Stimmt es dass es erlaubt wäre wenn ein Fremder einem Mädchen ohne zu Fragen (durch die Kleidung) an Po oder Vagina fasst, wenn er danach sofort wieder aufhört?
13 Antworten
Nein, das ist verboten.
Du kannst die Person wegen sexueller Belästigung anzeigen.
Ich bekomme leider zu oft mit, dass es wirklich nicht bekannt, dass man das anzeigen können.
Auch der Irrtum, dass die Frau erst sagen muss, dass sie das nicht will, hält sich hartnäckig.
Wobei jetzt diese Frage allein nicht der Grund des Verdachtes ist ;)
Da will eher jemand die Community beschäftigen und Aufmerksamkeit erzielen ;)
Bei uns wurde das sogar in der Schule mehrfach bei Informationsveranstaltungen und Projekten vermittelt, dass dies nicht erlaubt ist und wie man sich in so einem Fall wehren kann...
Ich kann mich an eine Frage erinnern, bei der ein Mädchen in der Schule begrabscht wurde und der Lehrer im Grunde zu dem Mädchen sagte, dass sie sich nicht so anstellen solle.
Einem User musste ich dort erklären, dass das Begrabschen eine Sexualstraftat sei und kein Kompliment.
Zudem verstand nur jemand die Aufregung, weil das Mädchen Muslima sei. Als müsse damit ein Mädchen mit einer anderen Religion damit fertig werden...
Eine Userin meinte, dass Grabschen an Schulen in der Tagesordnung sei und sie ihrem Sohn den Kommentarverlauf zeigte und erklären musste, dass das eine Straftat und falsch sei.
Das ist das Fazit einer einzigen Frage.
Schulen, die aktiv gegen sexuelle Belästigung sind eher selten.
Gerade in diesem Bereich bin ich mit Trollzuweisungen sehr vorsichtig. Klar, gibt es Fragen, bei denen ich meine Bedenken habe, aber ich will da vorsichtig mit Urteilen sein. Wenn sich jemand traut eine solche Begebenheit zu posten, weil man Hilfe baucht (und das meine ich jetzt ganz unabhängig vom Geschlecht, Jungs passiert das auch), dann erfordert das sehr viel Mut und Kraft. Dann vorgeworfen zu werden, dass das eine Trollgeschichte ist ist ein Schlag ins Gesicht.
Außerdem weiß man nie, wer sonst das liest.
Dich bitte ich mit Trollvorwürfen zurückzuhalten. Melde den Nutzer direkt. Dann wird das geprüft.
Dass viele heute zu Tage keinerlei Respekt vor anderen Personen und vor allem deren Privatsphäre haben ist ja nichts neues. Andererseits wie du schon selbst gemerkt hast wird hiergegen zu wenig unternommen, sowohl von öffentlichem Wege (z.B. Schule) als auch in der Erziehung durch Eltern...
...ebenso wie man mittlerweile auch im Netz sehr frei trollen darf. Früher wurden solche fiktiven Massenposts als Spam eingestuft und Nutzer verwarnt, heute nutzt man sie für Click-Bait um auf Lasten hilfsbereiter Menschen Traffic und Geld zu generieren.
Lies mal alle Fragen von Steeffii2003 durch und denke dann noch mal über meine Worte nach. Vor allem wirst du merken, dass kaum Interaktion stattfindet, sondern die Fragen nur dazu dienen um die Community zu beschäftigen. Zeit die man für ernstgemeinte Fragen hier verwenden könnte...
Immerhin wurden nach mehrfachem Melden und mehrfachem Hinweis via Kontaktformular ein paar Sockenpuppen gesperrt. Dass man aber selbst die Verbindung jeweils rausarbeiten und hinzufügen muss ist traurig, denn so etwas sollte schon automatisch auffallen (automatisiert mit Scripten)...
Es gibt eben User, die sehr viele Fragen hintereinander stellen. Deswegen ist niemand automatisch ein Troll. Bei der Fragestellerin kann es sich durchaus um eine normale Userin handeln.
Jedoch erkläre ich dir noch mal, dass du nicht in aller Öffentlichkeit andere User als Trolle beschuldigen sollst.
Wie der offizielle Weg geht, habe ich dir erklärt.
Du meinst, ein Kerl greift einmal so richtig zu, und hört dann auf, das wäre erlaubt?
Nur, wenn die Frau / das Mädchen dies erlaubt hat. Ansonsten ist das strafbar.
Nur, wenn die Frau / das Mädchen dies erlaubt hat. Ansonsten ist das strafbar.
Schau mal einer an.
Bei Dir geht, bei mir kritisierst Du es. Erstaunlich.
Damit Du erkennst, dass das nicht richtig ist was Du schreibst, es kommt tatsächlich - auch - auf das Alter an. Bei Minderjährigen z.B. unter 14/126 (?) ist das auch "mit Erlaubnis'" nicht erlaubt, wenn der "Täter z.B. über 18 Jahre ist..
Ab 14 greift die sexuelle Selbstbestimmung. Egal wie alt der Partner ist.
kann mich irren, selbst wenn ein(e) 14-jährige(r) will / zustimmt, darf es der Erwachsene mit dem/der 14 jährige(n) nicht.
Ich lasse mich aber gerne belehren..
