Strafbar bei nicht-Einforderung des Kindesunterhalt?

3 Antworten

Strafbar direkt nicht.

Allerdings kann Dir das ans Sorgerecht gehen, wenn auffällt, dass Du Geld Deines Kindes (! Unterhalt ist Eigentum des Kindes, den die Eltern verwalten!) nicht eintreibst.

Du machst Dich da schadensersatzpflichtig.

Hey Snowflake8888,

Man ist nicht verpflichtet einen Unterhalt einzufordern, man ist nur dazu rechtlich aufgefordert Unterhalt zu zahlen

Ich hoffe ich konnte helfen

LG Rico

Menuett  16.03.2017, 12:00

Das stimmt so nicht.

Sie hat das Sorgerecht für das Kind und ist demnach verpflichtet, dessen Rechte wahrzunehmen.

§ 1614 Bürgerliches Gesetzbuch
Verzicht auf den Unterhaltsanspruch; Vorausleistung

(1) Für die Zukunft kann auf den Unterhalt nicht verzichtet werden.

(2) Durch eine Vorausleistung wird der Verpflichtete bei erneuter Bedürftigkeit des Berechtigten nur für den im § 760
Abs. 2 bestimmten Zeitabschnitt oder, wenn er selbst den Zeitabschnitt
zu bestimmen hatte, für einen den Umständen nach angemessenen
Zeitabschnitt befreit

Strafbar nicht. Wenn Du aber Sozialleistungen bekommst, musst Du das einfordern oder es  dem Jobcenter überlassen. So ganz verstehe ich Deine Frage nicht. Wovon lebst Du denn derzeit?

Snowflake8888 
Beitragsersteller
 16.03.2017, 08:41

Ich beziehe keinerlei Sozialleistungen. Mein zukünftiger Mann und ich möchten gerne jetzt schon den Kindsvater entlasten. Er hat viele Schulden. Nach der Eheschließung soll dann auch eine Adoption beantragt werden. Bis dahin würden gerne schon für alles aufkommen, allerdings möchten wir uns auf keinen Fall Rechtswidrig verhalten oder gar strafbar machen.

kreuzkampus  16.03.2017, 08:50
@Snowflake8888

"Null-Problemo" Der Kindesvater wird sich freuen. Einen kleinen Haken kann die Sache bekommen, wenn Dein zukünftiger Mann das Kind adoptieren will. Wenn der KV sich dann sperrt, würdet Ihr Euch über Eure heutige Großzügigkeit wohl ärgern. Andererseits würde dann das Damoklesschwert (Unterhalt für die Zukunft") über ihm schweben. So gesehen, dürfte er seine Zustimmung wohl geben.

Snowflake8888 
Beitragsersteller
 16.03.2017, 09:09
@kreuzkampus

So ist es angedacht :) er willigt, zumindest jetzt, ein. Aber irgendetwas aufsetzen geht sicher nicht oder? Oder das man wenn er nein sagt, es rückwirkend verlangt?

kreuzkampus  16.03.2017, 09:27
@Snowflake8888

Das hielte ich für sittenwidrig, wenn da stünde: Ich verlange keinen Unterhalt; dafür kommt die Zustimmung zur Adoption. Eine einfache schriftliche Zustimmung zur Adoption dürfte vor einer Heirat juristisch nicht funktionieren. Lasst es mal weiterlaufen. Er wird bei seiner Zustimmung bleiben, wenn er dadurch künftig keinen Unterhalt bezahlen müsste. Aus dem Nähkästchen: Genau so hat das auch meine Mutter vor 65 Jähren praktiziert. Allerdings weiß ich, dass mein leibliche Vater darunter (später) gelitten hat. Mein Adoptivvater war danach immer mein Vati. Übrigens: Mein beruflicher Hintergrund ist über 30 Jahre Sozialamt. Alles Gute für Euch!

Menuett  16.03.2017, 11:58
@Snowflake8888

Ist der Kindsvater mit der Adoption einverstanden?

Menuett  16.03.2017, 12:01
@Snowflake8888

Wenn du den Unterhalt nachweislich angefordert hast, dann bleibt die Forderung 3 Jahre bis zur Verjährung bestehen.

D.h. es wäre möglich, den Unterhalt rückwirkend zu verlangen.

kreuzkampus  16.03.2017, 12:46
@Menuett

Das war nicht die Fragestellung, Menuett. Verunsichere bitte nicht.

kreuzkampus  16.03.2017, 12:47
@Menuett

Auch das ist nicht die Frage. Nochmal: Verunsichere bitte nicht!