"Sturer" Ex-Arbeitgeber zahlt kurz vor Gerichtstermin plötzlich doch ausstehenden Lohn.?
Hi,
nur ein paar Tage vor dem anstehenden Gütetermin hat mein ehemaliger Arbeitgeber plötzlich doch überwiesen, nachdem es vorher immer selbstsicher hieß, ich solle mal nur machen, denn er sei im Recht was den teilweise einbehaltenden Lohn angehe.
Mich würde einfach mal interessieren, wieso sich die Meinung so kurz vorm Termin aufeinmal ändert... habt ihr eine Vernutung?
12 Antworten
Das passiert relativ oft und nicht nur beim Güte- sondern immer wieder auch beim Kammertermin.
Viele AG glauben/hoffen, dass sich AN nicht wehren, wenn sie unrechtmäßig handeln, bzw. den AN irgend eine Story erzählen.
Dann staunen sie, wenn ein AN zum Arbeitsgericht geht und Klage einreicht. Von der Klageerhebung bis zum Gütetermin dauert es meist nicht lange. Ein AG lässt die Klage dann meist vom Firmenanwalt prüfen, kommt dieser zu dem Schluß, dass alles für den AN spricht, teilt er das dem AG mit.
Das dauert selbstverständlich immer eine gewisse Zeit, so dass der Zahlungseingang beim AN manchmal erst kurz vor dem Gütetermin zu verzeichnen ist.
Für den AG ist das nicht nur billiger, da er seinen Anwalt bezahlen muss, es ist auch für seinen "Ruf" besser, nicht so oft auf der Tagesordnung der Arbeitsgerichttermine zu stehen. Die hängen ja aus und sind öffentlich.
Mein ehemaliger Arbeitgeber schuldet mir noch das gesamte Januargehalt, was eigentlich zum 15.2. fällig wäre. Gibt es da nun einen separaten Termin?
Nein, es gibt keinen "separaten" Termin.
Dein Ex-AG hätte Dir Dein Gehalt zum üblichen Termin, also dem 15. Februar auszahlen sollen.
Du rufst dort an und erkundigst Dich, warum Du Dein Gehalt noch nicht bekommen hast. Vielleicht gibt es eine Erklärung, die man verstehen kann.
Gibt es diese nicht, sagst Du gleich, dass Du eine schriftliche Mahnung schickst in der Du auch ankündigst, Dein noch ausstehendes Gehalt beim Arbeitsgericht einzuklagen, wenn nicht bezahlt wird.
Du musst diese Zahlungsaufforderung dann schreiben, eine Zahlungsfrist setzen, die Ankündigung einer Klage ankündigen, wenn zum angegebenen Termin kein Zahlungseingang zu verzeichnen ist.
Oft genügt das.
Sollte es nicht der Fall sein, reicht ein Anwalt Klage für Dich ein, wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast oder Gewerkschaftsmitglied bist.
Du kannst aber auch selbst zur Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts gehen. Bei der Klageformulierung hilft man Dir (Rechtsberatung gibt es allerdings nicht, das ist den MA nicht erlaubt) und das ist kostenlos
Ich habe keine Lust mir von dieser Frau noch irgendwelche Geschichten warum und wieso anzuhören. Ich gehe lieber gleich zum Arbeitsgericht, auch wenn das vielleicht übertrieben erscheinen mag.
Vermutlich wußte er von Anbeginn an, dass er nur geringe oder gar keine Erfolgsaussichten hatte. Jetzt wollte er natürlich mit der Zahlung der Klagforderung verhindern, dass sein ehemaliger Mitarbeiter ein obsiegendes Urteil und damit einen Titel gegen ihn erhält, weil Du hättest dann ja kurzerhand sein Geschäftskonto durch Kontenpfändung blockieren können.
Gegenüber dem Gericht mußt Du jetzt die Zahlung anzeigen und den Klaganspruch für erledigt erklären. Keinesfalls die Klage zurück nehmen.
Ja, sicher ist es so, wie Er28 schreibt.
Er hatte die ganze Zeit versucht, dich zu vera5schen und als es eng wurde, gab er klein bei.
Standardprogramm.
Das funktioniert auch oft.
Danke.
Moin,
ist eigentlich egal, warum er das macht. Wichtig ist, dass du oder dein Anwalt die Klage „für erledigt“ erklärt. In keinem Fall „zurück nehmen“, sonst bleibst du in jedem Fall auf den gerichts- und anwaltsgebühren sitzen. Qwnn du den Rechtsstreit für erledigt erklärst, entscheidet das Gericht noch auf Grund der vorliegenden Sachlage, wer die Kosten tragen soll. Vielleicht kommt das Gericht auch zur Einsicht, dass dein ex-chefchen die Kosten tragen sollte.
sonst bleibst du in jedem Fall auf den gerichts- und anwaltsgebühren sitzen.
Wenn es nicht zu einem Termin kommt, gibt es im Arbeitsgerichtsverfahren (Güte- und Kammertermin) auch keine Gerichtskosten.
Und die Kosten eines Anwalts muss jede Partei in der 1. Instanz hier ohnehin selbst tragen.
Ach verdammt, gut, dass du das sagst. Das vergesse ich immer wieder, dass das vorm Arbeitsgericht speziell ist.
Er hat drauf spekuliert dass Du nen Rückzieher machst. Da das nicht passiert ist kommt er billiger weg wenn er einfach zahlt statt das Verfahren zu durchlaufen von dem er wohl weiss dass er eh verlieren würde ^^
Danke fürs Sternchen