Streitfrage mit Kollegen: Muß man bei einem Zebrastreifen immer anhalten?
Wir haben uns gerade während einer Zigarettenpause mit Kollegen unterhalten. Die sind der Meinung, dass man bei einem Zebrastreifen immer anhalten muß, wenn da Fußgänger stehen.
Ich meine aber, dass man nur anhalten braucht, wenn es möglich ist. Also nur, wenn z. B. kein Auto hinter einem ist und drängelt, und auch nur, wenn man langsam genug ist.
Wenn ich also z. B. mit 50 kmh fahre kann ich ja schlecht sofort stehenbleiben, wenn Fußgänger rüberwollen.
Wie ist die rechtliche Situation?
20 Antworten
Du musst IMMER anhalten wenn Personen zu Fuß rüber wollen. Bei Radfahrern musst du meines Wissens nach nicht halten, außer wenn sie ihr Fahrrad schieben, aber wenn sie fahren dann haben die an nem Fußgängerüberweg keine Rechte.
Der genaue Unterschied ist ob das Fahrrad zwischen den Beinen ist oder neben den Beinen.
Du MUSST anhalten, wenn da Fußgänger stehen. Du hast vorausschauend zu fahren, also kannst Du Deine Geschwindigkeit anpassen.
Tust Du das nicht und gefährdest andere Menschen, kostet das Strafgeld.
Also nicht immer wenn da Fußgänger stehen, nur wenn sie den Zebrasteifen benutzen wollen.
Wenn Du mit 50Km/h an einen Zebrastreifen kommst und nicht ausschliessen kannst dass da Jemand drüber will musst Du die Geschwindigkeit reduzieren damit Du ggf noch rechtzeitig anhalten kannst.
Die rechtliche Situation sieht etwa so aus dass ein Kraftfahrzeugführer der einen Fussgänger auf einem Zebrastreifen erwischt sich auf ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung einstellen kann.
Da liegst du aber gehörig falsch. Man muss anhalten, wenn ein Fußgänger den Zebrastreifen überqueren will. D.h. selbst wenn da jemand nur gierig guckt die Straße zu überqueren, musst du bereits halten. Egal, ob du 50, 30 oder 10km/h fährst, und ob hinter dir jemand ist oder nicht.
Wenn ich also z. B. mit 50 km/h fahre kann ich ja schlecht sofort stehenbleiben, wenn Fußgänger rüberwollen.
Und wie das geht. Man soll ja schließlich vorausschauend fahren. D.h. sofern du einen Zebrastreifen siehst, geht sofort der Blick zu beiden Straßenrändern und schaut ob da jeweils jemand steht.
Übrigens: Wenn am Zebrastreifen Personen warten, und der vorausfahrende Verkehr dennoch durchfährt, musst du trotzdem warten. Die Haltepflicht wird nicht außer Kraft gesetzt, weil sie 10 Fahrer zuvor missachten.
DU mußt schon anhalten, wenn ein Fußgänger "erkennbar" den Zebrastreifen betritt.
Dh. auch wenn sich ein Fußgänger nähert (ca. 5 m) solltest Du damit rechnen, daß der Fußgänger die Str. betritt.
Das mit den Radfahrern stimmt. Radfahrer (die auf dem Rad sitzen) gelten nicht als Fußgänger und die STVO redet in dem Fall ausdrücklich von Fußgängern. Das mit dem Schieben stimmt auch. Schiebt man, ist man wieder ein Fußgänger (der eben ein Fahrrad schiebt).