Strafzettel wegen Parken im "Anlieger frei"-Bereich
Hallo liebe Leser,
ich habe folgendes Problem: Ich arbeite auf der Rettungswache einer Großstadt, die in der Nähe eines Wohngebietes liegt. Parkmöglichkeiten sind dort sehr bescheiden, es gibt zwar ein Prakhaus für Mitarbeiter, dies ist aber schon total "ausgebucht". Daher bin ich gezwungen jeden morgen im Wohngebiet zu parken. Letzte Woche habe ich in einer Straße geparkt, an deren Einmündung ein "Anlieger-frei" Schild steht und prompt abends einen Strafzettel unterm Scheibenwischer vorgefunden, mit der Begründung in ein Anlieger frei Bereich eingefahren zu sein und dort geparkt zu haben. Da der nette Herr Aussteller aber nicht wissen kann, ob ich ein Anlieger bin oder nicht, nun meine Frage ob ich irgendwie um die Gebühr herum kommen kann? Müsste ihm nicht die Begründung reichen, dass ich dort irgendjemanden besucht habe? Oder muss ich mich dann rechtfertigen wen ich besucht habe, wann und wo? Kenne nämlich dort ehrlich gesagt niemanden ;)
6 Antworten
Du kannst zu deiner Verteidigung ausführen was du möchtest. Lügen ist ja nicht verboten.
Aber ob diese OWI dann eingestellt wird, ist sehr fraglich, du solltest mindestens einen Namen und eine Adresse nennen können, oder sonst irgend einen Grund, weshalb du dort Anlieger bist. Und dazu gehört nicht der von Matjes1703 genannte Grund...
Hab mich mal durch i-net geforstet,
ich habe herrausgefunden das du alles mögliche als anliegen nutzen kannst
- freund besucht
- im garten geholfen bei einer netten oma
- zigaretten am zigarettenautomaten in dieser straße geholt oder irgendwas an irgendeinem automaten dort und mit viel glück ist in dieser straße sogar eine firma zu der du wolltest deine bewerbung abgeben...
du amchst einen schönen brief fertig schreibt höflich und plausibel rein was du dort getan hast beziehst dich auf denen ihr aktenzeichen und die sache hat sich erledigt ;)
ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen :)
Ja, das muss man und wird dann auch überprüft!
und wenn ich sage, ich hab dort mein auto abgestellt, weil ich bei bauarbeiten in der straße zuschauen wollte oder sowas? :D bin ich dann immernoch ein "anlieger"?
Wenn du dich dazu noch lächerlich machen möchtest, dann sag das!
da wird rein garnichts übrprüft bei 20,-€ kann ich mir zumindest nicht vorstellen... sag doch einfach das du den müll für eine alte dame dort entsorgt hast und gut is...
Wenn diese Straße zu deinem Betrieb führt dann bist du da Anlieger. Das Befahren ist für dich also erlaubt, und wenn nicht irgendwie anders ausgeschildert (Halteverbot etc) dann müsste parken doch auch ok sein denke ich.
Das wäre ein reines Durchfahren der Straße und damit nicht erlaubt, denn die Rettungswache liegt offensichtlich nicht innerhalb dieser Straße.
Manchmal helfen kleine Notlügen aber zuvor solltest du dich überzeugen ob die Anlieger dort evtl. nur mit Anliegerkarte Parken dürfen.Ansonsten hast du dein Auto einem Herrn (Schulze),wohnhaft in der (Wagnerstr.Nr 13) geliehen und damit zählt er zu den Anliegern und hat sein Recht wahrgenommen,dort zu Parken.Die Straße dürfte dir bekannt sein und
Nr. und Name erfährst du an der Haustürklingel.Kannst es ja versuchen.
Das wird überprüft und ist somit sinnlos!
Müsste ihm nicht die Begründung reichen, dass ich dort irgendjemanden besucht habe
Dann wäre das Schild total Sinnlos denn das würde dann natürlich jeder sagen.
genau deswegen IST dieses Schild auch sinnlos.
danke :) meinst du, man muss da dann nicht irgendweinen namen, also zeugen angeben, wenn man behauptet, man hätte dort jemanden besucht?