Verlorener Personalausweis (Missbrauch trotz Sperrung)?
Hallo, wenn man den Personalausweis verliert und diesen dann sperren lässt, wird ja die Online-Funktion gesperrt und die Sperrung wird im Register bei der Polizei aufgenommen. Doch ist man dann zu 100 % vor Missbrauch geschützt? Wenn ein Dieb z.B. zur Bank geht und eine Kreditkarte beantragen will und den gesperrten Ausweis vorzeigt, wie merkt man denn überhaupt, dass dieser ungültig ist?
2 Antworten
Der Ausweis wurde am 01.12.2020 gestohlen/verloren. Die Verlustmeldung nimmst du am selben Tag vor. Dabei wird die eID Funktion des Ausweises gesperrt, und es erfolgt eine Mitteilung durch das Meldeamt an die Polizei zur Sachfahndung.
Sicherheitsmerkmal Passbild:
Wenn jemand deinen Ausweis missbrauchen will, muss er dir schon recht ähnlich sehen. Dafür ist ja ein Passbild da. Die persönliche Nutzung des Ausweises wird dadurch erschwert.
Sicherheitsmerkmal Unterschrift:
In vielen Rechtsgeschäften musst du eine Unterschrift leisten. So z.B. bei der Bargeldabhebung am Schalter. Man muss also auch deine Unterschrift fälschen können.
Sicherheitsmerkmal Adresse:
Einige Dinge kann man nur an die Adresse schicken lassen, die auch auf dem Ausweis steht. In der Regel genügt es bei wichtigen Dingen nicht, wenn man einfach angibt, dass man die Adresse noch nicht geändert hat.
Alle anderen Fälle:
Du erhältst eine schriftliche Bestätigung über deine Verlustmeldung. Sollte dir also irgendein Schaden entstehen, kannst du damit nachweisen, seit wann der Ausweis als gestohlen/verloren gemeldet, und somit ungültig geworden ist.
Nein, ist man nicht, denn die Video-Identifikation gegenüber Banken oder Kreditkartenfirmen geht ja immer noch. Die haben keinen Zugriff auf die Datenbanken verlorener Ausweise. Schließt ein Betrüger auf Deinen Name aber Verträge ab, kannst Du die ohne Probleme widerrufen, denn Deine Verlustmeldung entlastet Dich von Verpflichtungen.
Vielen Dank für Ihre Antwort. Denken Sie, dass es in diesem Fall realistisch möglich ist, dass ein Fremder an das Bankkonto gelangen kann und kriminelle Aktivitäten durchführen kann, und wenn ja, wäre man dann rechtlich abgesichert?