Fehler in der Probezeit als Fahranfänger
Hallo,
ich habe seit knapp einem halben Jahr den Führerschein für das Auto und befinde mich daher noch in der Probezeit. Nun ist es so, dass ich durch die wenige Erfahrung noch Fehler mache. Richtig gravierende wie Zusammenstöße oder... sind ausgeblieben und ich habe auch noch keine Delle in mein Auto gefahren. Ist es aus eurer Sicht normal, dass man z. B. mal nachts ohne Licht losfährt und dass man innerorts zum Beispiel mal 55 statt 50 fährt? Wie ging es euch als Fahranfänger und habt ihr auch solche Fehler gemacht? Könnt ihr mir ein paar Fehler aus eurer Anfangszeit nennen? (aus Interesse was euch so passierte?) Würde mich freuen. Danke schon mal im Voraus!!! <3
9 Antworten
das mit dem ohne Licht ist mir auch schon passiet, besonders wenn die straßen hell erleuchtet sind. mein erstes Auto war ein Audi A4, da geht das Licht im Cocpit immer an, auch wenn das Fahrlicht nicht an ist.
schön ist das nicht, aber so lange nichts grobes passiert ist, kannst du beruhigt duchatmen, aus deinem Fehler lernen und weiter machen (nicht ohne licht fahren)
was das 55 statt 50 angeht, wenn das tacho ist, mach dir keine sorgen. tachos gehen eh immer ein kleines bisschen vor. wenn du mit 55 statt 50 gemessen worden bist, dann kostet das 10 €, gibt aber keine Punkte oder so. du musst dir also keine sorgen um weitere konsequenzen machen...
wir haben auch so einiges "verbrochen" unter anderem ist meine beste freundin ohne führerschein gefahren. 2 freundinen von uns, die eigendlich den führerschein schon hattten, waren nach einem Discobesuch nicht mehr fahrtauglich. die Nicky konnte fahren, dürfte aber nicht. aber bevor schlimmres passiert :-) wir sind sogar angehalten worden, aber gottseidank hat uns die Polizei geglaubt, dass die Nicky einen führerschein hat. sie hatte halt eben nur ihre Handtasche "vergessen" so dass die Polizei den Ausweis nicht kontrollieren konnte hätten die ne abfrage gemacht,. wärs natürlich aufgefolgen...
lg, Anna
Ist es aus eurer Sicht normal, dass man z. B. mal nachts ohne Licht losfährt
Ist mir auch schon passiert - bis ich mir angewöhnt habe, grundsätzlich nur mit Licht (also auch bei Tag) zu fahren.
und dass man innerorts zum Beispiel mal 55 statt 50 fährt?
Das ist völlig normal. Fährt man z.B. in München auf dem mittleren Ring die erlaubten 60 km/h, ist man für den restlichen Verkehr fast ein "stehendes Hindernis".
Wie ging es euch als Fahranfänger und habt ihr auch solche Fehler gemacht?
Ja, jede Menge sogar.
Könnt ihr mir ein paar Fehler aus eurer Anfangszeit nennen? (aus Interesse was euch so passierte?)
Ich hatte z.B. Probleme beim Umstieg von Fahrschulauto (Diesel) auf eigenes Fahrzeug (Benziner). Jetzt frag bitte nicht, wie oft ich an Ampeln angehupt wurde, weil ich beim Losfahren den Motor abgewürgt habe :-(
Ja klar, sowas kommt vor. Dass du etwas zu schnell fährst, ist doch nicht schlimm, genau 50 fährt man im echten leben sowieso nicht.
Fehler aus meiner Probezeit kann ich Dir nicht nennen, als ich die Fahrerlaubnis gemacht habe gab es die noch nicht. ^^
Deshalb gehe ich mal auf die Folgen ein.
Hier hast Du mal den gesetzlichen Hintergrund mit einer Einordnung der A- [Schwerwiegende Zuwiderhandlungen] und B- [Weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen] Verstöße: http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_12_123.html
und hier ein paar im Detail:
A-Verstöße sind:
Unfallflucht, Nötigung, Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen, verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften, Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (hat mit Pkw ohne Anhänger oder Motorrad erst ab 21 km/h Auswirkungen auf die Probezeit), zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen, zu dichtes Auffahren, "Geisterfahren" auf Autobahn oder Kraftfahrstraße, Rotlichtmißachtung, Fahren unter Alkoholeinfluß, Überholen im Überholverbot.
B-Verstöße sind:
Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs, Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung, Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen, Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, Kennzeichenmißbrauch, ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung anderer, verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen, mit abgefahrenen Reifen fahren, Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus
[Quelle: bussgeldkataloge.de]
In der Probezeit führt ein A-Verstoß oder der 2. B-Verstoß zu Probezeitmaßnahmen wenn dafür auch ein Bußgeld von 60€ erhoben wird und es mind. 1 Punkt gibt. Die Probezeitmaßnahmen sind in 3 Stufen gestaffelt:
- Anordnung Aufbauseminar mit damit verbundener Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre
- Empfehlung freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen
- Entzug der Fahrerlaubnis für mind. 3 Monate
Wenn die Fahrerlaubnis entzogen wurde ruht die Probezeit und wird bei Neuerteilung fortgesetzt. Kommt es dann wieder zu Probezeitmaßnahmen muss eine MPU gemacht werden.
Nachts ohne Licht ist bei mir noch nicht passiert, das liegt aber daran, dass ich ohnehin immer mit Licht fahre und mein erster Griff einfach zu Lichtschalter geht. Das man mal Ausversehen kurz bei 55 statt 50 ist kommt vor, gerade wenn die Strecke z.B. sehr gut einsehbar ist und/oder wenig Verkehr ist.