Studium trotz Privatinsolvenz geht das?

2 Antworten

 

Also.

Es gibt in der Privatinsolvenz ganz grundsätzlich Obliegenheitspflichten. Das bedeutet, dass du dich aktiv um Arbeit kümmern musst.

1. Du musst nicht zwingend arbeiten gehen. Du musst nur nachweisen, dass du dich bemüht hast (Bewerbungen geschrieben usw.).

2. Du darfst keine zumutbare Arbeit, die dir angeboten wird, ablehnen. Natürlich mit Berücksichtigung der Frage, wann du arbeiten kannst und wann wegen Kindesbetreuung nicht.

3. Im Grunde soll damit gewährleistet werden, dass du eine Tätigkeit nachgehst, die zu Einkünften oberhalb der Pfändungsfreigrenze führen.

4. Ein Studium/Abendschulden u.ä. zur Verbesserung der Situation sind durchaus erlaubt. Dies trifft vor allem zu, wenn das Studium bereits besteht. Die Fortführung ist dann durchaus möglich.

5. Ein neues Studium zu beginnen, kollidiert zunächst einmal regelmäßig mit der Erwerbsobliegenheit.

Du findest hier weiter unten mal ein Beispiel für einen Fall, wo ein neues Studium nach Eröffnung der Insolvenz durchaus klappen kann. https://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/allgemein-insolvenzrecht/studium-und-insolvenz-muss-ich-als-schuldner-ein-bereits-laufendes-studium-abbrechen-wenn-ich-privatinsolvenz-beantrage/

Ich persönlich würde den Insolvenzverwalter kontaktieren, ihn auf die vergeblichen Bemühungen eine angemessene Arbeit zu finden informieren (es ihm auch nachweisen) und um Bestätigung bitten, ein solches Studium durchführen zu dürfen.

Ich sehe ein großes Problem: Du sprichst von "zweitem Studium". Das heißt, du hast bereits ein abgeschlossenes Studium. Da ist es etwas kurios, dass du keine angemessene Arbeit finden kannst. Das mit der Arbeit an Feiertagen oder Wochenenden klingt merkwürdig. Dauerhafte Arbeit an solchen Tagen gibt es dann doch nur in sehr wenigen Branchen.

CSchmuck 
Beitragsersteller
 06.12.2017, 08:52

Da ich Tourismus und Eventmanagement studiert habe, und nur eins bis zwei Jahre erst Erfahrung sammeln konnte finde ich nichts in der Hotel-Branche was geregelte Arbeitszeiten hat. Da muss ich zu 95% Wochenden und Feiertage arbeiten und zusätzlich Überstunden machen. Das passt leider nicht, da ich meine Tochter zur Kita bringen muss und auch abholen muss. 

mepeisen  06.12.2017, 11:11
@CSchmuck

Ob dieses Argument funktioniert, kann ich dir nicht versprechen. Du solltest dir halt bewusst sein, dass ein Zweitstudium nicht so ohne Weiteres funktioniert. Und Arbeitssuche heißt ggf. auch außerhalb der eigenen Branche.

Klar. Musst du dir halt irgendwie selber finanzieren.

CSchmuck 
Beitragsersteller
 04.12.2017, 21:17

Sicher? Habe nähmlich gelesen, dass die Gläubiger mich dann anzeigen können,  weil ich nicht arbeiten gehe.