Strafe bei verschlossenen Notausgängen?

10 Antworten

Im höchstfall mit einer anzeige aber das glaub ich irgendwie nicht in deinem fall ist der polizist ja einfach so wieder gegangen oder??

Butterfly106 
Beitragsersteller
 31.12.2012, 02:59

Ja er sagte noch das sonst alles in Ordnung gewesen sei

lila187  31.12.2012, 03:16
@Butterfly106

ach da kommt nichts mehr glaub mir

lila187  31.12.2012, 03:16
@Butterfly106

ach da kommt nichts mehr glaub mir

Butterfly106 
Beitragsersteller
 31.12.2012, 03:19
@lila187

Meinst du?

lila187  31.12.2012, 03:24
@Butterfly106

War bei mir dasselbe wo ich noch in der drogerie geschafft hab wollte sogar die nummer von meinem chef und am ende hab ich nie wieder was von ihm gehört

Vorab sei bemerkt; du bekommst keine Strafe!

Verschlossene Notausgänge stellen eine Ordnungswidrigkeit dar können nach dem Arbeitsschutzgesetz mit einer Geldbuße bis zu 5.000 EUR geahndet werden.

Der Inhaber der Spielhalle ist verpflichtet darauf zu achten, dass die gekennzeichneten Notausgänge jederzeit leicht zu öffnen sind.

Dein Arbeitgeber kann seine Verpflichtung durch Arbeitsvertrag/Stellenbeschreibung etc. an dich abwälzen. Einen Blick in die Vertragsunterlagen wäre ratsam.

Dir passierte vor einiger Zeit bereits gleiches, wo sich sogar der Beamte noch erinnert. Wie reagierte denn damals dein Arbeitgeber? Hat er dir eine schriftliche Abmahnung mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen gegeben, oder ist damals die Sache so in den Sand verlaufen?

Butterfly106 
Beitragsersteller
 31.12.2012, 08:23

Die leiterin hatte es damals an den chef weitergegeben. Eine woche später ca als ich ihn gesehen habe, hab ich ihn gefragt ob da noch was kam und ihm die sache selbst nochmal erzählt. Er sagte nur recht gelassen ja so sinds sie halt und das ich die notausgänge eben nicht mehr abschließen soll. Eine abmahnung oder so hab ich nicht bekommen

Butterfly106 
Beitragsersteller
 31.12.2012, 08:23

Die leiterin hatte es damals an den chef weitergegeben. Eine woche später ca als ich ihn gesehen habe, hab ich ihn gefragt ob da noch was kam und ihm die sache selbst nochmal erzählt. Er sagte nur recht gelassen ja so sinds sie halt und das ich die notausgänge eben nicht mehr abschließen soll. Eine abmahnung oder so hab ich nicht bekommen

helmutgerke  31.12.2012, 09:50
@Butterfly106

Informiere deinen Vorgesetzten zum Vorfall. Aufgreifend dem Gedankengang von @pasel, schlage die Erstellung eines Übergabeprotokolls zum jeweiligen Schichtwechsel vor, damit derartige „Pannen“ künftig ausgeschlossen werden.

Eher der Konzessionsinhaber - der wird das aber weiterreichen. Bei verschlossenen Notausgängen könnte man einen Betrieb letztendlich auch schliessen.

Als Aufsichtsperson bist Du momentan verantwortlich für alles was im Ladenlokal abgeht! Wenn es brennt und die Menschen sterben, weil Du die Türen nicht kontrolliert hast, gehst Du gnadenlos in den Knast!

Das gibt wahrscheinlich ein Bußgeld nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 der Arbeitsstättenverordnung.