Strafregister wegen dicpic?
Wird man wegen einem diclic ins Strafregister eingetragen?
5 Antworten
hoffentlich. Ungefragt ist das mindestens sexuelle Belästigung, ebenso betrachte ich es als Exhibitionismus. Rennst du auch auf der Straße rum und zeigst Mädels die du toll findest einfach so deine Genitalien? Wenn nicht, wieso dann online? Für mich ist das eindeutig ein Sexualverbrechen und ich würde die Exekutive absolut bejubeln wenn sie es auch als solches behandelt.
Jugendstrafrecht und Ersttat... das DickPic wird kaum im einfachen Strafregister eingetragen. Dafür wird die Strafe bei der Ersttat schon zu gering ausfallen und Sexualdelikte werden dort nicht aufgelistet. Sprich, du kannst davon ausgehen, dass dein späterer Arbeitgeber das nicht mitbekommt.
Wie das intern vermerkt wird, ist noch eine andere Frage. Vor allem beim Sexualstrafrecht ist das nicht gerade förderlich. Denn das keine Sexualstraftaten vermerkt werden ist die Voraussetzung, wenn man später beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern arbeiten möchte.
Jedoch wird nach 5 Jahren gelöscht. Ob das jedoch auf die internen Daten zutrifft, kann ich dir nicht garantieren. Ich persönlich bin dagegen, dass solche Vorfälle aus den internen Register gelöscht werden, denn es kann bei späteren Strafermittlungen hilfreich sein, wenn festgestellt wird, dass da schon früher Sexualdelikte begangen wurden.
https://www.n-tv.de/ratgeber/Was-steht-im-Fuehrungszeugnis-article15200176.html
Der beste Rat, den man dir geben kann:
Lass die DickPics bleiben!
Zu deiner Info: Ich ermuntere dazu ungewollte DickPics zur Anzeige zu bringen.
Das kommt darauf an, wem du das geschickt hast. Bei Kindern wird es SEHR eng für dich
ich bin selbst jugendlich und habs an jemand gleichaltrigen versendet
Wenn es ein Erwachsener an Minderjährige versendet, vlt.
Dann evtl. nicht...oder hast du es ungefragt versendet und sie hat dich angezeigt?
war vor 3 Wochen hab noch keine anzeige also glaub ich nicht
Jede Kleinigkeit wird reingeschrieben
Was du angestellt hast. Soe verwenden einfach nur eine andere Wortwahl im Bericht....
minderjährig an minderjährig