Strafbar gemacht wegen lesen von emails?

5 Antworten

Wir begeben uns hier auf juristisch ziemlich komplexes Gebiet. Eine abschließende Beurteilung kann man von Laien hier wohl nicht erwarten.

Dein Sohn hat, als er minderjährig war, Geld von seiner Oma geerbt. Sein Vater hat dieses Geld ungefragt und unbefugt vom Konto abgehoben/überwiesen.

Das würde ich als Laie spontan als Diebstahl einstufen.

Dein Sohn hat seinem Vater das Google-Konto gesperrt. Warum er das gemacht hat, ist völlig irrelevant. Rache oder "zum Nachdenken anregen" ist kein legitimer Grund. Das kann man entweder als Computersabotage (§ 303b StGB) oder als Datenveränderung (§ 303a StGB) auffassen. Darauf stehen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe (3 bzw. 2 Jahre).

Das Lesen der Nachrichten kann nicht ungewollt passieren. Entweder schaue ich in die Mails rein oder ich lasse das sein. Ausspähen von Daten wird gemäß § 202a StGB ebenfalls mit Freiheitsstrafe oder Gefängnis bis 2 Jahren bestraft. Möglicherweise kommt hier erleichternd zur Geltung, dass Dein Sohn nicht widerrechtlich an das Passwort gelangt ist.

Wir sehen, dass solche Aktionen keine Kavaliersdelikte sind und recht teuer werden können. Ob man das Ganze auch als Erpressung würdigen könnte, entzieht sich meiner Kenntnis. Das dürfte aber nicht billiger werden.

Wir haben es hier also mit zwei Straftaten zu tun. Der Vater sollte bedenken, dass er sich bei einer Anzeige ins eigene Fleisch schneidet. Den Sohn um sein Erbe zu bringen ist sicher auch nicht ganz billig.

furbo  07.02.2021, 16:51

Ich sehe es nicht so dramatisch. Der Inhaber des Google-Kontos hat gewusst, dass noch jemand anderes Zugang zum Konto hat. Trotzdem hat er unterlassen, das Passwort zu ändern. Daraus könnte man schon eine bedingte Zustimmung für den Zugang des anderen erkennen. Der TB des § 202a StGB wurde nicht erfüllt.

Das bloße Sperren eines Kontos erfüllt ebenfalls nicht den TB des 303a oder 303b StGB.

M.E. hat der Vater mehr Grund zur Sorge als sein Sohn.

franzhartwig  07.02.2021, 17:02
@furbo
Ich sehe es nicht so dramatisch. Der Inhaber des Google-Kontos hat gewusst, dass noch jemand anderes Zugang zum Konto hat.

Er hätte wissen müssen/können. Der Vater ist nicht in der Lage, ein Google-Konto anzulegen. Ob ihm das alles so bewusst war oder ob der Sohn die Unwissenheit des Vaters ausnutzte, ist schwer zu beurteilen. Wie ich schon schrieb: Das ist ziemlich komplex, hier muss man viele Details würdigen. Das überlasse ich Juristen.

Das bloße Sperren eines Kontos erfüllt ebenfalls nicht den TB des 303a oder 303b StGB.

Das sehe ich anders, 303b ist hier meines Erachtens einschlägig:

"Wer eine Datenverarbeitung, die für einen anderen von wesentlicher Bedeutung ist, dadurch erheblich stört, dass er ... 3. eine Datenverarbeitungsanlage oder einen Datenträger zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht, beseitigt oder verändert,"

furbo  07.02.2021, 19:52
@franzhartwig

Bei der Würdigung einer rechtlichen Lage musst du buchstäblich den Tatbestand abklopfen. Unter welchen Tatbestandsmerkmalen des § 303b subsumierst du denn das Sperren des Accounts durch den Sohn?

franzhartwig  07.02.2021, 19:55
@furbo

Richtig.

Regt euch nicht auf und bewahrt ruhig Blut. Ohne jetzt über sämtliche Einzelheiten informiert zu sein, sehe ich erstmal kein strafbares Verhalten deines Sohnes..

An eurer Stelle würde ich abwarten, was der Vater macht. Jetzt aus Angst überhastet zu reagieren macht mehr kaputt als ganz.

Was ich auf jeden Fall machen würde, wäre versuchen, das Geld zurückzubekommen. Vor allem - wie kommt der Vater an das Geld, war er berechtigt, das Geld abzuheben und was hat er damit gemacht?

Die Staatsanwaltschaft wird sich nicht in diesen Familienstreit einmischen und das ist auch gut so!

Den Tatbestand der Erpressung sehe ich überhaupt nicht erfüllt; insofern hat dein Mann wohl auch Müll erzählt!

Anzeigen kann man im Grunde alles. Ob kleiner Bagatelle oder große Sachen. Der Staatsanwalt verfolgt alles und entscheidet dann, wie weiter damit verfahren wird.

Damit schädigt sich der Vater selber.

Als Sohn würde ich wiederum den Vater anzeigen wegen Diebstahl des Erbes.