.
Das sind Bearbeitungsgebühren bei monatlicher Zahlung, genau wie z. B. bei Autoversicherungen.
Fällt weg bei jährlicher Zahlung.
Ja, das ist erlaubt. Versicherungen sind bei monatlicher Zahlweise auch häufig teurer.