Stopschild überfahren bzw. überrollt
Hallo Leute,
mal angenommen man rollt über ein Stopschild , also ungefähr mit Schrittgeschwindigkeit, und man befndet sich noch in der Probezeit und etwa 20m weiter steht ein Polizeifahrzeug, dass einmal kurz das Warnblinklicht anmacht wenn man daran vorbeifährt. Die Straße war aber komplett frei, welche Strafe würde einen erwarten? Würde da überhaupt etwas kommen?
Gruß
4 Antworten
Hallo,
das Stoppschild hat das Zeichen 206 und die Nicht Beachtung des Stopp-Schildes wird, insofern Niemand behindert, Gefährdet wird oder es gar zum Unfall kommt. wie folgt geahndet:
Tatbestandsnummer: 141136
Tatvorwurf: Sie beachteten nicht das bestehende unbedingte Haltgebot (Zeichen 206)
Ordnungswidrigkeit gem.: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 136 BKat
Verwarnungsgeld: 10,00 Euro
Punkte in Flensburg: 0
Keine Auswirkungen für Fahranfänger
Aber wenn die Polzisten vorgehabt hätten, den Verstoß zu ahnden, hätten sie Dich sicherlich gleich rausgezogen und kontrolliert.
Schönen Gruß
TheGrow
Danke für die Antwort.
In der Probezeit kann es schon eine nachschulung kosten. Selbst wenn man über ein Gleis fährt und nicht nach rechts und links guckt. War zumindest damals so.
lol:
An einem Stoppschild nicht zu halten ist vom Gefährdungspotential was ganz anderes, als an einem Stoppschild nicht anzuhalten>
Sollte natürlich heißen:
An einem Stoppschild nicht zu halten ist vom Gefährdungspotential was ganz anderes, als an einem Bahnübergang nicht anzuhalten>
Da Du von der Polizei nicht angehalten wurdest musst Du Dir über weitere Folgen auch keine Sorgen machen, denn nur dann wenn der Fahrer namentlich bekannt ist kann man in so einem Fall auch jemandem einen Tatvorwurf machen.
Danke für die Antwort.
quatsch da kommt nix. meinst du die polizei steht an jedem stoppschild? :D
In dem Beispiel stehen sie ja etwas 20m dahinter.
Naja der Vergleich hingt ein wenig. An einem Stoppschild nicht zu halten ist vom Gefährdungspotential was ganz anderes, als an einem Stoppschild nicht anzuhalten.
Im Bezug auf die Bahn hast Du aber natürlich recht, hat aber nichts mit der Frage des Fragestellers zu tun.
Wenn Du an ein Gleis nicht mit angemessener Geschwindigkeit ran fährst kannst Du wie folgt bestraft werden:
Tatbestandsnummer: 119600
Tatvorwurf: Sie fuhren mit nicht angepasster Geschwindigkeit an einen Bahnübergang heran.
Ordnungswidrigkeit gem.: § 19 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 8.1 BKat
Bußgeld 100,00 Euro + 28,50 Verwaltungsgebühren
Punkte 1
A - Verstoß, somit ist für einen Anfänger eine Nachschulung fällig
Aber wie gesagt, kannst Du nicht wirklich damit vergleichen, wenn Jemand ohne bei Zeichen 206 ohne anzuhalten in die Kreuzung einzufahren.
Schönen Gruß
TheGrow