zählt "rollen" als fahren?
A ist noch in der probezeit. er trinkt ein radler und darf rein rechtlich gesehen nichtmehr mit dem roller den berg runterfahren. 1. wenn er aber den motor auslässt und sich einfach mir draufsetzt und rollen lässt,ist es doch kein fahren,oder? 2. er kann sich doch dann wie beibeinem city roller mit einem bein draufstellen und mit ausgeschaltetem motor den berg runterrollen lassen. sind diese 2 möglichkeiten richtig oder verboten?
10 Antworten
Nein, es ist nicht erlaubt und zählt schon als Fahren unter Alkoholeinfluss. Schließlich könnte ein Betrunkener auch wenn er sich nur rollen lässt wenn es blöd läuft große Schäden verursachen.
Allerdings wenn es sich nur um ein Radler dreht, wird das schwierig ihm überhaupt etwas nachzuweisen. Der Atemalkohol wäre schon sehr niedrig, bis sie ihn auf die Wache mitgenommen hätten, der Arzt gekommen wäre zum Blut abnehmen, wäre der Alkohol vermutlich restlos abgebaut ;)
Er bewegt den Roller im öffentlichen Straßenverkehr ob er rollt oder aus eigenem Antrieb fährt ist egal. Alkohol und Straßenverkehr GEHT GARNICHT.
Also, wenn vor der Kneipe ein 40-Tonner steht und der Fahrer einen leichten getrunken hat, dürfte er dann seinen LKW bis runter ins Dorf rollen lassen?
Die Kneipe ist an einer abschüssigen Strasse. So wie mit dem Cityroller wird es nicht gehen aber Handbremse los und Kupplung getreten dann würde er rollen ;-)......
Richtig oder verboten?
das kommt ja dann auch immer auf den fall an wütde ich sagen
soweit ich weiß, zählt es als fahren, wenn der Motor an ist. Aber da das Fahrzeug nicht steht sondern sich bewegt bist du aktiver Teilnehmer des Straßenverkehrs.
und wenn A auf dem daneben gelegenen unbenutzten radweg rollt?
Wer im öffentlichen Straßenverkehr im alkoholisierten Zustand ein Fahrzeug führt, macht sich gem. §§ 315c, 316 StGB strafbar. In Deinen Beispielen ist das Tatbestandsmerkmal des Führens problematisch:
Führen setzt voraus, dass das Fahrzeug in Bewegung gesetzt wird. Das Einschalten des Motors ist hierfür grundsätzlich nicht erforderlich. Ausreichend für das Führen eines Kfz ist auch die Fortbewegung per Schwerkraft, also das Rollen lassen.
Übertragen auf Deinen Fall bedeutet das, dass A sich in beiden Fällen strafbar macht, vorausgesetzt er ist ausreichend betrunken.
Gleiches gilt für die 0-Promille-Grenze für Fahranfänger gem. § 24c StVG. Diese knüpft ebenfalls an das Führen eines Kfz an. Demnach müsste A auch mit einem Bußgeld bis zu 1.000€ rechnen (im Regelfall aber 125€).
mit dem fahrrad nimmt man ja auch am straßenverkehr teil. bekommt man den autoführerschein weggenommen, wenn man betrunken fahrrad fährt? und bekommt man eine geldstrafe, wenn man betrunken fahrrad fährt?
Wenn man betrunken Fahrrad fährt kann man auch hier Ärger bekommen. §§ 315c, 316 StGB sind hier ebenfalls einschlägig. Allerdings sind die Anforderungen erhöht; im Regelfall braucht man 1,6 Promille um bestraft zu werden und nicht "nur" 1,3 wie beim Auto.
§ 24c StVG bezieht sich dagegen nur aufs Autofahren. Mit anderen Worten auch ein Fahranfänger darf nach zwei Bier noch aufs Fahrrad steigen.
ich dachte beim auto ists 0,5 und nicht 1,3
Ja und nein. Ab 1,3 ist es auf jeden Fall strafbar und nicht nur eine Ordnungswidrigkeit. Ab 0,5 dagegen in der Regel nur eine Ordnungswidrigkeit.
Edit: Der Regelfall wären 250€ plus Aufbauseminar