Mach ich mich Strafbar wenn meine Freunde Polen Böller kaufen und ich das Auto fahre?
Meine Freunde wollen nach Polen um Feuerwerks Körper zu kaufen und ich würde auch gerne mit meine Frage wäre wenn wir von der Polizei erwischt würden, würde ich auch eine Strafe bekommen auch wenn sie nicht mir gehören?
13 Antworten
Hallo nutzer89
Theoretisch nicht die Böller waren zu keinem Zeitpunkt dein Eigentum oder in deinem Besitz somit machst du dich auch nicht straftbar.
Praktisch könnten deine Freunde im Ernstfall aber alle behaupten dass sie nicht wissen von wem die Böller sind dann fiele der Verdacht auf dich als Fahrzeugführer.
Du könntest dir zwar unterschreiben lassen dass es ihre Böller sind dann würde man dir jedoch Mitwirkung an der illegalen Einfuhr unterstellen und du wärst als Mittäter dran.
Fazit:
Wirkliche Rechtssicherheit hast du nicht ihr könntet es höchstens noch so regeln dass jeder einen mit Namen beschrifteten abschließbaren Koffer hat um das Risiko gering zu halten dass jemand seinen Besitz abstreiten kann.
Vielleicht könntet ihr auch noch Verträge aufsetzen wie man es bei Fahrgemeinschaften macht.
Auch dann kann dir aber keiner garantieren dass übereifrige Staatsanwälte nicht doch versuchen daraus etwas zu konstruieren und dich erst ein guter Anwalt rausboxen muss.
LG
Darkmalvet
Auf das Thema Mittäter bin ich im folgenden eingegangen für eine Tatbeteiligung müsste man ihm aber lückenlos nachweisen dass er davon wusste.
Wenn er sagt ich wollte nach Polen um mir billig Kippen zu holen was meine Freunde gemacht haben war mir egal dann reicht das schon.
Seine Freunde sind für ihre Taten selbst verantwortlich es gibt hier keine Sorgfaltspflicht für den FS.
Wenn diejenigen, die die dabei haben sagen, dass es ihre sind und du von nichts wusstest, dann passiert dir vermutlich nichts.
Wenn aber alle sagen, dass sie nicht wissen wem die Böller gehören, dann könnte es sogar passieren, dass du als Fahrzeugführer der einzige bist, der dafür angezeigt wird.
Deine Freunde werden ja nicht auch nicht so frei raus sagen, das sie von ihnen sind. Da wirst du eine Teilschuld zragen müssen.
Nach Deutschland dürfen nur Feuerwerkskörper mit dem Prüfsiegel „BAM“ der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung oder dem CE-Siegel eingeführt werden.
Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/sprengg_1976/__42.html
Wenn bei einer Kontrolle nicht feststelbar ist, wenn diese Polen Böller gehören, wird man auch gegen Dich ein Ermittlungsverfahren führen.
Vielleicht bekommst Du nur eine Strafe Beihilfe und mit gemeinschaftliche Eifuhr PolenBöller.
PolenBöller können sich auch im Fahrzeug selbstenzünden. Steigt vorher aus!
Ja. Es ist dein Auto in dem sie über die Grenze transportiert werden.
Straf mindert evtl, wenn deine Freunde sagen, sie habe es ohne dein Wissen getan, oder ihr habt eine Rechnung über den Kauf mit Namen bekommen.
Hmmm... dann kann also der, der nur Schmiere stand und kein Stück des Diebesgutes in der Hand gehabt hat, nicht wegen Diebstahls verurteilt werden?