Streikgeldrückzahlung

1 Antwort

Mitglieder, die innerhalb eines Jahres nach Erhalt der Unterstützung aus ver.di austreten, müssen die erhaltene Unter s tützung in voller Höhe zurückzahlen; für Neumitglieder (Eintritt innerhalb von drei Monaten v or Beginn oder während des Arbeitskampfes) gilt dies für einen Zeitraum von 18 Monaten.

http://www.uni-regensburg.de/universitaet/personalrat/medien/aktuelles/19.02.13-streikrechte-6.pdf

HaukeRabauke 
Beitragsersteller
 27.03.2014, 09:51

Danke für die kompetente und aussagekräftige Antwort!!!!!