Streit mit eltern kann Polizei sie holen?
Hallo,
meine kleine Schwester 17 möchte ausziehen.
wir haben das erst mal normal mit unserer Mama klären wollen die ist allerdings extrem ausgerastet und hat ihr auch gesagt dass sie nicht mehr ihre Tochter ist etc.
sie ist jetzt bei mir. Wir haben das alles auch aufgenommen und werden morgen beim Jugendamt anrufen heute ist da keiner mehr da..
kann meine Mama sie von der Polizei abholen lassen? Das würde sie fix und fertig machen...
unsere Mama ist eine extreme Furie.
und sie ist ja bei mir ihrer größeren Schwester (24)
6 Antworten
Hey,
da ihre Mutter ihre Sorgeberechtige ist, kann sie die Polizei rufen und sie abholen lassen.
Trotzdem könntet ihr mit der Polizei reden und vielleicht klären, dass deine Schwester bis morgen bei dir bleibt.
LG. Steve und alles Gute
Die eigene Mutter als Furie zu bezeichnen ist "starker Tubak". Ist Deine Schwester in der Pubertät? Sie hat sich zu Hause - wie auch im betreuten Wohnen oder Heim - an bestimmte Regeln zu halten, dann rastet Mutti vielleicht auch nicht aus. Eine Idee wäre Umkehrung der tatsächlichen Situation: Eltern das Erziehungsgehalt zu bezahlen, wie Heimplätze kosten, nämlich ca. 6.000 EURO monatlich und den Heimen die Höhe des Kindergeldes. Oh' wie schnell wären die Kinder wieder zu Hause. Ja, man wollte die Kinder und Jugendlichen erst gar nicht in den Heimen oder im betreuten Wohnen. Gruß, Inge
Das wusste ich auch noch nicht, dankeschön. 😳
Sonst hört man immer, dass die Sorgeberechtigten den Aufenthalt des Kindes -bis zur Volljährigkeit - bestimmen können.
Wird wahrscheinlich absichtlich nicht an die große Glocke gehängt 😂 aber egal wo wir angerufen haben und wurde immer die gleiche Antwort mitgeteilt
Zunächst einmal hat die Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht über ihre minderjährige Tochter und solange kein Gericht etwas anderes festlegt, wird die Polizei höchstens das durchsetzen.
Theoretisch ja. Es ist gut, dass ihr zum Jugendamt geht. Der/die Jugendamtsmitarbeiterin kann/wird sich mit der Mutter in Verbindung setzen und ihr erklären, dass bei einer 17j. Zwang nichts mehr nützt. Oftmals lassen sich dann die Eltern widerstrebend überzeugen.
Entscheiden aber kann das JA nichts.
Jugendamt?
Ja kann sie.
sollte jemand anderes das selbe Problem haben und eine hilfreiche Antwort suchen.
laut Jugendamt darf das Kind ab 15 Jahren selbst entscheiden wo es vorübergehend wohnen möchte also kann weder die Polizei noch das Jugendamt jemanden zwingen nachhause zu gehen solange sich das Kind in einem Haushalt aufhält das zumutbar ist!