Korrektur
... Erwachsener über 21 Jahre.
https://www.focus.de/politik/deutschland/kurz-erklaert-sex-mit-minderjaehrigen_aid_655621.html
Immernoch verkehrt. Lies doch einfach richtig. Ausdrücklicher als im Gesetz wird es nicht...
Schon klar, habe den Schutz für Jugendliche etwas stärker gesehen.
Liegt wohl daran, dass ich mich sexuell nur an Erwachsenen orientiere.
Das wird sich auch nicht mehr ändern.
Dein Bier, solange alle freiwillig und mit Spaß dabei sind sollte sich niemand einmischen.
Herzlichen 'Dank, das beruhigt mich nun aber.
Stop. Es ging darum, einfach angefasst zu werden, meine Herren. Und das muß sich keine Frau gefallen lassen. Egal wie alt.
Dein "Stop" kannst Du wo anders anwenden, meine Dame.
Ich habe nichts dergleichen befürwortet. Bitte genauer lesen. :o)
Das habe ich doch gar nicht gesagt. Genauer lesen bitte. Aber ihr seid völlig vom Thema abgekommen. Verzeihung.
Du hast mich angesprochen mit ...
Stop. Es ging darum, einfach angefasst zu werden, meine Herren. Und das muß sich keine Frau gefallen lassen. Egal wie alt.
Diese Ansprache brauche ich nicht.
Nein? Du hast mein Stop doch auch verteufelt. Eigentlich auch egal. Das muß sich keine Frau bieten lassen. Es ist verboten. Schönen Abend
Nein? Du hast mein Stop doch auch verteufelt.
??? Leseschwäche ?
Warum musst Du mir das sagen ? Meinst Du ich wäre richtige Adressat ?
- kommt es auf Dein Alter an
- ob Du es erlaubst
- bei Deiner Erlaubnis ist die Dauer zunächst ohne Belang.
.
Grundsätzlich: nein
kommt es auf Dein Alter an
Das erklär mal. Egal, wie alt diejenige ist, hat eine fremde Hand nichts verloren an einer fremden Vagina.
Vielleicht solltest Du lesen (lernen)
Grundsätzlich: nein
... steht da: Weitere Fragen ? Ich helfe gerne beim lesen (.. und verstehen)
Missverstehen, kannst Du ja schon.
Kleiner Hinweis:
'Einverständnis setzt kein Kennen voraus
Das stimmt so nicht. Ich würde dem so eine scheuern, dass ihm die Ohren klingeln.
Der würde das garantiert nicht wieder tun. Zumindest bei mir nicht. Darauf kannste wetten.
Schönes Wochenende
Das wäre dann Körperverletzung von deiner Seite her.
Nö, wäre es nicht. Es wäre klassische Notwehr, weil sie etwas getan hat, was einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff beendet hat.
Na Danke. Ich dachte schon ich muß mir alles gefallen lassen. Die Ohrfeige gibt es so oder so
Echt jetzt. Das wäre mir so ziemlich egal.
nein also, es war von mir so gemeint dass wenn das was der Fragesteller gefragt hat nicht strafbar wäre, deine Reaktion Körperverletzung wäre. So aber (da es höchst wahrsch. strafbar ist) wäre deine Reaktion nur Notwehr oder so und völlig ok!!
„Wenn er danach sofort aufhört“ ...gibt es keinen Angriff mehr den man beenden könnte. Wenn man auf jemanden eintritt der schon am Boden liegt ist das auch keine Notwehr mehr. Selbstjustiz ist illegal.
Ich würde nicht auf ihn eintreten sondern ihm eine scheuern. Man fasst anderen Menschen nicht einfach in die Hose. Hallo?
Richtig, und zeigt ihn an. Die Person wird dann die gerechte Strafe dafür bekommen. Wir sind nicht im wilden Western. Warum sollte man das Risiko eingehen auch eine Anzeige zu bekommen?
ich habe mal von meinem Russennachbarn aufs Maul bekommen (heftig).
Ich habe ihn dann wegen versuchter Körperverletzung angezeigt (aus Angst nur versuchte). Das wurde dann fallen gelassen...
Das ist deine Erfahrung. Das ist nicht allgemeingültig. Vielleicht war gerade viel los oder du hattest nicht genügend Beweise.
ich hatte, außer meine Behauptung und Anzeige, gar keine Beweise.
Ich habe mich deshalb dann direkt beim Staatsanwalt/Richter beschwert und er meinte dass er gegen diesen Russen noch mehrere Anzeigen/Anklagepunkte hatte und meine Sache in das Gesamtstrafmaß mit eingeflossen ist. (Angeblich)
Das ist traurig. Findest du nicht?
allerdings allerdings. Ich habe mich gefühlt wie als wenn man nach einer Attacke gegen einen Schläger rechtlich nichts ausrichten kann, dass der deutsche Staat einen hängen lässt, trotz Anzeige und trotz noch anderer Vergehen wurde nichts gegen diese Person unternommen (in meinem Fall jedenfalls).
Davor ständige Lärmbelästigung. Das war dann auch der Grund wieso er zu mir rüber gekommen ist, weil ich mich beim Hausmeister über ihn, also seinen Lärmpegel beschwert habe. Naja, Gott sei Dank ist er vier Monate später dann ausgezogen.
Nein, das ist nicht erlaubt, das ist sexuelle Belästigung.
Schon mal den Account geprüft? Sieht ein wenig nach trollig aus ;)