Stimmt es das Rentner in der DDR in die BRD ziehen durften damit die DDR „Rentenkosten“ sich spart?
14 Antworten
Die DDR-Gesetze sahen keine Auswanderung in die Bundesrepublik vor.
Um in die Bundesrepublik (sozusagen: halb-offiziell) umzusiedeln, konnte man aber einen Ausreiseantrag stellen; dieser galt offiziell als "rechtswidriges Ersuchen - RWE".
Dieser konnte aber, aus staatsideologischer Sicht und um den Schein der DDR-Verfassung zu wahren, nicht einfach ignoriert werden - eine entsprechende Abteilung eines Kreises oder einer Stadt entschied darüber - aber es gab keinen offiziellen Bescheid im Sinne eines verbindlichen Verwaltungsaktes im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens (intern gab es allerdings eine klar strukturierte Handlungsanweisung, wie zu verfahren ist). Die "ständige Ausreise" wurde aber u. a. "Werktätigen" i. d. R. verweigert.
Seit 1964 durften aber die Rentner 4 Wochen in die Bundesrepublik reisen - es galt eine Besuchsregelung. Es mußte ein Antrag gestellt werden. Die Regelung galt für Frauen ab dem 60. und für Männer ab dem 65. Lebensjahr. Wer keine Verwandten hatte, durfte zunächst nicht über die Besuchsregelung in die Bundesrepublik reisen - erst 1984 wurde das auch auf den Besuch von Freunden oder Bekannten ausgedehnt.
Weiterhin gab es "Reisekader" - das waren Personen, die politisch als zuverlässig galten und keine Verwandten in der Bundesrepublik hatten - diese erhielten einen DDR-Reisepass und konnten im Grunde unbegrenzt ein- und ausreisen (den konnten auch zuverlässige Rentner erhalten); sofern der Passinhaber kein Rentner war und nicht wieder zurückkehrte, machte er sich wegen Republikflucht strafbar.
Wenn nun ein Rentner von seinem "offiziellen Besuch" in der Bundesrepublik oder als Passinhaber nicht wieder zurückkehrte, dann hatte er sich nach DDR-Recht nicht strafbar gemacht und es gab lediglich Devisenbeschränkungen (Beschränkungen, wieviel Geld er ausführen durfte).
Weiterhin war gesetzlich geregelt, daß DDR-Renten generell nicht ins Ausland gezahlt wurden (auch nicht, wenn Renter in sozialistische Bruderländer umsiedelten). Anspruch auf die Rente hatte ein DDR-Rentner also nur, wenn er auch in der DDR lebte.
In der Bundesrepublik gibt es das Fremdengesetz - dieses regelt, daß DDR-Bürger, deutschstämmige Aussiedler sowie Vertriebene die gleichen Rechtsansprüche haben, wie die Deutschen in der Bundesrepublik - sie wurden so gestellt, als hätten sie ihr gesamtes Leben in der Bundesrepublik verbracht - danach hatte ein DDR-Rentner einen Rechtsanspruch auf eine Rente in der Bundesrepublik.
- DDR-Bürger galten als Deutsche im Sinne des Grundgesetzes.
Der DDR war es daher nicht unrecht, wenn Rentner nicht mehr in die DDR zurückkehrten - man spekulierte im Rahmen der Besuchsregelung darauf - das sollte die Rentenzahlungen in der DDR entlasten.
Es gab aber zu keinem Zeitpunkt eine offizielle Absichtserklärung, gesetzliche Grundlagen oder Verwaltungsanweisungen, daß DDR-Rentner zur Entlastung der Rentenkasse möglichst die DDR verlassen sollten oder daß solch eine Ausreise behördlicherseits zu fördern wäre.
ja das stimmt definitiv. Wir hatten im engeren Kreis Verwandte, bei denen es so war.
Bei uns hat man älteren Menschen Respekt entgegen gebracht. Das hat man von klein auf gelernt. Heute ist davon nur noch wenig übrig wie ich beobachte.
" In die BRD ziehen dürfen " ist da wohl nicht der passende Begriff.
Sie durften nach Westdeutschland reisen und wenn sie dann " zufällig " nicht wieder zurückkamen hat die DDR-Obrigkeit wohl kaum ein Tränchen vergossen.
Weil erstens wurde damit vielleicht eine Wohnung frei ( auch die DDR hatte mancherorts ein Wohnungsproblem ), weiter mußte man einen Rentner weniger bezahlen und der lag dann ja schließlich dem verhassten Klassenfeind auf der Tasche.
Und über die Reisefreiheit für Rentner hat man auch einiges an Druck aus dem Kessel genommen, weil viele in den 50ern sich dann halt gedacht haben...: " bis zur Rente ist es nicht mehr weit und so lange halte ich eben die Füße still, weil dann darf ich ja raus...."
Ja, meine Tante ist damals in den Westen gekommen. Sie erhielt eine Rente aus dem Westen. Hat hier aber dann auch noch gearbeitet. Sie war Haushälterin eines katholischen Pfarrers.
Ihre Kinder konnten sie sogar im Westen besuchen.
Die haben ziemlich wenige Leute freiwillig gehen lassen.
Nein, die Rentner durften problemlos in die BRD einreisen, das weiß ich von meiner eigenen Verwandtschaft her, die hierhier zu Besuch kammen.
Als Häftlingshandel bezeichnet man eigentlich was ganz anderes.
😦😦
Der Häftlingsverkauf bezog sich nicht auf Rentnter, sondern auf eben politische Gefangene.
Ok der Fachbegriff hieß „Häftlingshandel“ laut meines Professors aber vllt hab ich was falsch aufgeschrieben war nämlich seine Aussage…