Straßenverkehr und Führungszeugnis?
Meine frage ist ob zb. Ein gefaehrlicher Eingriff in den Straßenverkehr oder Nötigung im Straßenverkehr ins Führungszeugnis kommen kann? Mein Ziel ist mal Beamter zu werden und habe nun Angst, dass sowas vielleicht da drinne steht? Und warere so ein Eintrag denn überhaupt ein Hinderniss?
3 Antworten
Wie alt bist Du? Veruteilungen nach dem Jugendstrafrecht (auch Sozialstunden) landen im Erziehungsregister. Diese Einträge finden sich dann auch im Bundeszentralregister wieder, und das muss sauber sein, wenn Du dich für die Beamtenlaufbahn bewirbst. In dem Fall reicht das Führungszeugnis nicht aus.
das kommt drauf an ob es zu einem gerichtverfahren kommt und auf die höhe der strafe
ins Führungszeugnis kommen nur strafen die über 90 Tage liegen (Gefängnis oder Tagesgeldsätze).