Strafeanzeige wegen Diebstahl

5 Antworten

  1. Du wirst eine Vorladung von der Polizei bekommen, diese kannst du wahr nehmen, dort kannst du etwas aussagen.

  2. Wurde das Geld bereits zurückgegeben? Wenn nein, würde ich das schleunigst nachholen.

  3. Es wird strafrechtlich keine größeren Folgen haben, von einer kleinen Geldstrafe (Strafbefehl) bis hin zu Einstellung des Verfahrens ist alles möglich. Mehr nicht, wenn du nicht bereits vorbelastet bist. Es wird deswegen keine Sitzung vor dem Amtsgericht geben^^

Zunächst einmal: So wirklich richtig schlimm wirds nicht kommen, Du brauchst Dir also nicht so die mega Sorgen zu machen.

Sofern die Sache denn dann auch angezeigt wurde, wird nun ein Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls ( § 242 StGB ) gegen Dich eingeleitet. Es ist davon auszugehen, daß Du in den nächsten 2-8 Wochen eine Ladung der Polizei zur Vernehmung als Beschuldigter bekommen wirst. Dort solltest Du die Tat zugeben und ein wenig Reue zeigen. Dann geht der Vorgang an die Staatsanwaltschaft, die dann darüber entscheidet, was weiter geschieht. Ich würde mal vermuten, daß das Verfahren gegen Dich als Ersttäter gegen Zahlung einer Geldauflage von ca. 1.000-2.000€ gem. § 153a StPO eingestellt wird. Wenn Du GANZ viel Pech hast, könnte es auch ein Strafbefehl über eine Geldstrafe im Bereich von ca. einem Netto-Monatseinkommen werden. In jedem Fall bist Du am Ende nicht vorbestraft, hast keinen Eintrag im Führungszeugnis und auch Dein Arbeitgeber erfährt von der Sache nix, wenn Du nicht gerade im öffentlichen Dienst tätig bist.

Einen Anwalt solltest Du Dir im Übrigen nicht nehmen. Der wird Dich am Ende deutlich mehr kosten, als er Dir einsparen kann. Und einen Freispruch kann der auch nicht herausholen - Du hast die SAche ja schon zugegeben.

Es ist erst mal gut, dass du deinen Fehler einsiehst. Denn mal ehrlich bei deinem Gehalt hattest du das nicht nötig. Auch kann man noch so arm sein, aber klauen ist kein gutes Omen. Denke daran, du hast Kinder und was würdest du sagen, wenn deine Kinder es getan hätten ? Ich würde dir erst mal raten, dich bei den Geschädigten zu entschuldigen und das Geld sofort zurückzugeben. Dann hast du schon bessere Karten. Solltest du eine Vorladung bei der Polizei bekommen, kannst du dann sagen, dass du es bereut hast und den Schaden wieder gut gemacht hast. Ich wünsche dir auf alle Fälle viel Glück für einen guten Ausgang.Liebe Grüße von bienem.

Entschuldige dich bei dem Eigentümer und zahle das Geld zurück. Das wirkt sich auch strafmildernd aus.

Warte es ab,Du wirst eine Geldstrafe bekommen,Da Du keine Vorstrafen hast kommst Du wohl gimpflich davon.Bei Deinem Gehalt währe das nich nötig gewesen.