Aufsitzmäher auf der Straße?

6 Antworten

Es würde nichts passieren, außer dass du deinen Namen, dein Geburtsdatum und deine Adresse angeben musst und wahrscheinlich deine Eltern verständigt würden. Das kommt aber auf die Situation an.

Da der Aufsitzmäher höchstens 6 km/h fährt, braucht er keine Zulassung für den Straßenverkehr, keine Kfz-Versicherung und kein Kennzeichen. Du brauchst mit dieser geringen Geschwindigkeit auch keinen Führerschein. Grundsätzlich ist es zwar so, dass man mindestens 15 Jahre alt sein muss, um diese sogenannten fahrerlaubnisfreien Fahrzeuge zu führen und ein Verstoß dagegen mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro geahndet werden kann. Aber nicht einmal das würde bei dir fällig werden, weil du bis zum 14. Geburtstag schuldunfähig bist.

Du musst nur aufpassen, wo du hinfährst, denn wenn du jemanden verletzt oder ein Auto zerkratzt, kann es gut sein, dass du den Schaden zahlen musst.

wollyuno  29.12.2015, 09:17

die 6kmh müssen aber beglaubigt sein und sowas gibt's nur durch einmalige tüvabnahme als betriebserlaubnis.dazu gehört eine techn.ausrüstung,blinker,richtiges licht,vorschriftsmäßige bremse.ich hab so etwas schon mal umgebaut und durch den tüv gebracht

Ich geh davon aus, dass der unter 6 km/h fährt Dann kannst du den auch auf der Straße benutzen (verkehrs- und strafrechtlich). Aber Obacht: Bei Unfällen (Fremdschäden etc.) ist fraglich, ob die Haftpflichtversicherung zahlt... gegebenenfalls vorher abklären und eine Zusatzversicherung abschließen.

wollyuno  29.12.2015, 09:19

6kmh zulassung gibt's nur durch betriebserlaubnis und dazu ist einmalige tüvabnahme erforderlich

§ 1 FZV nimmt Kfz, deren bbH 6 km/h nicht übersteigt, von der Fahrzeugzulassungsverordnung aus. Darunter fallen auch Aufsitzrasenmäher. Erreichen sie aber eine höhere bbH, dann werden sie zulassungspflichtig. Das gilt jedoch nicht, wenn sie eine Betriebserlaubnis als lof-SAM verfügen.

Nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 FeV sind diese Kfz (bbH bis 6 km/h) fahrerlaubnisfrei.

Das Kfz muß auch nicht versichert sein (§ 2 Abs. 1 Pfl.Vers.G.)

Da ein Aufsitzrasenmäher ein Kfz ist, gilt das Mindestalter zum Führen
eines fahrerlaubnisfreien Kfz von 15 Jahren ( § 10 Abs. 3 FeV).

Mindestalter- Verstoß könnte geahndet werden mit 10.- EURO (TB-Nr. 210000).

wollyuno  29.12.2015, 18:12

er muss trotzdem den vorschriften der stvzo entsprechen  und braucht eine betriebserlaubnis.entweder vom hersteller mitgeliefert oder einmalig durch tüvabnahme.darin ist auch bestätigt das er nicht schneller wie 6kmh ist und muss sie bei kontrolle vorzeigen.außerdem ist vorne und hinten das 6 kmh schild angebracht sein

siggibayr  30.12.2015, 08:39
@wollyuno

Der Aufsitzrasenmäher ist eine selbstfahrende Arbeitsmaschine (SAM nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 a FZV) und unterliegt den Ausrüstungsvorschriften der StVZO, er braucht aber keine Betriebserlaubnis sofern die bbH bis 6 km/h beträgt. Es ist auch keine TÜV- Abnahme erforderlich (Quelle: Zulassung von Fahrzeugen, 3. Auflage Huppertz, Übersicht der SAM, RD-Nr. 0427). Es genügt eine Herstellerbescheinigung für das Kfz in der die bbH angegeben ist.

wollyuno  31.12.2015, 12:32
@siggibayr

also  doch denn herstellerbescheinigung ist das selbe wie betriebserlaubnis wenn er die stvzo erfüllt und hab ich oben geschrieben

siggibayr  11.01.2016, 07:33
@wollyuno

eine Betriebserlaubnis ist eine von der zuständigen Behörde ausgegebene Bescheinigung. Eine Herstellerbescheinigung kann ein Produktblatt, ausgestellt vom Hersteller sein. Die Aussteller sind also verschieden. Eine Betriebserlaubnis ist ein "amtliches" Dokument, eine Herstellerbescheinigung nicht.

Sie würden den Mäher beschlagnahmen,dich nach Hause bringen und dein Führerschein könnte auf dem Spiel stehen.Wenn du Glück hast,nur eine Verwarnung aber weiter fahren darfst du nicht.

ganz klar anzeige,fahren ohne führerschein,ohne versicherung und ein fahrzeug das keine zulassung hat