Inkassobüro hat nur meine Email- kann es mich ermitteln?
Habe ein Online Zeitungs Abo mit falschen Daten (Adresse, Name) eingerichtet, aber mit meiner Google mail adresse, die meinen echten nemen enthält, etwa so: max.mustermann92@gmail.com.
Habe das genaze nur gemacht um einen Artikel lesen zu können und mich danach niemehr dort eingelogt.
Habe immer wieder Rechnungen der Zeitung bekommen und jetzt ne mail eines Inkassobüros die jetzt meine echte Adresse ermitteln wollen.
FRAGE: Können die das wenn sie nur meine email Adresse haben? Soll ich das einfach ignorieren?
Danke!!
5 Antworten
Wie wäre es damit einfach deine Rechnungen zu zahlen?!
Du nutzt die Mail Adresse also ist dort auch deine IP hinterlegt. Mit einem richterlichen Beschluss kommt man an diese IP dran und über den Provider dann auch an dich.
Daher lieber freiwillig zahlen den diese ganzen kosten gehen am ende auch auf dich zurück und eventuell kannst du es dir auch ersparen das man strafrechtlich gegen dich vorgehen will.
braucht es auch nicht. Strafanzeige wg. Betrug... etwas warten bis die Staatsanwaltschaft die Akte angelegt hat und die Arbeit gemacht hat, Akteneinsicht einfordern und dann die Daten fürs Zivilverfahren nutzen. Da ist kein einziger Richter involviert
Das wäre "erfolglos" da ohnehin eingestellt würde.
Ich würde dir empfehlen, solche Aktionen nicht zu verharmlosen. Du tust gerade so, als sei es vollkommen folgenlos klare Straftaten zu begehen... Wie kommst du nur auf sowas?
Ich finds nicht gut , er wollte einen kostenpflichtigen Onlinebericht für lau haben.
Hab ja gesagt das es nicht die "feine englische Art "ist. Aber strafrechtlich verfolgt wird das meiner Meinung nicht.
Es gibt im Strafrecht zwar so etwas wie eine Bagatellgrenze. Aber die greift spätestens im wiederholungsfall nicht mehr.
Zudem muss ja erst mal ermittelt werden wie oft der Betrüger das schon mal gemacht hat.
Dass es nicht verfolgt wird kannst du nicht garantieren. Mir geht es zudem darum was deine Sätze auslösen. Und da sollte man es wie gesagt nicht verharmlosen.
Ja theoretisch können sie dich ermitteln aber unwahrscheinlich
Was du gemacht hast nennt man vorsätzlichen betrug. Ich würde das öffentlich nicht so breittreten und einfach zahlen,bevor die geschichte dir über den kopf wächst
Extrem unwahrscheinlich das dies gemacht wird. Strafrechtliche Massnahmen halte ich ebenfalls für ausgeschlossen. Ausser dem müsste dieGegenseite 100 % rechtsicher nachweisen das Du (!) die Onlineausgabe erhalten hast was nahezu unmöglich ist.
Die feine englische Art war das aber trotzdem nicht.
Die feine englische Art war das aber trotzdem nicht.
Das ist gelinde gesagt untertrieben. Er wusste, dass es etwas kostet, hat absichtlich falsche Daten angegeben. In Summe: Das ist glasklarer Betrug und eine Straftat.
Ob das verfolgt wird, steht zwar auf einem anderen Blatt. Aber es ist gefährlich, so etwas einfach nur als moralisch verwerflich abzutun. Dann würde man ja denken, man darf das überall so machen...
Die IP nutzt hier nix und einen richterlichen Beschluss (!!) wg eines vermeintlichen onlineabos (!) wird es nicht geben.