Streikgeldrückzahlung
In welchem Zeitrahmen bin ich verpflichtet,bei einer Kündigung Streikgeld an die gewerkschaft zu erstatten?
1 Antwort
Mitglieder, die innerhalb eines Jahres nach Erhalt der Unterstützung aus ver.di austreten, müssen die erhaltene Unter s tützung in voller Höhe zurückzahlen; für Neumitglieder (Eintritt innerhalb von drei Monaten v or Beginn oder während des Arbeitskampfes) gilt dies für einen Zeitraum von 18 Monaten.
http://www.uni-regensburg.de/universitaet/personalrat/medien/aktuelles/19.02.13-streikrechte-6.pdf
HaukeRabauke
27.03.2014, 09:51
Beitragsersteller
Danke für die kompetente und aussagekräftige Antwort!!!!!