Strafanzeige nach Frankreich?
Ich möchte was aus Frankreich kaufen was ja zum Glück auch mit dem Euro ist. Allerdings habe ich eine Frage. Falls es zu einem Betrug kommen sollte und der Verkäufer mir nicht die Ware geschickt obwohl ich die bezahlt habe. Wir haben das außerhalb eBay.de geregelt und er hat auch viele positive Bewertungen und so weiter aber trotzdem. Falls er mich betrügen sollte und ich eine Strafanzeige erstattet wird es dazu Problematik kommen weil er in Frankreich ist?
9 Antworten
Dann meldest in Paypal einen nicht erhaltenen Artikel und bekommst das Geld zurück.
Wir haben das außerhalb eBay.de geregelt
Schon mal nachteilig. Mehr für dich als für den Vk. Wenn dann noch PPF, dann bist auch selbst Schuld wenn nichts kommt. Freiwillig Geld verschenkt.
Ne Anzeige bringt dir nicht zwangsläufig Geld oder Ware. Betrug betrifft das Strafrecht und persönlichen Forderungen das Zivilrecht. Wird in Frankreich nicht anders sein. Polizei ist nur für strafrechtliche Angelegenheiten.
Nein, das Erstatten einer Strafanzeige ist auch da unproblematisch. Dadurch hast du allerdings dein Geld nicht wieder..
wenn du keine rechtschutzversicherung hast, kann es teuer für dich werden, weil du dann den Anwalt bezahlen musst
Aber um das Geld nachher zivilrechtlich einzuklagen schon. Eine Anzeige bringt in der Regel kein Geld wieder, es dient nur der Bestrafung des Täters
Ja, durchaus, es sei denn du hast einen franzoesischen Anwalt, der natuerlich auch kosten wuerde.
Ich hatte mal so einen Fall in den USA, wo die Zahlung zum Glueck ueber Paypal (nicht Ebay) erfolgte, von denen habe ich am Ende (nach einem halben Jahr) das Geld wiederbekommen.
Die USA ist abe was ganz anderes, die ist nicht in er EU und die Strafverfolgung läuft da anders ab.
Kann sein. Aber Paypal ist trotzdem sicherer, und Geld von jemandem zurueckbekommen, der nicht unbedingt welches hat, ist immer ein grosser Aufwand, der nicht immer von Erfolg gekroent ist - und wenn es vermeidbar ist, warum nicht.
Dann musst du ihn in Frankreich anzeigen
Nö, das muss er nicht. Das kann man auch in Deutschland machen.
Um eine Strafanzege zu erstatten braucht man auch in Frankreich keinen Anwalt.