Strafe für zu schnelles beschleunigen?
Hab letzte Woche endlich meinen Umbau fertig bekommen.. Hab in meinen civic einen größeren Motor inklusive Turbo eingesetzt.. Komm damit auf knapp 400 ps..
Nun fahr ich heute früh zur Arbeit..hinter mir Polizei.. Ich steh an der Ampel, warte, fahre los und beschleunige ziemlich schnell auf die erlaubten 70 kmh, jedoch nicht wirklich übertrieben.. Also nicht wie bei einem Rennen sofort los gebrettert, keine durchdrehenden Reifen oder sonstwas..Einfach sehr schnell beschleunigt und bei Ca 4000 von 10500 möglichen umdrehungen geschalten..
Nun halten die mich an und meinen das das so nicht geht, das ich doch nicht so rasen kann wie ich lustig bin, wobei ich aber wie gesagt nicht über die erlaubten 70 kmh kam...jetzt wollen die 40€ von mir..hab aber erstmal gesagt ich hab nichts mit und die sollen mir das zuschicken.. Weil wenn ich gleich bezahlt hätte, hätte ich ja die schuld anerkannt..
Jetzt kann ich mir hier aber erstmal Rat holen ob das überhaupt rechtens is das die mir dafür ne Strafe gegeben haben
Wie gesagt.. Hab eigentlich nichts strafbares gemacht..Auto war auch ohne Mängel
9 Antworten
buche es unter erfahrung ab und schaue demnächst in den rückspiegel bevor du einen kavalierstart hinlegst - es bringt nichts vor der polizei mit imponiergehabe rumzuprovozieren - spar es dir für "heisse bräute" auf
wenn du zu schnell gefahren wärst , würde ich ja sagen zu recht die strafe..........aber für zu schnelles beschleunigen halte ich die sache für nen witz. ich würde falls da was kommen sollte mich, dagegen wehren. nirgendwo in der stvo steht ,wie schnell man anfahren darf.
stehen da genaue beschleunigungswerte? wurden die gemessen? mit welchem gerät?
die würde mein anwalt auslachen...
.hinter mir Polizei.. Ich steh an der Ampel, warte, fahre los und beschleunige ziemlich schnell
Schade, das dein IQ indirekt proportional zu den PS deiner japanischen Reisschüssel steht. Der dir zur Last gelegte Tatbestand steht auf der Verwarnung nachzulesen, falls du das kannst.
Wenn Da eine Oma die Strasse überqueren will und so einen Rennwagen nicht rechtzeitig sieht, soll die doch einen Hechtsprung machen ins Gebüsch, und warum laufen das so alte Leute-
So denkt der.
Auf der Landstraße wo Links und rechts nur Feld ist..jap..wir haben da auch solche Schilder..Du kennst die als wildwechsel..bei uns gibt's da ein "Achtung, seniorenwechsel" Schild
Tatsächlich ist es rechtlich so, dass "unnötige Abgasproduktion und Lärmbelästigung vermieden" werden soll... (Paragraph 30 StVO)
Das bedeutet, WENN sie dich rausgeholt haben, wirst du es auch bezahlen müssen.
Allerdings, wenn die Polizei jeden Fahrer anhalten würde, der schnell beschleunigt OHNE die höchstgeschwindigkeit zu missachten, hätten sie einiges zu tun. Und normalerweise wird dann nicht direkt ein Ticket geschrieben...
Aber wie gesagt:
Das wirst du wohl bezahlen müssen :)
und wer die Kohle hat, sich einen 400PS-Motor einzubauen, für den sind doch die 40 EUR Peanuts ;-)
Das kommt dann noch hinzu, ja ^^
Irgendwie glaube ich dir kein Wort deiner Geschichte. Zumal die Polizei maximal 35€ sofort bar kassieren darf, denn ab 40€ kommen noch Gebühren und Auslagen hinzu und es wird ne Anzeige. Und diese wird immer zugeschickt ohne Option auf Sofortzahlung.
Bei Spiegel TV gibt es Filme, in denen irgendwelche Raser aus Russland tausend Euro Strafe direkt an die Polizei zahlen. Ist das jetzt gefälscht oder stimmt Deine Aussage einfach nicht?
Das sind Ausländer. Bei denen gibt es eine sogenannte Sicherheitsleistung. Diese wird nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft ebenfalls sofort Bar kassiert. Denn du kannst schlecht Anzeigen nach Russland schicken. Aber alles was in Deutschland wohnt kann ja auch Post bekommen und deshalb gibt es diese 35€ Grenze. Ab 40€ Bußgeld kommen auch noch 23,50€ Gebühren oben drauf und das Ganze läuft über die ZBS. Zudem kann die Polizei vor Ort auch schlecht Punkte verteilen.
Jetzt hab ich gerade gemerkt, dass mir ein kleiner Fehler unterlaufen ist. Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten muss man die StA nicht anrufen, denn die Höhe der zu verlangenden Sicherrheitsleitung kann man auch alleine ausrechnen. Steht schließlich im Bußgeldkatalog was es kostet und die anfallenden Gebühren stehen auf dem Sicherheitsleistungsblock mit drauf. Die StA musst du nur anrufen, sobald eine Straftat im Spiel ist und der Täter keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat. Denn bei Straftaten entscheidet dann der StA was es kostet und was verlangt werden muss. Typische Delikte dafür sind z.B. Körperverletzungen oder Sachbeschädigung, die von Touristen (meist betrunkenen) begangen werden. Oft einhergehend mit Fußballspielen usw.
Doch, es gibt einen Paragraphen in der StVO, der etwas zum Umweltschutz und Lärmbelästigung aussagt. Damit könnte die Polizei argumentieren.