Strafzettel wegen Parken im "Anlieger frei"-Bereich

6 Antworten

Du kannst zu deiner Verteidigung ausführen was du möchtest. Lügen ist ja nicht verboten.

Aber ob diese OWI dann eingestellt wird, ist sehr fraglich, du solltest mindestens einen Namen und eine Adresse nennen können, oder sonst irgend einen Grund, weshalb du dort Anlieger bist. Und dazu gehört nicht der von Matjes1703 genannte Grund...

Hab mich mal durch i-net geforstet,

ich habe herrausgefunden das du alles mögliche als anliegen nutzen kannst

  • freund besucht
  • im garten geholfen bei einer netten oma
  • zigaretten am zigarettenautomaten in dieser straße geholt oder irgendwas an irgendeinem automaten dort und mit viel glück ist in dieser straße sogar eine firma zu der du wolltest deine bewerbung abgeben...

du amchst einen schönen brief fertig schreibt höflich und plausibel rein was du dort getan hast beziehst dich auf denen ihr aktenzeichen und die sache hat sich erledigt ;)

ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen :)

Postbotin 
Beitragsersteller
 05.08.2012, 12:54

danke :) meinst du, man muss da dann nicht irgendweinen namen, also zeugen angeben, wenn man behauptet, man hätte dort jemanden besucht?

user1792  05.08.2012, 12:55
@Postbotin

Ja, das muss man und wird dann auch überprüft!

Postbotin 
Beitragsersteller
 05.08.2012, 12:58
@user1792

und wenn ich sage, ich hab dort mein auto abgestellt, weil ich bei bauarbeiten in der straße zuschauen wollte oder sowas? :D bin ich dann immernoch ein "anlieger"?

user1792  05.08.2012, 13:02
@Postbotin

Wenn du dich dazu noch lächerlich machen möchtest, dann sag das!

pauel1990  05.08.2012, 14:26
@user1792

da wird rein garnichts übrprüft bei 20,-€ kann ich mir zumindest nicht vorstellen... sag doch einfach das du den müll für eine alte dame dort entsorgt hast und gut is...

Wenn diese Straße zu deinem Betrieb führt dann bist du da Anlieger. Das Befahren ist für dich also erlaubt, und wenn nicht irgendwie anders ausgeschildert (Halteverbot etc) dann müsste parken doch auch ok sein denke ich.

Crack  05.08.2012, 13:38

Das wäre ein reines Durchfahren der Straße und damit nicht erlaubt, denn die Rettungswache liegt offensichtlich nicht innerhalb dieser Straße.

Manchmal helfen kleine Notlügen aber zuvor solltest du dich überzeugen ob die Anlieger dort evtl. nur mit Anliegerkarte Parken dürfen.Ansonsten hast du dein Auto einem Herrn (Schulze),wohnhaft in der (Wagnerstr.Nr 13) geliehen und damit zählt er zu den Anliegern und hat sein Recht wahrgenommen,dort zu Parken.Die Straße dürfte dir bekannt sein und
Nr. und Name erfährst du an der Haustürklingel.Kannst es ja versuchen.

user1792  05.08.2012, 13:05

Das wird überprüft und ist somit sinnlos!

Müsste ihm nicht die Begründung reichen, dass ich dort irgendjemanden besucht habe

Dann wäre das Schild total Sinnlos denn das würde dann natürlich jeder sagen.

397kg  05.08.2012, 12:40

genau deswegen IST dieses Schild auch sinnlos.