Strafe bei verschlossenen Notausgängen?
Hallo,
habe gerade die Nachtschicht in einer Spielhalle und hatte gerade eine Polizeikontrolle. Ist an und für sich nicht weiter tragisch, kommt halt immer wieder mal vor. Nun ist mein Problem aber, dass anscheinend eine meiner Kolleginnen die Notausgangstüren abgeschlossen hat. Normalerweise kontrolliere ich die Notausgänge selbst, wenn ich meine Schicht beginne, da ich vor einem dreiviertel Jahr schon einmal Ärger wegen verschlossenen Notausgängen hatte. Heute bin ich irgendwie davon abgekommen die Türen zu kontrollieren. Als der Polizist mich darauf ansprach bin ich fast vom Glauben abgefallen und hab die Türen natürlich sofort aufgeschlossen. Er wollte dann meine Telefonnummer haben, den Ausweis hatte er ja sowieso schon und sagte mir das es vor ein paar Monaten bei mir schon einmal vorkam dass die Türen unerlaubt verschlossen waren. Ich sagte ihm darauf dass ich das weiß und das ich die Türen nicht verschlossen habe. Er erwiderte nur das ich in dem Moment für die Spielhalle verantwortlich sei und ich mir angewöhnen sollte die Türen aufzuschließen. Jetzt bin ich natürlich stinksauer auf meine Kollegin und mache mir Sorgen dass ich jetzt richtig Ärger bekomme. Muss ich mit einer Strafe rechnen?
10 Antworten
Im höchstfall mit einer anzeige aber das glaub ich irgendwie nicht in deinem fall ist der polizist ja einfach so wieder gegangen oder??
ach da kommt nichts mehr glaub mir
ach da kommt nichts mehr glaub mir
Meinst du?
War bei mir dasselbe wo ich noch in der drogerie geschafft hab wollte sogar die nummer von meinem chef und am ende hab ich nie wieder was von ihm gehört
Vorab sei bemerkt; du bekommst keine Strafe!
Verschlossene Notausgänge stellen eine Ordnungswidrigkeit dar können nach dem Arbeitsschutzgesetz mit einer Geldbuße bis zu 5.000 EUR geahndet werden.
Der Inhaber der Spielhalle ist verpflichtet darauf zu achten, dass die gekennzeichneten Notausgänge jederzeit leicht zu öffnen sind.
Dein Arbeitgeber kann seine Verpflichtung durch Arbeitsvertrag/Stellenbeschreibung etc. an dich abwälzen. Einen Blick in die Vertragsunterlagen wäre ratsam.
Dir passierte vor einiger Zeit bereits gleiches, wo sich sogar der Beamte noch erinnert. Wie reagierte denn damals dein Arbeitgeber? Hat er dir eine schriftliche Abmahnung mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen gegeben, oder ist damals die Sache so in den Sand verlaufen?
Die leiterin hatte es damals an den chef weitergegeben. Eine woche später ca als ich ihn gesehen habe, hab ich ihn gefragt ob da noch was kam und ihm die sache selbst nochmal erzählt. Er sagte nur recht gelassen ja so sinds sie halt und das ich die notausgänge eben nicht mehr abschließen soll. Eine abmahnung oder so hab ich nicht bekommen
Die leiterin hatte es damals an den chef weitergegeben. Eine woche später ca als ich ihn gesehen habe, hab ich ihn gefragt ob da noch was kam und ihm die sache selbst nochmal erzählt. Er sagte nur recht gelassen ja so sinds sie halt und das ich die notausgänge eben nicht mehr abschließen soll. Eine abmahnung oder so hab ich nicht bekommen
Informiere deinen Vorgesetzten zum Vorfall. Aufgreifend dem Gedankengang von @pasel, schlage die Erstellung eines Übergabeprotokolls zum jeweiligen Schichtwechsel vor, damit derartige „Pannen“ künftig ausgeschlossen werden.
Eher der Konzessionsinhaber - der wird das aber weiterreichen. Bei verschlossenen Notausgängen könnte man einen Betrieb letztendlich auch schliessen.
Als Aufsichtsperson bist Du momentan verantwortlich für alles was im Ladenlokal abgeht! Wenn es brennt und die Menschen sterben, weil Du die Türen nicht kontrolliert hast, gehst Du gnadenlos in den Knast!
Das gibt wahrscheinlich ein Bußgeld nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 der Arbeitsstättenverordnung.
Ja er sagte noch das sonst alles in Ordnung gewesen sei