Streichen beim Auszug. Müssen Decken und Treppenhäuser und Keller mitgestrichen werden?
Hallo! Wir ziehen bald aus und müssen das Einfamilienhaus, in dem wir wohnen, weiß streichen. Nun meine Fragen: müssen wir die Decken der Räume ( sind weiß) auch mit streichen, oder gilt das nur für die Wände? Wir haben ein offenes Treppenhaus mit ca. 4 m hohen Wänden...das können wir gar nicht selber machen. Müssen wir tatsächlich einen Maler auf unsere Kosten kommen lassen?
Müssen wir den Keller auch streichen, oder gilt sowas nur für Wohnräume?
4 Antworten
Schau in deinen Mietvertrag, dafür sind sie da.
Immer die gleichen Leute, die zuerst Fragen stellen und dann den Leuten ans Bein pissen.
Wenn ihr das ganze Haus gemietet habt, müsst ihr dieses Haus natürlich auch komplett renovieren.
Woher nimmst du das? Du kennst weder den Mietvertrag noch den Zustand des Hauses.
Ihr habt doch gewiss einen schriftlichen Mietvertrag. Diesen zur Hand nehmen und die Klausel zu "Schönheitsreparaturen" und "Rückgabe bei Mietende" kopieren und hier einstellen. Es kann durchaus sein, dass überhaupt nichts gemacht werden muss. Zusatzfrage: Wurde zum Mietbeginn das Haus renoviert an euch übergeben?
Lt.dem müssen Wände und Decken der Wohnung fachgerecht in der Farbe weiß gestrichen werden
Ausserdem ist der Parkettboden fachgerecht zu schleifen und zu versiegeln ( bei Beschädigung. ..unser Hund hat Kratzer hinterlassen). Ist dieses Klausel überhaupt gültig?
Lt.dem müssen Wände und Decken der Wohnung fachgerecht in der Farbe weiß gestrichen werden.
Hat zur Folge, dass die Gesamte Klausel unwirksam ist und die Wohnung/das Haus lediglich besenrein zurück zu geben ist (eigene Einbauten, Dübel und Spinnweben entfernt, Dübellöcher unverschlossen, alles grob gereinigt).
Bezüglich des Parketts sehe ich nicht die Verpflichtung zur Erfüllung der Forderung. Wie erheblich sind die Kratzer? Möglicherweise wäre das ein Fall für deine private Haftpflichtversicherung.
müssen wir die Decken der Räume ( sind weiß) auch mit streichen, oder gilt das nur für die Wände?
Gerade an Decken, etwa über dem Herd in der Küche, aber auch im Bereich der Fenster oder Heizkörper zeigen sich am ehesten Abnutzungspuren, die renoviert werden müssen.
Spätestens wenn ihr erst die Wände streicht, werdet ihr genau den Unterschied sehen, den euer Vermieter nicht akzeptieren und insoweit nachgebessert verlangen dürfte :-O
Wir haben ein offenes Treppenhaus mit ca. 4 m hohen Wänden...das können wir gar nicht selber machen.
Sagt wer? Man kann sich Arbeitsbühnen, Gelenk- oder Treppenhausleitern mit einer Arbeitshöhe bis 6,5 m leihen, etwa Art. D 070, D 075 bei rentas.de (toom-Baumärkten).
Ehrlich, auf so ein Ding kann sich ein Nicht-Fachmann ja nicht draufstellen, ohne einen Absturz zu riskieren...
Hast du dir die Treppenhausleiter D 075 bei rentas.de überhaupt mal angesehen? Die steht genauso sicher und gerade wie eine herkömmliche Haushaltsleiter :-O
Dem VM dürfte es andernfalls schnurzegal sein, wie oder vom wem sonst oder mit welchem Kostenaufwand du die mietvertraglich geschuldete Renovierung leistest: Er muss auch keine ungeputzten Fenster hinnehmen, nur weil du Angst hast, von einer Leiter zu stürzen :-O
Nicht alles was in MV steht ist auch rechtswirksam.